Für den Zensus 2011 liegen erste Ergebnisse unter den Themen Bevölkerung, Gebäude und Wohnungen vor. Näheres ist im Internet unter der jeweiligen Gemeinde unter https://ergebnisse.zensus2011.de. Die Bevölkerungszahl ist nach dem Zensus in Bayern 1,2 % geringer als bisher angenommen.

 

Das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung München beabsichtigt die amtliche Einwohnerzahl der Gemeinde Schönau a. d. Brend nach dem Zensus 2011 mit Stichtag zum 9.5.2011 mit 1286 Einwohnern (Hauptwohnung) festzustellen.

 

Die Zahlen wurden 2011 durch Erhebung der Einwohnerzahlen bei der Gemeinde über die ADKB Bayern, durch weitere Erhebungen und durch Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten ermittelt. Zensusrelevant sind nur die Hauptwohnungen.

 

Der Zahlenvergleich stellt sich wie folgt dar:

 

Zensus 2011

Amtliche Einwohnerzahl

30.6.2011

Differenz zum Zensus

1286 Einwohner

1306

-20 (= -1,6 %)

 

Zensus 2011

Einwohnerzahl nach Melderegister im Mai 2011

Differenz zum Zensus

1286 Einwohner

1291

-5 (= -0,4 %)

 

Maßgebend ist der Vergleich mit den Zahlen des Melderegisters im Mai 2011. Dabei zeigt sich auch eine Differenz von -5 Einwohner.

 

Der Vergleich mit der amtlichen Einwohnerzahl vom 30.6.2011 belegt, dass der amtliche Bestand des Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung München vom tatsächlichen Bestand deutlich abweicht.

 

Es wird seitens der Verwaltung keine Veranlassung gesehen, der zur Feststellung vorgesehenen amtlichen Einwohnerzahl zum Stichtag 9.5.2011 zu widersprechen.

 

Die weitere Fortschreibung der Hauptwohnsitze erfolgt nach dem 9.5.2011 auf Basis der vom Einwohnermeldeamt an das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung gemeldeten Wohnsitzänderungen.

 

Der Gemeinderat hat die zur Feststellung durch das Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung München vorgesehene amtliche Einwohnerzahl der Gemeinde Schönau a. d. Brend nach dem Zensus 2011 mit Stichtag zum 9.5.2011 von 1286 Einwohnern (Hauptwohnung) zur Kenntnis genommen. Einwände werden nach einstimmiger Haltung nicht erhoben.

 


Beschluss: