Herr Schmitt stellte dem Gemeinderat die Zweckvereinbarung für die Kommunale Verkehrsüberwachung detailliert vor.


Beschluss:

 

Genehmigung der Zweckvereinbarung

 

Der Gemeinderat genehmigt die Zweckvereinbarung für die kommunale Zusammenarbeit im Rahmen der Abwicklung der Kommunalen Verkehrsüberwachung vom 27.03.2012 zwischen der VGem Bad Neustadt, den Gemeinden Burglauer, Niederlauer, Hohenroth, Rödelmaier, Salz, der VGem Heustreu, der VGem Saal a. d. Saale, der Gemeinde Bastheim, dem Markt Bad Bocklet und dem Markt Burkardroth. Die Verwaltungsarbeit wird von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale durchgeführt.

 

§ 8 Abs. 2 (Dauer und Kündigung) der Zweckvereinbarung wird angepasst. Die früheste mögliche Kündigungsmöglichkeit besteht frühestens zum 31.05.2016.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

3

Anwesend:

10