Dem Gemeinderat wird der gemeindliche Bauantrag zur Errichtung von Holzlagerplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 3001 in der Gemarkung Schönau a. d. Brend vorgelegt.

 

Die Bauantragsunterlagen wurden durch die Verwaltung erstellt. Bauliche Anlagen sind nicht erlaubt. Dies beinhaltet auch eine dauerhafte Bodenbefestigung.

Die Holzlagerplätze sollen ab 01.11.2013 verpachtet werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 3001 liegt im Außenbereich. Nach dem Flächennutzungsplan der Gemeinde liegt das Grundstück teilweise in der Schutzzone des Naturparks Bayer. Rhön. Außerdem sind dort teilweise geschützte Biotopflächen am Lembach eingetragen.

 

Im Baugenehmigungsverfahren wird hierzu die Unter Naturschutzbehörde, Herr Weißenburger, gehört.

 

Die Nachbarunterschriften sind noch einzuholen.

 

Gemeinderatsmitglied Michael Heinrich merkte an, dass in Nutzungsvertrag die Benutzung von Biodiesel für die Motorsägen berücksichtigt werden soll.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum gemeindlichen Bauantrag zur Errichtung eines Holzlagerplatzes auf dem Grundstück Fl. Nr. 3001 in der Gemarkung Schönau a. d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13