Sitzung: 17.09.2013 GSB/010/2013
Mit Bescheid des
Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 02.04.2012 Nr. 4.1-6024-20120156 wurde die
Baugenehmigung zum o. g. Vorhaben erteilt. Der Tekturantrag wurde erforderlich,
da die Geländeangleichung auf das vorhandene Hofniveau erweitert werden soll.
Am 13.12.2012 fand
ein Ortstermin mit Herrn Weber vom Landratsamt Rhön-Grabfeld statt. Hierbei
wurde festgestellt, dass der angesetzte Auffüllbereich in der Baugenehmigung
mit ca. 825 qm auf den tatsächlichen Auffüllbereich mit ca. 1200 qm verbreitert
werden muss.
Nach Absprache mit
der Bauaufsichtsbehörde, Herrn Weber, soll der neue Auffüllbereich auf eine
umfassende Fläche (ca. 3700 qm) ausgeweitet werden, damit eine geordnete
Nutzung der Fläche gesichert werden kann.
Von dem
genehmigten Abbruch von 5 Hallenteilen wurden bisher nur 2 Hallenteile
abgebrochen. In den noch vorhandenen Hallenteilen werden derzeit Papierballen
zwischengelagert.
In der Sitzung vom
19.02.2013 wurde bereits über den Antrag beraten. Eine Entscheidung über den
Antrag wurde zurückgestellt.
Der Gemeinderat
brachte seine Sorge im Bezug auf das angrenzende Trinkwasserschutzgebiet der
Gemeinde Schönau a. d. Brend zum Ausdruck. Der Standort des Bauvorhabens liegt
unmittelbar im Grenzbereich des Wasserschutzgebietes für die Trinkwasserversorgung
der Gemeinde Schönau a. d. Brend.
Mit Schreiben vom
09.09.2013 wurden noch folgende Ergänzungen zum o.g. Antrag durch das
Ingenieurbüro Federlein vorgelegt.
Es wurde ein
Bodengutachten durch das Ingenieurbüro Intergeo mit Sitz in Mellrichstadt
erstellt, das den Boden auf umweltschädliche Stoffe untersucht hat für
unbedenklich eingestuft wurde.
Das
Auffüllmaterial besteht überwiegend aus Erdreich, welches hangseitig abgetragen
und zum Angleich der Geländeoberkante direkt wieder eingebaut wurde. Darüber
wurde eine Lage Ziegelsteine aufgebracht und eingeebnet, um den Platz mit LKW`s
befahren zu können.
Desweiteren wurde
Erdaushub, der bei der Hofbefestigung auf Fl.Nr. 712 in der Gartenstraße 14 angefallen
ist, zwischengelagert und wird nach der Errichtung der Stützmauer teilweise wieder
zum Verfüllen verwendet.
Beim Schredderbetrieb
wird nur Holz der Klassen A1 bis A3 verarbeitet. Nach Fertigstellung der
Hofbefestigung auf dem Grundstück Fl. Nr. 712 in der Gartenstraße 14 wird der
Schredder auf der befestigten Hofanlage umgesetzt. Die voraussichtliche
Fertigstellung der Hofbefestigung und der Stützmauer soll bis November/Dezember
2013 abgeschlossen sein.
Zur
Regenwasserableitung wird über zwei Absetzbecken das anfallende Regenwasser von
der Zufahrt zum Grundstück aufgenommen und danach über eine Überlaufmulde an
die bestehende Regenwasserleitung abgeleitet.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum
Teilabbruch einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 2498 mit
Geländeangleichung an das bestehende Hofniveau entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen, vorbehaltlich der Zustimmung des Staatlichen
Straßenbauamtes, welches am Donnerstag den 19.9.13 eine Ortseinsicht zur
Wasserableitung durchführt (mit Hr. Ganß – VG NES).
Der Gemeinderat macht seine Zustimmung davon abhängig, ob das ganze
Füllmaterial (Bauschutt, Schredder usw.) in seiner Tiefe von ca. 2,5 m beprobt
wurde.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |