Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Herrn Thomas Seyfried, wohnhaft Bergstr. 27 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.

 

Er beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 5053/30 auf der Südost-Seite mit Zufahrt von der Bergstraße ein neues Carport zu errichten. Außerdem soll der bestehende Freisitz mit Wäschetrockenplatz auf der Nordwestseite neu überdacht werden. Die Ausführung ist in einer Holzkonstruktion vorgesehen. Das Carport soll ein begrüntes Flachdach erhalten. Der Freisitz soll mit einem Pultdach (ca. 15°) mit Zink-Stehfalz-Blech-Eindeckung und Lichtausschnitten überdacht werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 5053/30 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Waldbeerberg“.

 

Mit dem Carport wird die im Bebauungsplan festgesetzte Baulinie überschritten. Außerdem wurde mit einer Änderung des Bebauungsplanes im Jahr 1989 für Garagen die Festsetzung von Flachdächern bis 7° geändert auf Satteldach mit der dem Wohngebäude angeglichenen Dachneigung. Das Dacheindeckmaterial für die Garagen muss gleich dem des Wohnhauses sein.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird erforderlich für die Überschreitung der Baulinie, die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Bauvorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Carports und zur Neuüberdachung des Freisitzes mit Wäschetrockenplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 5053/30 in der Bergstraße 27 in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ bezüglich der Nichteinhaltung der Baulinie mit dem Carport sowie für die die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

11