Am 02.10.2013 hat der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön die Verordnung zur Änderung des Regionalplans in der Fassung vom 24.01.2008 betreffend die Fortschreibung des Kapitels B VII „Energieversorgung“ Abschnitt 5.3. „Windkraftanlagen“ nach Durchführung und Auswertung des zweiten Anhörungsverfahrens beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, das erforderliche dritte Anhörungsverfahren durchzuführen.

 

Diese erneute Anhörung wird aufgrund der beschlossenen Planänderungen erforderlich. Stellungnahmen können nur zu den Änderungen gegenüber dem vorherigen Planentwurf abgegeben werden. Die Planunterlagen wurden der Gemeinde Schönau a.d.Brend mit Schreiben vom 22.10.2013 des Regionalen Planungsverbandes Main-Rhön mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 10.12.2013 übersandt.

 

Nach dem neusten Entwurf der Regionalplanänderung liegen in der Gemeinde Schönau a.d.Brend keine Vorrang- oder Vorbehaltsgebiete für Windkraft.

 

Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.