Dem Gemeinderat wird nochmals ein Tekturantrag der Firma Stäblein Markbergstraße GbR zum Teilabbruch einer Lagerhalle und der Geländeangleichung an das bestehenden Hofniveau auf dem Grundstück Fl. Nr. 2498 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.

 

Mit Bescheid des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 02.04.2012 Nr. 4.1-6024-20120156 wurde die Baugenehmigung zum o. g. Vorhaben erteilt. Der Tekturantrag wurde erforderlich, da die Geländeangleichung auf das vorhandene Hofniveau erweitert werden soll. 

 

Am 13.12.2012 fand ein Ortstermin mit Herrn Weber vom Landratsamt Rhön-Grabfeld statt. Hierbei wurde festgestellt, dass der angesetzte Auffüllbereich in der Baugenehmigung mit ca. 825 qm auf den tatsächlichen Auffüllbereich mit ca. 1200 qm verbreitert werden muss.

 

Nach Absprache mit der Bauaufsichtsbehörde, Herrn Weber, soll der neue Auffüllbereich auf eine umfassende Fläche (ca. 3700 qm) ausgeweitet werden, damit eine geordnete Nutzung der Fläche gesichert werden kann.

 

Von dem genehmigten Abbruch von 5 Hallenteilen wurden bisher nur 2 Hallenteile abgebrochen. In den noch vorhandenen Hallenteilen werden derzeit Papierballen zwischengelagert.

 

In der Sitzung vom 19.02.2013 wurde bereits über den Antrag beraten. Eine Entscheidung über den Antrag wurde zurückgestellt.

 

Der Gemeinderat brachte seine Sorge im Bezug auf das angrenzende Trinkwasserschutzgebiet der Gemeinde Schönau a. d. Brend zum Ausdruck. Der Standort des Bauvorhabens liegt unmittelbar im Grenzbereich des Wasserschutzgebietes für die Trinkwasserversorgung der Gemeinde Schönau a. d. Brend.

 

Mit Schreiben vom 09.09.2013 wurden noch folgende Ergänzungen zum o.g. Antrag durch das Ingenieurbüro Federlein vorgelegt.

 

Es wurde ein Bodengutachten durch das Ingenieurbüro Intergeo mit Sitz in Mellrichstadt erstellt, das den Boden auf umweltschädliche Stoffe untersucht hat für unbedenklich eingestuft wurde.

 

Das Auffüllmaterial besteht überwiegend aus Erdreich, welches hangseitig abgetragen und zum Angleich der Geländeoberkante direkt wieder eingebaut wurde. Darüber wurde eine Lage Ziegelsteine aufgebracht und eingeebnet, um den Platz mit LKW`s befahren zu können.

 

Desweiteren wurde Erdaushub, der bei der Hofbefestigung auf Fl.Nr. 712 in der Gartenstraße 14 angefallen ist, zwischengelagert und wird nach der Errichtung der Stützmauer teilweise wieder zum Verfüllen verwendet.

 

Beim Schredderbetrieb wird nur Holz der Klassen A1 bis A3 verarbeitet. Nach Fertigstellung der Hofbefestigung auf dem Grundstück Fl. Nr. 712 in der Gartenstraße 14 wird der Schredder auf der befestigten Hofanlage umgesetzt. Die voraussichtliche Fertigstellung der Hofbefestigung und der Stützmauer soll bis November/Dezember 2013 abgeschlossen sein.

 

Zur Regenwasserableitung wird über zwei Absetzbecken das anfallende Regenwasser von der Zufahrt zum Grundstück aufgenommen und danach über eine Überlaufmulde an die bestehende Regenwasserleitung abgeleitet.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Tekturantrag zum Teilabbruch einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 2498 mit Geländeangleichung an das bestehende Hofniveau entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen, vorbehaltlich der Zustimmung des Staatlichen Straßenbauamtes, welches am Donnerstag den 19.9.13 eine Ortseinsicht zur Wasserableitung durchführt (mit Hr. Ganß – VG NES).

 

Der Gemeinderat macht seine Zustimmung davon abhängig, ob das ganze Füllmaterial (Bauschutt, Schredder usw.) in seiner Tiefe von ca. 2,5 m beprobt wurde.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13