Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Frau Christine Meisel, wohnhaft Zwanzigacker 11 in Burgwallbach vorgelegt.

Sie beabsichtigt auf der Nord- und Südseite des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 1801 jeweils eine Dachgaube in Schleppdachform aufzubringen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1801 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Zwanzigacker“. Der Bebauungsplan lässt in seinen Festsetzungen unter Nr. 2.1 Schleppgauben zu. Die Summe der Gaubenbreiten darf allerdings ein Drittel der Trauflänge nicht überschreiten.

Die Schleppgaube auf der Südseite hat eine Breite von 6 m. Die Trauflänge beträgt 12 m.

 

Für die Zulassung der geplanten Gaube ist somit die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugstimmt.

 

Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem Bauvorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung von Dachgauben am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1801, Zwanzigacker 11 in Burgwallbach entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Zwanzigacker“ bezüglich der Überschreitung der zulässigen Gaubenbreite.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12