Auf Grund der Hochwasserereignisse im Mai / Juni 2013 wurde der Radweg von Schönau a. d. Brend nach Kollertshof (Verlängerung Wiesenweg) erheblich beschädigt.

 

Der Bauentwurf des Architektur- und Ingenieurbüros Demling, Bad Neustadt a. d. Saale, vom Oktober 2013 wurde dem Gemeinderat in der heutigen Gemeinderatssitzung bereits ausführlich vorgestellt.

 

Nach der Kostenermittlung des Architektur- und Ingenieurbüros Demling belaufen sich die Gesamtkosten auf brutto 400.112,26 € (inkl. Baunebenkosten).

 

Zur Wiederherstellung der geschädigten Infrastruktur stellt der Freistaat Bayern und der Bund Finanzhilfen bereit. Die Förderbedingungen wurden mit Schreiben des Bayerischen Innenministeriums vom 30.07.2013 definiert. Die Förderung beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind dabei auch die Baunebenkosten (Ingenieur etc.). Gewährte Versicherungsleistungen oder Spenden (Soforthilfe Bayer. Gemeindetag) sind im Förderverfahren anzugeben. Der Zuwendungsantrag mit Bauentwurf wird bei der Regierung von Unterfranken als Bewilligungsbehörde eingereicht.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Umfang der Baumaßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden am Radweg von Schönau a. d. Brend nach Kollertshof (Verlängerung Wiesenweg), wie im Bauentwurf des Architektur- und Ingenieurbüros Demling, Bad Neustadt a. d. Saale, vom Oktober 2013 dargestellt, zu.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme „Reparaturarbeiten am Radweg von Schönau a. d. Brend nach Kollertshof – Verlängerung Wiesenweg (Hilfsmaßnahme Hochwasserkatastrophe)“ stellt sich auf dieser Basis wie folgt dar:

 

1. Beantragte Zuwendung aus dem Programm
    „Hilfsmaßnahmen Hochwasserkatastrophe“                          389.112,26 €
   
(100 % der Kosten der Gesamtmaßnahme von 400.112,26 €;
      Berücksichtigung Hochwasserhilfe des Bayer. Gemeindetages)

 

2. Hochwasserhilfe des Bayer. Gemeindetages                          11.000,00 €

 

Gesamtkosten gem. Kostenschätzung zum Bauentwurf:   400.112,26 €

 

Der Gemeinderat stimmt der Finanzierung der Baumaßnahme zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt den Zuwendungsantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen. Die Baumaßnahme soll nach Genehmigung der Regierung zur Umsetzung kommen, sobald dies witterungsbedingt möglich ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10