Sitzung: 19.12.2013 GSB/013/2013
Die Gebühren für
die Einrichtung Wasserversorgung der Gemeinde Schönau wurden bisher jährlich
abgerechnet. Zum Jahresende 2013 errechnet sich eine (kalkulatorische) Unterdeckungen
der Vorjahre in Höhe von rd. 12.300 €, bedingt durch die Brunnenregenerierung
im Jahre 2012. Diese wird in den neu vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum 2014
bis 2016 als Verlustvortrag übernommen.
Unter
Berücksichtigung der Kostenentwicklung und insbesondere der reduzierten Verbrauchsmenge
ist zur Kostendeckung eine Erhöhung der Verbrauchsgebühr von derzeit 1,50 €/m³ (seit 2002) auf 1,80 €/m³
und der Grundgebühr bei Verwendung von Wasserzählern bis
4 m³/h von derzeit 48,00
€ auf 60 € pro Jahr und Anschluss notwendig.
Berücksichtigt ist dabei bereits, dass der kalkulatorische Zinssatz von
5,5 % auf 4,5 % gesenkt wird. Eine Zuführung aus zuwendungsfinanzierten
Abschreibungen an die Sonderrücklage Wasserversorgung ist bei dieser
Gebührenhöhe nicht möglich.
Hauptursache für die
Erhöhung der Verbrauchsgebühr ist, dass sich die Verbrauchsmenge um rd. 20 %
zur Durchschnittsmenge der Vorjahre reduziert hat (Wegfall mehrerer
Großeinleiter). Allein hierdurch ist eine Anpassung der Gebühr von rd. 0,20
€/m³ notwendig. Außerdem musste im letzten Jahr zur
Gewährleistung der Qualität des geförderten Wassers eine Brunnengenerierung
durchgeführt werden. Auch die laufenden Kosten, insbesondere der Energiebereich
und der Unterhalt des Leitungsnetzes etc. fordern einen steigenden finanziellen
Aufwand.
Analog der Neufestsetzung
der Herstellungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung wurde unter
Berücksichtigung der neu aufgenommenen Geschossflächen für die Wasserversorgung
und auf Grundlage einer Globalberechnung für § 6 der Beitrags- und Gebührensatzung
die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungsanlage neu kalkuliert.
Der nach Abzug der
Zuschüsse zu verteilende Herstellungsaufwand beläuft sich gemäß vorgelegter
Aufstellung auf rd. 2.205.000 €. Nach Verteilung auf die ermittelten Grundstücksflächen
(1/3) von 598.827 m² und Geschossflächen (2/3) von 196.541 m² ergeben sich die
Beitragssätze für den Grundstücksflächenbeitrag mit 1,23 €/m² (bisher
1,05 €/m²) und für den Geschoßflächenbeitrag mit 7,48 €/m² (bisher 5,05
€/m²).
Die Änderung der
Beitragssätze sowie der Verbrauchsgebühr und der Grundgebühren sind
entsprechend dem beigefügten Entwurf der 1. Änderungssatzung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Schönau a. d. Brend in der
Fassung vom 19.12.2013 zu beschließen.
Beschluss:
Der Gemeinderat kommt nach ausführlicher Beratung und Abwägung zu folgenden Entscheidungen:
1.
Der
Kalkulationszeitraum für die Einrichtung Wasserversorgung wird auf drei Jahre
festgesetzt und beginnt am 01.01.2014.
2.
Die Grundgebühren für die Einrichtung Wasserversorgung
werden ab 01.01.2014 zur Gesamtkostendeckung
auf 60,00 €/Jahr (bisher 48 €) bei Verwendung von Wasserzählern
bis 4 m³/h
auf 90,00 €/Jahr (bisher 72 €) bei Verwendung von Wasserzählern
bis 10 m³/h
auf 120,00 €/Jahr (bisher 96 €) bei
Verwendung von Wasserzählern bis 16
m³/h
auf 255,00 €/Jahr (bisher 204 €) bei Verwendung von Wasserzählern über 16 m³/h
erhöht.
3.
Die Verbrauchsgebühr
wird zur Kostendeckung im Kalkulationszeitraum 2014 – 2016 auf 1,80 €/m³
festgesetzt.
4.
Der
kalkulatorische Zinssatz wird ab 01.01.2014 auf Grund des anhaltenden
niedrigen Zinsniveaus und der tatsächlichen Zinssätze für die aufgenommenen
Kredite der Einrichtung Wasserversorgung auf 4,5 % gesenkt.
5.
Die
Abschreibungen auf die zuwendungsfinanzierten Anteile des Anlagennachweises Wasserversorgung
werden wie bisher weiter in voller Höhe gebührenmindernd in Abzug
gebracht.
6.
Die
Berechnung der Abschreibung erfolgt weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und
Herstellungskosten. Es werden keine Wiederbeschaffungszeitwerte zum Ansatz
gebracht (Änderung Kommunalabgabengesetz zum 01.08.2013).
7.
Auf Grundlage der neuen Globalkalkulation wird der
Grundstücksflächenbeitrag auf 1,23 €/m² und der
Geschossflächenbeitrag auf 7,48 €/m² festgesetzt
8.
Der Gemeinderat genehmigt den hierzu durch die
Verwaltung vorgelegten Satzungsentwurf über die Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und beschließt den Erlass der 1.
Änderungssatzung in der vorgelegten Fassung.
Die Beitragssätze werden auf 1,23 € pro m² Grundstücksfläche und 7,48 €
pro m² Geschossfläche festgesetzt.
Die Verbrauchsgebühr
beträgt künftig 1,80 €/m³. Die
Grundgebühren werden bei der Verwendung von Wasserzählern mit einem
Dauerdurchfluss bis 4 m³/h auf 60,00 €, bis 10 m³/h auf 90,00 €, bis 16 m³/h
auf 120,00 € und über 16 m³/h auf 255,00 € erhöht.
Eine Ausfertigung der 1. Änderungssatzung ist dem Protokoll als Bestandteil
dieses Beschlusses beizufügen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |