Von einzelnen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schönau a. d. Brend werden immer wieder Beschwerden an die Gemeinde Schönau bezüglich überhöhter Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer in den Gemeindeteilen Schönau und Burgwallbach herangetragen.

 

Durch die Gemeinde Schönau a. d. Brend wurden deshalb bereits im Jahr 2009 verdeckte Geschwindigkeitsmessungen an den Problemstrecken in der Gemeinde durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass es insbesondere in der Rhönstraße und Burgwallbacher Straße in Schönau sowie in der Kreuzbergstraße in Burgwallbach zu erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen sowohl in der Qualität als auch in der Quantität gekommen ist.


Im Frühjahr und Sommer 2013 wurden auf Veranlassung der Gemeinde wiederum verdeckte Geschwindigkeitsmessungen an den bekannten Problemstrecken durchgeführt mit dem Ergebnis, dass keine Verbesserungen bezüglich der überhöhten Geschwindigkeiten durch die Verkehrsteilnehmer festzustellen waren. Vor der Messung im Sommer wurde eine Information an die Bürger über die Verkehrssituation in der Gemeinde Schönau a. d. Brend im Infoblatt „Schönau aktuell“, mit der Bitte die Geschwindigkeiten einzuhalten, veröffentlicht. Die detaillierten Ergebnisse aus 2013 sind als Anlage beigefügt.

 

In der Gemeinderatssitzung vom 16.04.2013 wurde über die Möglichkeiten zur Verbesserung beraten. Von Seiten der Verwaltung wurden drei Lösungsansätze vorgestellt, wie die bauliche Entschärfung der Problemstraßen, das Anbringen von Verkehrsdialogtafeln sowie die Überwachung der Geschwindigkeiten im Rahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung. Die jeweiligen Vor- und Nachteile der Lösungsansätze wurden von Seiten des Gemeinderates abgewogen. Letztendlich hat sich die Mehrheit des Gemeinderates dazu entschlossen genauere Informationen zur Einführung der kommunalen Verkehrsüberwachung im Rahmen der kommunalen Zusammenarbeit einzuholen.

 

In der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale (VG) wird im Rahmen einer Zweckvereinbarung die Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen seit dem Jahr 2011vollzogen. Die VG ist dabei Bußgeldstelle der der Zweckvereinbarung beigetretenen Kommunen. Dienstleister für die Durchführung der Messung und die Lieferung der Messergebnisse ist die Firma gGKVS (gemeinnützige Gesellschaft für Kriminalprävention und Verkehrssicherheit). Die Zusammenarbeit findet im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung statt. Dies bedeutet, dass die Mittarbeiter für den Zeitraum der Messung in den beteiligten VG Gemeinden, Bedienstete der VG Bad Neustadt sind.

 

Herr Schmitt, Leiter der Bußgeldstelle in der VG, informierte den Gemeinderat im Rahmen einer PowerPoint Präsentation über Tätigkeiten der Bußgeldstelle sowie über die von der Gemeinde zu treffenden Maßnahmen zur Einführung einer kommunalen Verkehrsüberwachung. Weiterhin wurden im Rahmen einer Modelrechnung die möglichen Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Verkehrsüberwachung dargelegt.

 

Aufgrund der Erfahrungswerte in anderen Kommunen mit kommunaler Verkehrsüberwachung kann davon ausgegangen werden, dass eine wesentliche Reduzierung der Geschwindigkeitsverstöße erreicht werden kann. So wurden zum Beispiel in der Gemeinde Salz, aber auch in anderen Kommunen die Geschwindigkeitsverstöße nahezu halbiert.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung, unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten vergleichbarer Kommunen, dürfte sich der Messstundeneinsatz der Gemeinde Schönau a. d. Brend auf ca. 6 Messstunden pro Monat belaufen, um eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssituation in der Gemeinde herbeizuführen.

 

Von Seiten der Verwaltung wird als nächster Schritt empfohlen, einen Grundsatzbeschluss zu fassen, ob eine kommunale Verkehrsüberwachung eingeführt werden soll.

 

In der Beratung des Gemeinderates wurden auch mögliche Alternativen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit, wie die dauerhafte Installation von Dialog-Displays angesprochen. Der Gemeinderat sah jedoch mehrheitlich die Einrichtung einer Kommunalen Verkehrsüberwachung als erfolgsversprechende Lösung.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau beschließt grundsätzlich eine kommunale Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Schönau a. d. Brend einzuführen. Die Abwicklung soll in kommunaler Zusammenarbeit im Rahmen einer Zweckvereinbarung zusammen mit der VGem Bad Neustadt, der VGem Heustreu, der VGem Saal a. d. Saale, der Gemeinde Bastheim, dem Markt Bad Bocklet und dem Markt Burkardroth erfolgen und spätestens zum 01.06.2013 beginnen.

Die Anzahl der Messstunden wird auf 6 Stunden im Monat festgelegt.

Die VGem Bad Neustadt wird beauftragt alle weiteren notwendigen Schritte zur Einführung der kommunalen Verkehrsüberwachung zu veranlassen.
Dies sind:

 

  • Abschluss der Zweckvereinbarung mit allen beteiligten Kommunen.
  • Abschluss der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Schönau a. d. Brend und dem Polizeipräsidium Unterfranken.
  • Einrichtung der Messstellen in Absprache mit der Gemeinde und der Polizei.
  • Bekanntgabe der Einführung der kommunalen Verkehrsüberwachung.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

4

Anwesend:

10