Sitzung: 17.07.2013 GSB/008/2013
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Frau Christine Meisel, wohnhaft
Zwanzigacker 11 in Burgwallbach vorgelegt.
Sie beabsichtigt auf der Nord- und Südseite des bestehenden Wohnhauses
auf dem Grundstück Fl. Nr. 1801 jeweils eine Dachgaube in Schleppdachform
aufzubringen.
Das Grundstück Fl. Nr. 1801 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten
Bebauungsplanes „Zwanzigacker“. Der Bebauungsplan lässt in seinen Festsetzungen
unter Nr. 2.1 Schleppgauben zu. Die Summe der Gaubenbreiten darf allerdings ein
Drittel der Trauflänge nicht überschreiten.
Die Schleppgaube auf der Südseite hat eine Breite von 6 m. Die
Trauflänge beträgt 12 m.
Für die Zulassung der geplanten Gaube ist somit die Zustimmung zu einer
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugstimmt.
Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem Bauvorhaben
besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung
von Dachgauben am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1801,
Zwanzigacker 11 in Burgwallbach entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zwanzigacker“
bezüglich der Überschreitung der zulässigen Gaubenbreite.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |