Sitzung: 19.12.2013 GSB/013/2013
Der Freistaat Bayern hat ein Förderprogramm erlassen, über welches der
sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und
Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im
Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation,
NGA-Netze) gefördert wird. Die Gemeinde Schönau a. d. Brend kann dieses
Förderprogramm nutzen, um einerseits Gebiete mit den vorgenannten Bandbreiten
zu schaffen und daneben die allgemeine Versorgung in den aktuell
unterversorgten Ortsteilen/Ortsbereichen zu verbessern.
Da die Abwicklung dieses Förderverfahrens jedoch sehr hohe rechtliche
und technische Anforderungen stellt, wird die Gemeinde Schönau a. d. Brend bei
den erforderlichen Schritten durch die Corwese GmbH und die Stabsstelle
Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld unterstützt.
Zur Vorbereitung auf den Einstieg in dieses Förderverfahren hat der
Landkreis Rhön-Grabfeld bereits eine landkreisweite Bestandserhebung sowie
Handlungsempfehlungen für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch die
Corwese GmbH erarbeiten lassen. Weiterhin wurden Sondierungsgespräche mit den
im Bereich unseres Landkreises tätigen Telekommunikationsunternehmen geführt.
Entsprechend der durchgeführten Erhebung ergibt sich für folgende
Ortsteile / Ortsbereiche ein Handlungsbedarf:
è Nordöstlicher
Ortsbereich von Schönau inkl. Gewerbegebiet (Versorgung aktuell: zwischen 6
Mbit/s und 16 Mbit/s im Downstream)
è Gemeindeteil
Burgwallbach inkl. Kollertshof (Versorgung aktuell: zwischen 768 Kbit/s und 3
Mbit/s im Downstream)
Der südwestliche Ortsbereich von Schönau ist über den bestehenden
Hauptverteiler (Bergstraße 1) mit VDSL2 versorgt. Da in diesem Ortsbereich
Bandbreiten von mehr als 25 Mbit/s im Downstream verfügbar sind, ist dieses
Gebiet nach der Definition der Breitbandrichtlinie als versorgt anzusehen. Ein
weiterer Ausbau wäre hier nicht förderfähig.
Um in das Förderverfahren nach der Bay. Breitbandrichtlinie einsteigen
zu können, muss die Gemeinde Schönau a. d. Brend nun ein Erschließungsgebiet
festlegen, welches aktuell eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der
Breitbandrichtlinie aufweist (< 25 MBit/s im Downstream) und in dem Bedarf
für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Ein Bedarf für einen Ausbau
kann angenommen werden, wenn in diesem Gebiet mindestens 5 Unternehmen (im
Sinne des Umsatzsteuergesetztes) ihren Betriebssitz haben und mindestens eines
dieser Unternehmen einen Bedarf von 50 Mbit/s (im Downstream) rechtfertigen
kann. Im ausgewiesenen Erschließungsgebiet muss nach dem Ausbau eine garantierte
Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream
verfügbar sein. Der von dem/den Unternehmen gemeldete Bedarf nach einer
Versorgung mit 50 Mbit/s (im Downstream) muss stets befriedigt werden.
Auf Grundlage des erteilten Auftrages hat die Corwese GmbH anhand der
vorhandenen
Leitungspläne und in Abstimmung mit der Gemeinde Schönau a. d. Brend sowie dem
Landkreis Rhön-Grabfeld einen Entwurf für ein Kumulationsgebiet erstellt. Es
wird bei diesen Planungen ein sog. FttC (Fiber to the Curb)-Ausbau angestrebt.
Dabei werden die Kabelverzweiger mit Glasfaser angebunden und einem DSLAM
(Digital Subscriber Line Access Multiplexer) aufgerüstet. Hierdurch wird eine
Versorgung mit VDSL2 ermöglicht. Das Signal gelangt dann vom DSLAM über die
vorhandene Kupferleitung (Teilnehmeranschlussleitung – TAL) zu den einzelnen
Objekten. Die bei den einzelnen Objekten zur Verfügung stehende Bandbreite
richtet sich nach der Länge der Kupferleitung (TAL) zwischen dem DSLAM und dem
Gebäudeanschluss.
Es sei an dieser Stelle auch erwähnt, dass die hohe Bandbreite nicht an
der Grenze des Erschließungsgebietes endet. Auch über die eingezeichneten
Grenzen hinaus können noch sehr hohe Bandbreiten erreicht werden. In das
Erschließungsgebiet dürfen jedoch nur die Grundstücke einbezogen werden, welche
nach dem Ausbau garantiert mindestens 30 Mbit/s (im Downstream) erhalten.
Bedingt durch die Signaldämpfung aufgrund der Länge der
Teilnehmeranschlussleitungen konnten deshalb insbesondere die nord-westlichen
und südöstlichen Ortsränder von Burgwallbach nicht in das Ausbaugebiet
einbezogen werden. Wie erläutert, wird sich durch den angestrebten Ausbau aber
auch die Versorgung dieser Ortsbereiche massiv verbessern. Der Weiler
Kollertshof wird im Zuge der Ausbauarbeiten auf den DSLAM im östlichen
Ortsbereich von Burgwallbach umgespleißt,
um hierdurch die Versorgung der dortigen Anschlüsse deutlich aufzuwerten.
Entsprechend der Kostenschätzung der Corwese GmbH fallen für den
angestrebten Ausbau Investitionskosten
in Höhe von etwa 250.000,00 Euro an.
Aufgrund der hohen Investitionskosten und dem relativ geringen Kundenpotential
ist nicht damit zu rechnen, dass einer der am Markt vertretenen Anbieter hier
einen eigenwirtschaftlichen Ausbau durchführen wird.
Ein Ausbau wird nur dann durchgeführt werden, wenn die Gemeinde Schönau
a. d. Brend die Wirtschaftlichkeitslücke hierfür trägt. Bei der Ermittlung
dieser Wirtschaftlichkeitslücke müssen sich die Anbieter die Einnahmen, welche
in den 7 Betriebsjahren nach dem Ausbau erzielt werden, anrechnen lassen. Nach
unserer Einschätzung sind dies etwa 20% der Investitionskosten (hier etwa
50.000,00 Euro).
Die von der Gemeinde Schönau a. d. Brend für diesen Ausbau zu
übernehmende Wirtschaftlichkeitslücke
würde somit etwa 200.000,00 Euro betragen.
Für die übernommene Wirtschaftlichkeitslücke kann die Gemeinde Schönau a. d.
Brend eine Förderung nach der Bay. Breitbandrichtlinie vom Freistaat Bayern
beantragen. Die Städte und Gemeinden des Landkreises Rhön-Grabfeld können den
Höchstfördersatz von 80 % für sich beanspruchen. Maximal wird ein Förderbetrag
von 500.000,00 Euro pro Gemeinde ausgereicht.
Nach Abzug der sich errechnenden Förderung
in Höhe von 160.000,00 Euro (80% von
200.000,00 Euro) würde für die Gemeinde Schönau a. d. Brend somit noch ein Eigenanteil in Höhe von 40.000,00 Euro verbleiben.
Es haben bereits zwei Telekommunikationsunternehmen ihr Interesse an der
Durchführung dieser Ausbauarbeiten geäußert. Beide führen den Ausbau jedoch nur
dann durch, wenn die Gemeinde Schönau a. d. Brend die Wirtschaftlichkeitslücke
hierfür trägt.
Dem Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend wird empfohlen, das
Erschließungsgebiet wie vorgelegt festzulegen und hierdurch eine massive
Verbesserung der Breitbandversorgung in den aktuell unterversorgten
Ortsteilen/Ortsbereichen herbeizuführen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
beschließt, das Erschließungsgebiet nach der Bayer. Breitbandrichtlinie
entsprechend dem beiliegenden Entwurf der Corwese GmbH vom 16.12.2013
festzulegen. Der Entwurf des Erschließungsgebietes wird Bestandteil des
Protokolls.
Die Verwaltung
sowie die Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld
werden damit beauftragt, mit dem festgelegten Erschließungsgebiet in das
formelle Förderverfahren nach der Breitbandrichtlinie zu starten und das
Förderverfahren bis einschließlich zum Auswahlverfahren (wettbewerbliches Verfahren
bei sinngemäßer Anwendung der VOL/A, 1. Abschnitt) fortzuführen.
Die
Entscheidung über die letztendliche Auswahl eines Netzbetreibers und den
Abschluss des Ausbauvertrages bleibt dem Gemeinderat vorbehalten.
Der 1.
Bürgermeister (im Vertretungsfall dessen Vertreter/in) wird dazu ermächtigt,
alle notwendigen Handlungen zur Fortführung des Förderverfahrens vorzunehmen.
Weiterhin wird er dazu ermächtigt, das Erschließungsgebiet beim Durchlaufen des
Förderverfahrens in geringem Umfang zu verändern, soweit dies aufgrund der
gemeldeten verfügbaren Bandbreiten oder aus technischen Gründen erforderlich
wird bzw. zur Kostenreduzierung sinnvoll erscheint. Als geringer Umfang werden
Verkleinerungen der festgelegten Ausdehnung von bis zu 300 Metern angesehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |