Sitzung: 29.10.2013 GSB/014/2013
Herr Andreas Herleth beantragt die Genehmigung zum Einbringen einer
Gülleleitung in den Wirtschaftsweg Fl. Nr. 1399 zwischen Kollertshof und
Burgwallbach.
Er kann seinen geplanten Milchviehstall wegen
Immissionsschutzrechtlicher Regelungen nicht wie geplant auf dem Flurstück Nr.
1400 bauen. Nach umfangreichen Beratungen mit dem Landratsamt Bad Neustadt und
dem Amt für Landwirtschaft und Forsten wurde gemeinsam das Flurstück 1398 als
bester Alternativstandort bestimmt. Das neue Konzept sieht nun den
Milchviehstall im oberen Bereich auf dem Flurstück 1398 vor. Die Fahrsilos und
die Güllegrube sollen wie in der ersten Planung auf dem gegenüberliegenden
Flurstück Nr. 1400 bzw. 1410 gebaut werden. Diese Aufteilung erfordert jedoch
eine Gülleleitung (DIN 500) zwischen dem Stall und der Güllegrube, die den
Wirtschaftsweg kreuzt.
Der Bau der Güllegrube auf dem gegenüberliegenden Flurstück 1410 bringt
lt. Herrn Herleth folgende Vorteile:
Eine Güllegrube neben dem Stall würde als sogenannte „Hochgrube“
ausgeführt. Das heißt die Außenwände der Grube ragen ca. 3m aus dem Boden
heraus. Auf dem gegenüberliegenden Grundstück könnte das natürliche Gefälle des
Geländes genutzt und die Güllegrube soweit in den Boden versenkt werden, dass
sie nur geringfügig über das Straßen-Niveau herausragt. Das Bauwerk würde sich
so deutlich besser in die Umgebung einbetten.
Der Bau einer Hochgrube erfordert außerdem den Einsatz von Pumptechnik,
um die Gülle vom Stall in den Behälter zu bringen. Die erforderliche
Pumptechnik und die Betriebskosten übersteigen die Kosten zum fachgerechten
Öffnen und Schließen des Weges bei weitem.
Das zum Bau des Stalles benötigte Flurstück 1398 kann von Herrn Herleth
leider nur als kleine Teilfläche von der Kirche gekauft werden. Eine Güllegrube
auf diesem Grundstück würde Herrn Herleth lt. seiner Aussage bei evtl.
Erweiterungen massiv einschränken.
Bei einer Zustimmung zur beantragten Wegequerung ist zu bedenken, dass
der Wirtschaftsweg an dieser Stelle in seiner Homogenität zerstört wird.
Es sollten alternative Möglichkeiten für die Gülleprobe oder
Gülleleitung angefordert werden (Bohrung durch Weg oder Versenkung der
Güllegrube im Gelände auf Fl.Nr.1398 àanstatt Hochgrube).
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Querung des Wirtschaftsweges für eine
vorgesehene Gülleleitung zu, jedoch wird von Herrn Herleth eine Gewährleistung
der Instandhaltung des Querungstückes von 4 Jahren verlangt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |
Gemeinderatsmitglied
Andreas Herleth nimmt wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und
Abstimmung nicht teil (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO).