Der Gemeinderat hat bereits in seiner letzten Sitzung vom 19.11.2013 (TOP 6) das Thema der Kalkulation der Wassergebühr ab 2014 grundsätzlich erörtert. Im Einzelnen wird auf die Sachverhaltsdarstellung und Beratung sowie die beiliegende Aufstellung zur Ermittlung der Verbrauchsgebühr verwiesen.

 

Die Gebühren für die Einrichtung Wasserversorgung der Gemeinde Schönau wurden bisher jährlich abgerechnet. Zum Jahresende 2013 errechnet sich eine (kalkulatorische) Unterdeckungen der Vorjahre in Höhe von rd. 12.300 €, bedingt durch die Brunnenregenerierung im Jahre 2012. Diese wird in den neu vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 als Verlustvortrag übernommen.

 

Unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung und insbesondere der reduzierten Verbrauchsmenge ist zur Kostendeckung eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr von derzeit 1,50 €/m³ (seit 2002) auf 1,80 €/m³ und der Grundgebühr bei Verwendung von Wasserzählern bis 4 m³/h von derzeit 48,00 € auf 60 € pro Jahr und Anschluss notwendig.
Berücksichtigt ist dabei bereits, dass der kalkulatorische Zinssatz von 5,5 % auf 4,5 % gesenkt wird. Eine Zuführung aus zuwendungsfinanzierten Abschreibungen an die Sonderrücklage Wasserversorgung ist bei dieser Gebührenhöhe nicht möglich.

 

Hauptursache für die Erhöhung der Verbrauchsgebühr ist, dass sich die Verbrauchsmenge um rd. 20 % zur Durchschnittsmenge der Vorjahre reduziert hat (Wegfall mehrerer Großeinleiter). Allein hierdurch ist eine Anpassung der Gebühr von rd. 0,20 €/m³ notwendig. Außerdem musste im letzten Jahr zur Gewährleistung der Qualität des geförderten Wassers eine Brunnengenerierung durchgeführt werden. Auch die laufenden Kosten, insbesondere der Energiebereich und der Unterhalt des Leitungsnetzes etc. fordern einen steigenden finanziellen Aufwand.

 

 

Analog der Neufestsetzung der Herstellungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung wurde unter Berücksichtigung der neu aufgenommenen Geschossflächen für die Wasserversorgung und auf Grundlage einer Globalberechnung für § 6 der Beitrags- und Gebührensatzung die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungsanlage neu kalkuliert.

Der nach Abzug der Zuschüsse zu verteilende Herstellungsaufwand beläuft sich gemäß vorgelegter Aufstellung auf rd. 2.205.000 €. Nach Verteilung auf die ermittelten Grundstücksflächen (1/3) von 598.827 m² und Geschossflächen (2/3) von 196.541 m² ergeben sich die Beitragssätze für den Grundstücksflächenbeitrag mit 1,23 €/m² (bisher 1,05 €/m²) und für den Geschoßflächenbeitrag mit 7,48 €/m² (bisher 5,05 €/m²).

 

 

Die Änderung der Beitragssätze sowie der Verbrauchsgebühr und der Grundgebühren sind entsprechend dem beigefügten Entwurf der 1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Schönau a. d. Brend in der Fassung vom 19.12.2013 zu beschließen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat kommt nach ausführlicher Beratung und Abwägung zu folgenden Entscheidungen:

 

1.    Der Kalkulationszeitraum für die Einrichtung Wasserversorgung wird auf drei Jahre festgesetzt und beginnt am 01.01.2014.

2.    Die Grundgebühren für die Einrichtung Wasserversorgung werden ab 01.01.2014 zur Gesamtkostendeckung
auf   60,00 €/Jahr (bisher   48 €) bei Verwendung von Wasserzählern bis      4 m³/h
auf   90,00 €/Jahr (bisher   72 €) bei Verwendung von Wasserzählern bis    10 m³/h
auf 120,00 €/Jahr (bisher   96 €) bei Verwendung von Wasserzählern bis    16 m³/h
auf 255,00 €/Jahr (bisher 204 €) bei Verwendung von Wasserzählern über 16 m³/h erhöht.


3.    Die Verbrauchsgebühr wird zur Kostendeckung im Kalkulationszeitraum 2014 – 2016 auf 1,80 €/m³ festgesetzt.

4.    Der kalkulatorische Zinssatz wird ab 01.01.2014 auf Grund des anhaltenden niedrigen Zinsniveaus und der tatsächlichen Zinssätze für die aufgenommenen Kredite der Einrichtung Wasserversorgung auf 4,5 % gesenkt.

5.    Die Abschreibungen auf die zuwendungsfinanzierten Anteile des Anlagennachweises Wasserversorgung werden wie bisher weiter in voller Höhe gebührenmindernd in Abzug gebracht.

6.    Die Berechnung der Abschreibung erfolgt weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Es werden keine Wiederbeschaffungszeitwerte zum Ansatz gebracht (Änderung Kommunalabgabengesetz zum 01.08.2013).

7.    Auf Grundlage der neuen Globalkalkulation wird der Grundstücksflächenbeitrag auf 1,23 €/m² und der Geschossflächenbeitrag auf 7,48 €/m² festgesetzt

8.    Der Gemeinderat genehmigt den hierzu durch die Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf über die Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und beschließt den Erlass der 1. Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung.
Die Beitragssätze werden auf
1,23 € pro m² Grundstücksfläche und 7,48 € pro m² Geschossfläche festgesetzt.
Die Verbrauchsgebühr beträgt künftig 1,80 €/m³. Die Grundgebühren werden bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem Dauerdurchfluss bis 4 m³/h auf 60,00 €, bis 10 m³/h auf 90,00 €, bis 16 m³/h auf 120,00 € und über 16 m³/h auf 255,00 € erhöht.
Eine Ausfertigung der 1. Änderungssatzung ist dem Protokoll als Bestandteil dieses Beschlusses beizufügen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10