Der Freistaat Bayern hat ein Förderprogramm erlassen, über welches der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) gefördert wird. Die Gemeinde Schönau a. d. Brend kann dieses Förderprogramm nutzen, um einerseits Gebiete mit den vorgenannten Bandbreiten zu schaffen und daneben die allgemeine Versorgung in den aktuell unterversorgten Ortsteilen/Ortsbereichen zu verbessern.

 

Da die Abwicklung dieses Förderverfahrens jedoch sehr hohe rechtliche und technische Anforderungen stellt, wird die Gemeinde Schönau a. d. Brend bei den erforderlichen Schritten durch die Corwese GmbH und die Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld unterstützt.

 

Zur Vorbereitung auf den Einstieg in dieses Förderverfahren hat der Landkreis Rhön-Grabfeld bereits eine landkreisweite Bestandserhebung sowie Handlungsempfehlungen für alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden durch die Corwese GmbH erarbeiten lassen. Weiterhin wurden Sondierungsgespräche mit den im Bereich unseres Landkreises tätigen Telekommunikationsunternehmen geführt.

 

Entsprechend der durchgeführten Erhebung ergibt sich für folgende Ortsteile / Ortsbereiche ein Handlungsbedarf:

 

è Nordöstlicher Ortsbereich von Schönau inkl. Gewerbegebiet (Versorgung aktuell: zwischen 6 Mbit/s und 16 Mbit/s im Downstream)

 

è Gemeindeteil Burgwallbach inkl. Kollertshof (Versorgung aktuell: zwischen 768 Kbit/s und 3 Mbit/s im Downstream)

 

Der südwestliche Ortsbereich von Schönau ist über den bestehenden Hauptverteiler (Bergstraße 1) mit VDSL2 versorgt. Da in diesem Ortsbereich Bandbreiten von mehr als 25 Mbit/s im Downstream verfügbar sind, ist dieses Gebiet nach der Definition der Breitbandrichtlinie als versorgt anzusehen. Ein weiterer Ausbau wäre hier nicht förderfähig.

Um in das Förderverfahren nach der Bay. Breitbandrichtlinie einsteigen zu können, muss die Gemeinde Schönau a. d. Brend nun ein Erschließungsgebiet festlegen, welches aktuell eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweist (< 25 MBit/s im Downstream) und in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Ein Bedarf für einen Ausbau kann angenommen werden, wenn in diesem Gebiet mindestens 5 Unternehmen (im Sinne des Umsatzsteuergesetztes) ihren Betriebssitz haben und mindestens eines dieser Unternehmen einen Bedarf von 50 Mbit/s (im Downstream) rechtfertigen kann. Im ausgewiesenen Erschließungsgebiet muss nach dem Ausbau eine garantierte Bandbreite von mindestens 30 Mbit/s im Downstream und 2 Mbit/s im Upstream verfügbar sein. Der von dem/den Unternehmen gemeldete Bedarf nach einer Versorgung mit 50 Mbit/s (im Downstream) muss stets befriedigt werden.

 

Auf Grundlage des erteilten Auftrages hat die Corwese GmbH anhand der vorhandenen
Leitungspläne und in Abstimmung mit der Gemeinde Schönau a. d. Brend sowie dem Landkreis Rhön-Grabfeld einen Entwurf für ein Kumulationsgebiet erstellt. Es wird bei diesen Planungen ein sog. FttC (Fiber to the Curb)-Ausbau angestrebt. Dabei werden die Kabelverzweiger mit Glasfaser angebunden und einem DSLAM (Digital Subscriber Line Access Multiplexer) aufgerüstet. Hierdurch wird eine Versorgung mit VDSL2 ermöglicht. Das Signal gelangt dann vom DSLAM über die vorhandene Kupferleitung (Teilnehmeranschlussleitung – TAL) zu den einzelnen Objekten. Die bei den einzelnen Objekten zur Verfügung stehende Bandbreite richtet sich nach der Länge der Kupferleitung (TAL) zwischen dem DSLAM und dem Gebäudeanschluss.

 

Es sei an dieser Stelle auch erwähnt, dass die hohe Bandbreite nicht an der Grenze des Erschließungsgebietes endet. Auch über die eingezeichneten Grenzen hinaus können noch sehr hohe Bandbreiten erreicht werden. In das Erschließungsgebiet dürfen jedoch nur die Grundstücke einbezogen werden, welche nach dem Ausbau garantiert mindestens 30 Mbit/s (im Downstream) erhalten. Bedingt durch die Signaldämpfung aufgrund der Länge der Teilnehmeranschlussleitungen konnten deshalb insbesondere die nord-westlichen und südöstlichen Ortsränder von Burgwallbach nicht in das Ausbaugebiet einbezogen werden. Wie erläutert, wird sich durch den angestrebten Ausbau aber auch die Versorgung dieser Ortsbereiche massiv verbessern. Der Weiler Kollertshof wird im Zuge der Ausbauarbeiten auf den DSLAM im östlichen Ortsbereich von Burgwallbach umgespleißt, um hierdurch die Versorgung der dortigen Anschlüsse deutlich aufzuwerten. 

 

Entsprechend der Kostenschätzung der Corwese GmbH fallen für den angestrebten Ausbau Investitionskosten in Höhe von etwa 250.000,00 Euro an. Aufgrund der hohen Investitionskosten und dem relativ geringen Kundenpotential ist nicht damit zu rechnen, dass einer der am Markt vertretenen Anbieter hier einen eigenwirtschaftlichen Ausbau durchführen wird.

 

Ein Ausbau wird nur dann durchgeführt werden, wenn die Gemeinde Schönau a. d. Brend die Wirtschaftlichkeitslücke hierfür trägt. Bei der Ermittlung dieser Wirtschaftlichkeitslücke müssen sich die Anbieter die Einnahmen, welche in den 7 Betriebsjahren nach dem Ausbau erzielt werden, anrechnen lassen. Nach unserer Einschätzung sind dies etwa 20% der Investitionskosten (hier etwa 50.000,00 Euro).

Die von der Gemeinde Schönau a. d. Brend für diesen Ausbau zu übernehmende Wirtschaftlichkeitslücke würde somit etwa 200.000,00 Euro betragen. Für die übernommene Wirtschaftlichkeitslücke kann die Gemeinde Schönau a. d. Brend eine Förderung nach der Bay. Breitbandrichtlinie vom Freistaat Bayern beantragen. Die Städte und Gemeinden des Landkreises Rhön-Grabfeld können den Höchstfördersatz von 80 % für sich beanspruchen. Maximal wird ein Förderbetrag von 500.000,00 Euro pro Gemeinde ausgereicht.

 

Nach Abzug der sich errechnenden Förderung in Höhe von 160.000,00 Euro (80% von 200.000,00 Euro) würde für die Gemeinde Schönau a. d. Brend somit noch ein Eigenanteil in Höhe von 40.000,00 Euro verbleiben.

 

Es haben bereits zwei Telekommunikationsunternehmen ihr Interesse an der Durchführung dieser Ausbauarbeiten geäußert. Beide führen den Ausbau jedoch nur dann durch, wenn die Gemeinde Schönau a. d. Brend die Wirtschaftlichkeitslücke hierfür trägt.

 

Dem Gemeinderat der Gemeinde Schönau a. d. Brend wird empfohlen, das Erschließungsgebiet wie vorgelegt festzulegen und hierdurch eine massive Verbesserung der Breitbandversorgung in den aktuell unterversorgten Ortsteilen/Ortsbereichen herbeizuführen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, das Erschließungsgebiet nach der Bayer. Breitbandrichtlinie entsprechend dem beiliegenden Entwurf der Corwese GmbH vom 16.12.2013 festzulegen. Der Entwurf des Erschließungsgebietes wird Bestandteil des Protokolls.

 

Die Verwaltung sowie die Stabsstelle Kreisentwicklung des Landkreises Rhön-Grabfeld
werden damit beauftragt, mit dem festgelegten Erschließungsgebiet in das formelle Förderverfahren nach der Breitbandrichtlinie zu starten und das Förderverfahren bis einschließlich zum Auswahlverfahren (wettbewerbliches Verfahren bei sinngemäßer Anwendung der VOL/A, 1. Abschnitt) fortzuführen.

 

Die Entscheidung über die letztendliche Auswahl eines Netzbetreibers und den Abschluss des Ausbauvertrages bleibt dem Gemeinderat vorbehalten.

 

Der 1. Bürgermeister (im Vertretungsfall dessen Vertreter/in) wird dazu ermächtigt, alle notwendigen Handlungen zur Fortführung des Förderverfahrens vorzunehmen. Weiterhin wird er dazu ermächtigt, das Erschließungsgebiet beim Durchlaufen des Förderverfahrens in geringem Umfang zu verändern, soweit dies aufgrund der gemeldeten verfügbaren Bandbreiten oder aus technischen Gründen erforderlich wird bzw. zur Kostenreduzierung sinnvoll erscheint. Als geringer Umfang werden Verkleinerungen der festgelegten Ausdehnung von bis zu 300 Metern angesehen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10