Sitzung: 20.08.2013 GSB/009/2013
Für den Zensus 2011 liegen erste Ergebnisse unter den Themen
Bevölkerung, Gebäude und Wohnungen vor. Näheres ist im Internet unter der
jeweiligen Gemeinde unter https://ergebnisse.zensus2011.de.
Die Bevölkerungszahl ist nach dem Zensus in Bayern 1,2 % geringer als bisher
angenommen.
Das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung München beabsichtigt
die amtliche Einwohnerzahl der Gemeinde Schönau a. d. Brend nach dem Zensus
2011 mit Stichtag zum 9.5.2011 mit 1286
Einwohnern (Hauptwohnung) festzustellen.
Die Zahlen wurden 2011 durch Erhebung der Einwohnerzahlen bei der
Gemeinde über die ADKB Bayern, durch weitere Erhebungen und durch Befragung zur
Klärung von Unstimmigkeiten ermittelt. Zensusrelevant sind nur die
Hauptwohnungen.
Der Zahlenvergleich stellt sich wie folgt dar:
Zensus 2011 |
Amtliche Einwohnerzahl 30.6.2011 |
Differenz zum Zensus |
1286 Einwohner |
1306 |
-20 (= -1,6 %) |
Zensus 2011 |
Einwohnerzahl nach Melderegister im Mai 2011 |
Differenz zum Zensus |
1286 Einwohner |
1291 |
-5 (= -0,4 %) |
Maßgebend ist der Vergleich mit den Zahlen des Melderegisters im Mai
2011. Dabei zeigt sich auch eine Differenz von -5 Einwohner.
Der Vergleich mit der amtlichen Einwohnerzahl vom 30.6.2011 belegt, dass
der amtliche Bestand des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung München
vom tatsächlichen Bestand deutlich abweicht.
Es wird seitens der Verwaltung keine Veranlassung gesehen, der zur
Feststellung vorgesehenen amtlichen Einwohnerzahl zum Stichtag 9.5.2011 zu widersprechen.
Die weitere Fortschreibung der Hauptwohnsitze erfolgt nach dem 9.5.2011
auf Basis der vom Einwohnermeldeamt an das Landesamt für Statistik und
Datenverarbeitung gemeldeten Wohnsitzänderungen.
Der Gemeinderat hat die zur Feststellung durch das Landesamt für Statistik
und Datenverarbeitung München vorgesehene amtliche Einwohnerzahl der Gemeinde Schönau
a. d. Brend nach dem Zensus 2011 mit Stichtag zum 9.5.2011 von 1286 Einwohnern
(Hauptwohnung) zur Kenntnis genommen. Einwände werden nach einstimmiger Haltung
nicht erhoben.
Beschluss: