Sitzung: 17.07.2013 GSB/008/2013
Die Stadt Bischofsheim a.d. Rhön beabsichtigt für das gesamte
Gemeindegebiet die 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem
Landschaftsplan. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll im wesentlichen
Bestandsanpassungen und die Rücknahme bisher im großen Umfang dargestellter
Bauflächen umfassen und andererseits die Voraussetzungen für aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickelnde Ortsabrundungen schaffen, die der aktuellen
Nachfrage nach Bauland in den Stadtteilen Rechnung tragen.
Mit E-Mail vom 01.07.2013 wurde der Gemeinde Schönau a.d. Brend der Link
zum Abrufen der Planunterlagen mit der zugehörigen Begründung übersandt.
Die Stadt Bischofsheim a.d. Rhön bittet um Stellungnahme bzw. um
Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen
der Gemeinde Schönau a.d. Brend, sowie der deren geplante zeitliche Abwicklung
gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die 2. Flächennutzungsplanänderung umfasst in den einzelnen Stadtteilen
die im Folgenden aufgeführten Planänderungen.
Die Planzeichnung liegt in einzelnen Planblättern je Stadtteil vor.
Bischofsheim
Änderung Nr. 1 |
Erweiterung
Wohngebiet am Friedhof/Pfarrgrund |
Bisherige Darstellung |
Landwirtschaftliche Nutzfläche |
Zukünftige Darstellung |
Allgemeines
Wohngebiet WA (0,5 ha) öffentliche
Grünfläche (Friedhof) (0,1 ha) |
Flächengröße |
0,6 ha |
Begründung der
Änderung |
Berichtigung des
Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung und Lückenschluss zwischen
bereits dargestelltem WA und vorhandener Bebauung. Darstellung der
bestehenden Erweiterungsfläche Friedhof. |
Hinweise, Besonderes |
Der
Änderungsbereich wird im Norden durch das FFH-Gebiet Tal der Brend (5626.371)
begrenzt. Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend
dargestellt. |
Änderung Nr. 2 |
Abrundung Wohngebiet am südöstlichen Ortsrand |
Bisherige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Zukünftige
Darstellung |
Allgemeines
Wohngebiet WA |
Flächengröße |
0,8 ha |
Begründung der
Änderung |
Berichtigung des
Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung und Lückenschluss zwischen
bestehendem WA und vorhandener Bebauung. |
Hinweise,
Besonderes |
Landschaftsbestimmende
Bäume und Gehölzgruppen werden als zu erhaltend dargestellt. |
Änderung Nr. 3 |
Rücknahme Wohnbauflächen Metzenbach |
Bisherige
Darstellung |
Allgemeines
Wohngebiet WA (5,4 ha) Öffentl. Grünfläche
(Parkanlage, Randeingrünung) (2,4 ha) |
Zukünftige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Flächengröße |
7,8 ha |
Begründung der
Änderung |
Das noch
vorhandene Baulandpotenzial innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne
„Metzenbach“ und „Fliederstraße“ reichen aus, um die Nachfrage nach
Wohnbaugrundstücken in den Baugebieten am nördlichen Siedlungsrand von
Bischofsheim zu bedienen. Ein darüber hinaus gehender Bedarf besteht nicht. Daher werden die
im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen bis auf die in
Bebauungsplänen bereits verbindlich festgesetzten und größtenteils bereits
erschlossenen Wohnbaugebiet zurückgenommen. |
Hinweise,
Besonderes |
Landschaftsbestimmende
Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt. |
Änderung Nr. 4 |
Rücknahme Wohnbaufläche westlich der
Bauersbergstraße |
Bisherige
Darstellung |
Allgemeines
Wohngebiet WA |
Zukünftige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche (1,0 ha) Mischgebiet M
(0,5 ha) |
Flächengröße |
1,5 ha |
Begründung der
Änderung |
Rücknahme der
Wohnbauflächen, wie Nr. 3 Berichtigung des Flächennutzungsplans durch
Anpassung an bestehenden Nutzung in räumlicher Anbindung an benachbartes Mischgebiet |
Hinweise,
Besonderes |
Der
Änderungsbereich Mischgebiet umfasst den bestehenden Hotelbetrieb. |
Änderung Nr. 5 |
Sondergebiet Einzelhandel Weisbacher Straße |
Bisherige
Darstellung |
Gewerbegebiet G
(0,7 ha) Mischgebiet M
(0,2 ha) |
Zukünftige
Darstellung |
Sondergebiet
Einzelhandel |
Flächengröße |
0,9 ha |
Begründung der
Änderung |
Berichtigung des
Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit dem nach § 13a BauGB
(Innenentwicklung) aufgestellten Bebauungsplans „An der Weisbacher Straße“. |
Hinweise,
Besonderes |
Übernahme der
Planzeichnung zur Berichtigung FNP vom 15.01.2013 |
Änderung Nr. 6 |
Sondergebiet Ferienhaussiedlung nördlich
Bischofsheim |
Bisherige
Darstellung |
Sondergebiet
Ferienhaussiedlung (0,5 ha) Landwirtschaftliche
Nutzfläche (0,2 ha) |
Zukünftige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche (0,4 ha) Öffentliche
Grünfläche (Randgrün), landschaftsbestimmende Gehölzbestände
(0,3 ha) |
Flächengröße |
0,7 ha |
Begründung der
Änderung |
Berichtigung des
Flächennutzungsplans in Anpassung an den rechtskräftigen Bebauungsplan „An
der Bauersberger Straße“ (5. Änderung). Die dargestellten Bauflächen werden zugunsten
von Gehölzbeständen, Grünflächen und offener Feldflur in westlichen und
südlichen Teilflächen des Baugebiets. |
Hinweise,
Besonderes |
Landschaftsbestimmende
Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt. |
Änderung Nr. 26 |
Bauschuttdeponie nördlich Bischofsheim (nachrichtlich) |
Bisherige
Darstellung |
Fläche für
Aufschüttungen (Erd- und Bauschuttdeponie) |
Zukünftige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche mit landschaftsbestimmende Gehölzbeständen (5,3 ha); davon Flächen
zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen
0,7 ha) Fläch für Aufschüttungen (0,2 ha) |
Flächengröße |
5,5 ha |
Begründung der
Änderung |
Berichtigung des
Flächennutzungsplans durch nachrichtliche Übernahme der Darstellungen des
genehmigten Rekultivierungsplans. |
Hinweise,
Besonderes |
Landschaftsbestimmende
Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt. |
Oberweißenbrunn
Änderung Nr. 7 |
Rücknahme Wohnbaufläche Mühläcker |
Bisherige
Darstellung |
Allgemeines
Wohngebiet WA (1,0 ha) |
Zukünftige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche (0,9 ha) Öffentliche
Grünfläche (Spielplatz) (0,1 ha) |
Flächengröße |
1,0 ha |
Begründung der
Änderung |
Das noch
vorhandene Baulandpotenzial im Stadtteil Oberweißenbrunn reicht in Verbindung
mit Änderung Nr. 8 aus, um die lokale Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu bedienen.
Ein darüber hinaus gehender Bedarf besteht nicht. Die bauliche Entwicklung
der dargestellten Flächen würde zudem eine unwirtschaftliche Neuerschließung
(einseitige Erschließung Straß, Ver-/Entsorgung) am nördlichen Siedlungsrand erfordern.
Daher werden die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen bis auf
das im Bebauungsplan „Mühläcker“ bereits verbindlich festgesetzte und
erschlossene Wohnbaugebiet zurückgenommen. |
Hinweise,
Besonderes |
Landschaftsbestimmende
Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt. |
Änderung Nr. 8 |
Teilrücknahme Wohnbaufläche, östlicher Ortsrand |
Bisherige
Darstellung |
Allgemeines
Wohngebiet WA |
Zukünftige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Flächengröße |
0,7 ha |
Begründung der
Änderung |
Das noch
vorhandene Baulandpotenzial im Stadtteil Oberweißenbrunn reicht in Verbindung
mit dem Angebot einzelner verbleibender Bauplätze aus, um die lokale Nachfrage
nach Wohnbaugrundstücken zu bedienen. Ein darüber hinaus gehender Bedarf
besteht nicht. So kann die schwer zu erschließende steile Hanglage nördlich der
Geigensteinstraße als Wohnbaufläche bis auf 4 Bauplätze, die an den östlichen
Siedlungsrand anschließen, zurückgenommen werden. Diese können über
bestehende Erschließungsanlagen (Mühlackerstraße, Oberen Hasenweg) angebunden
und erschlossen werden. |
Hinweise,
Besonderes |
Landschaftsbestimmende
Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt. |
Änderung Nr. 9 |
Abrundung Mischgebiet am südlichen Ortsrand |
Bisherige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Zukünftige
Darstellung |
Mischgebiet MI |
Flächengröße |
0,5 ha |
Begründung der
Änderung |
Berichtigung des
Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung im Bereich des Mischgebietes in
Verbindung mit dem Verlauf der Ortsumgehung im Zuge der B 279. Es werden
bereits erschlossene und teilbebaute Grundstücke ergänzend dargestellt. |
Hinweise,
Besonderes |
Der genaue Trassenverlauf
der bereits realisierten Ortsumgehung im Zuge der B 279 ist in der aktuellen
digitalen Flurkarte noch nicht flurstücksscharf enthalten. Ggf. werden daher Anpassungen
hinsichtlich der Anbauverbots- oder Baubeschränkungszone erforderlich. Die verbleibenden
Restflächen zwischen südlichem Siedlungsrand und B 279 (neu) bleiben wie
bisher landwirtschaftliche Nutzfläche. Landschaftsbestimmende Gehölzbestände
werden als zu erhaltend dargestellt. |
Änderung Nr. 10 |
Rücknahme/Abrundung Wohnbauflächen am südwestlichen
Ortsrand |
Bisherige
Darstellung |
Wohngebiet WA
(3,0 ha) Landwirtschaftliche
Nutzfläche (0,4 ha) |
Zukünftige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche (3,0 ha) Wohngebiet WA
(0,4 ha) |
Flächengröße |
3,4 ha |
Begründung der
Änderung |
Das noch vorhandene
Baulandpotenzial im Stadtteil Oberweißenbrunn reicht in Verbindung mit dem
Angebot einzelner verbleibender Bauplätze aus, um die lokale Nachfrage nach
Wohnbaugrundstücken zu bedienen. Ein darüber hinaus gehender Bedarf besteht
nicht. So werden die zwischen bestehendem Siedlungsrand und der B 279 (neu)
bisher als Wohnbauflächen dargestellten, jedoch aus dem bestehenden Siedlungsbereich
(Geigensteinstraße, Kapellenstraße) nicht erschlossenen und nur mit
erheblichem Aufwand erschließbaren Grundstücke zurückgenommen. Die
verbleibende Restflächen zwischen süd-/ südwestlichem Siedlungsrand und B 279
(neu) werden der aktuellen Nutzung entsprechend als landwirtschaftliche
Nutzfläche dargestellt. Hingegen werden bereits bebaute von Geigensteinstraße
aus erschlossene Grundstücke im Norden, die bisher als landwirtschaftliche
Nutzfläche dargestellt sind, im Sinne einer Bestandsanpassung ergänzend als
Wohnbaufläche aufgenommen. |
Hinweise,
Besonderes |
Der genaue
Trassenverlauf der bereits realisierten Ortsumgehung im Zuge der B 279 ist in
der aktuellen digitalen Flurkarte noch nicht flurstücksscharf enthalten. Ggf.
werden daher Anpassungen hinsichtlich der Anbauverbots- oder
Baubeschränkungszone erforderlich. Landschaftsbestimmende Gehölzbestände
werden als zu erhaltend dargestellt. |
Frankenheim
Änderung Nr. 11 |
Rücknahme Mischgebiet am südlichen Ortsrand |
Bisherige
Darstellung |
Mischgebiet M |
Zukünftige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Flächengröße |
1,1 ha |
Begründung der
Änderung |
Das noch
vorhandene Baulandpotenzial im Stadtteil Frankenheim reicht in aus, um die
lokale Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu bedienen. So werden die am
südlichen Siedlungsrand bisher als Wohnbauflächen dargestellten, jedoch aus
dem bestehenden Siedlungsbereich (Holnweg) nicht erschlossenen oder nur mit erheblichem
Aufwand erschließbaren Grundstücke zurückgenommen. Die Restflächen werden der
aktuellen Nutzung entsprechend als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.
|
Hinweise,
Besonderes |
Landschaftsbestimmende
Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt. |
Änderung Nr. 12 |
Sondergebiet landwirtschaftliche Hallen |
Bisherige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Zukünftige
Darstellung |
Sondergebiet
Landwirtschaftliche Hallen |
Flächengröße |
1,0 ha |
Begründung der
Änderung |
Berichtigung des
Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung. Die bisher im Außenbereich als
privilegierte landwirtschaftliche Nutzung zulässigen Hallen sollen zukünftig
an den ausgewiesenen Standorten je Stadtteil konzentriert und der
Zersiedelung der Landschaft entgegen gewirkt werden. |
Hinweise,
Besonderes |
Landschaftsbestimmende
Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt. Aktualisierung der
Schutzgebietsgrenzen: Lage teilweise innerhalb des Geschützen
Landschaftsbestandteils. |
Haselbach
Änderung Nr. 13 |
Rücknahme Wohngebiet am westlichen Ortsrand |
Bisherige
Darstellung |
Wohngebiet WR |
Zukünftige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Flächengröße |
1,3 ha |
Begründung der
Änderung |
Berichtigung des
Flächennutzungsplans durch Anpassung an den rechtskräftigen Bebauungsplan. Ein
Erweiterungsbedarf der Wohnsiedlung im Ferienzentrum Ostenburg Bereich der
schwer erschließ- und bebaubaren steilen Hanglage besteht nicht. |
Hinweise,
Besonderes |
Aktualisierung
und nachrichtliche Übernahme kartierter Biotope. |
Änderung Nr. 14 |
Herausnahme Wohngebiet am südlichen Ortsrand |
Bisherige
Darstellung |
Wohngebiet W |
Zukünftige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Flächengröße |
3,8 ha |
Begründung der
Änderung |
Das noch
vorhandene Baulandpotenzial im Stadtteil Halsgrund reicht in Verbindung mit
dem Angebot einzelner verbleibender Bauplätze im Änderungsbereich Nr. 15 aus,
um die lokale Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu bedienen. So werden die
am südlichen Siedlungsrand bisher als Wohnbauflächen dargestellten, jedoch
aus dem bestehenden Siedlungsbereich (Haselbachstraße, Viehweg) nicht
erschlossenen oder aufgrund der topografischen Verhältnisse nur mit erheblichem
Aufwand erschließbaren Grundstücke zurückgenommen. Die bereits erschlossenen
und teilbebauten Grundstücke bleiben weiterhin als Wohngebiet bestehen. Die
Restflächen werden der aktuellen Nutzung entsprechend als landwirtschaftliche
Nutzfläche dargestellt. |
Hinweise,
Besonderes |
Landschaftsbestimmende
Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt. |
Änderung Nr. 15 |
Rücknahme Wohngebiet/Abrundung Mischgebiet am südlichen
Ortsrand |
Bisherige
Darstellung |
Wohngebiet W |
Zukünftige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche (1,0 ha) Mischgebiet (0,2
ha) |
Flächengröße |
1,2 ha |
Begründung der
Änderung |
Das noch
vorhandene Baulandpotenzial im Stadtteil Haselgrund reicht in Verbindung mit
dem Angebot einzelner verbleibender Bauplätze aus, um die lokale Nachfrage
nach Wohnbaugrundstücken zu bedienen. So werden die am südlichen
Siedlungsrand (Nordhang) bisher als Wohnbauflächen dargestellten, jedoch aus
dem bestehenden Siedlungsbereich (Streckenweg, Oberwiesenweg) nicht
erschlossenen oder nur mit erheblichem Aufwand erschließbaren Grundstücke bis
auf 4 Bauplätze entlang des Oberwiesenwegs zurückgenommen. Außerdem wird am
Streckenweg das bestehende Mischgebiet zur Abrundung um eine Grundstückstiefe
ergänzt. |
Hinweise,
Besonderes |
Landschaftsbestimmende
Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt, kartierte Biotope
aktualisiert und nachrichtlich übernommen. |
Unterweißenbrunn
Änderung Nr. 16 |
Gewerbe- und Mischgebiet am westlichen Ortsrand |
Bisherige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Zukünftige
Darstellung |
Gewerbegebiet G
(0,6 ha) Mischgebiet M
(0,6 ha) |
Flächengröße |
1,2 ha |
Begründung der
Änderung |
Berichtigung des
Flächennutzungsplans durch Anpassung an bestehende gewerbliche Nutzung sowie
Lückenschluss zwischen Gewerbegebiet und öffentlichen Grünflächen
(Sportplatz). |
Hinweise,
Besonderes |
Aktualisierung
und nachrichtliche Übernahme kartierter Biotope. Der Änderungsbereich wird im
Westen durch das FFHGebiet Tal der Brend (5626.371) begrenzt.
Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt. |
Änderung Nr. 17 |
Sondergebiet landwirtschaftliche Hallen |
Bisherige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Zukünftige
Darstellung |
Sondergebiet
Landwirtschaftliche Hallen |
Flächengröße |
0,4 ha |
Begründung der Änderung |
Berichtigung des
Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung. Die bisher im
Außenbereich als privilegierte landwirtschaftliche Nutzung zulässigen Hallen
sollen zukünftig an den ausgewiesenen Standorten je Stadtteil konzentriert
und somit der Zersiedelung der Landschaft entgegen gewirkt werden. |
Hinweise,
Besonderes |
Landschaftsbestimmende
Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt (Randeingrünung) |
Änderung Nr. 18 |
Mischgebiet an der Brend, westlicher Ortsrand |
Bisherige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Zukünftige
Darstellung |
Mischgebiet M |
Flächengröße |
1,2 ha |
Begründung der
Änderung |
Berichtigung des
Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung und Lückenschluss zwischen
bereits dargestelltem M und vorhandener Bebauung zwischen Kreisstraße NES 53 und
Brend. |
Hinweise,
Besonderes |
Der
Änderungsbereich wird im Süden begrenzt durch das FFH-Gebiet Tal der Brend
(5626.371). Das Überschwemmungsgebiet der Brend ist in diesem Bereich nicht
festgesetzt. Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend
dargestellt. |
Änderung Nr. 19 |
Abrundung Mischgebiet nördlich des Ortskerns |
Bisherige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Zukünftige
Darstellung |
Mischgebiet M |
Flächengröße |
1,6 ha |
Begründung der
Änderung |
Berichtigung des
Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung mit Abrundung des Mischgebiets.
Einbeziehung der z.T. bereits bebauten sowie aus dem Ortskern (Brendstraße, Höhweg)
erschlossenen oder erschließbaren Grundstücke. Die verbleibenden Restflächen
zwischen Siedlungsrand und Erschließungsweg Unterm Dorf werden der aktuellen
Nutzung entsprechend als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. |
Hinweise,
Besonderes |
Der
Gebäudebestand außerhalb des Mischgebietes genießt Bestandsschutz oder ist
als landwirtschaftliche Nutzung privilegiert. Landschaftsbestimmende
Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt. |
Änderung Nr. 20 |
Rücknahme Wohnbauflächen „In der Au“ |
Bisherige
Darstellung |
Wohngebiet W |
Zukünftige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Flächengröße |
2,8 ha |
Begründung der
Änderung |
Das noch
vorhandene Baulandpotenzial innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „In
der Aue“ am östlichen Siedlungsrand reicht aus, um die lokale Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken
zu bedienen. Ein darüberhinausgehender Bedarf besteht nicht. Daher werden die
im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen bis auf die in
Bebauungsplänen bereits verbindlich festgesetzten und größtenteils bereits
erschlossenen Baugrundstücke zurückgenommen. |
Hinweise,
Besonderes |
Landschaftsbestimmende
Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt. |
Änderung Nr. 21 |
Gewerbegebiet und Sondergebiet „Reiterhof“ am nordöstlichen
Ortsrand |
Bisherige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Zukünftige
Darstellung |
Gewerbegebiet G
(1,7 ha) Sondergebiet SO
„Reiterhof“ (0,4 ha) |
Flächengröße |
2,1 ha |
Begründung der
Änderung |
Berichtigung des
Flächennutzungsplans durch Anpassung an bestehende Nutzungen (Gewerbe,
Reiterhof). |
Hinweise,
Besonderes |
Landschaftsbestimmende
Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt (Randeingrünung). |
Wegfurt
Änderung Nr. 22 |
Abrundung Wohngebiet am südwestlichen Ortsrand |
Bisherige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Zukünftige
Darstellung |
Allgemeines
Wohngebiet WA |
Flächengröße |
0,6 ha |
Begründung der
Änderung |
Um der örtlichen
Nachfrage nach Wohnbauland Genüge zu tun, wird das bestehende Allgemeine
Wohngebiet an der bisher nur einseitig bebaute Brückenstraße zwischen
Spielplatz und Sportplatz um eine Bauzeile nach Westen ergänzt. |
Hinweise,
Besonderes |
Landschaftsbestimmende
Gehölzbestände zur Randeingrünung werden als zu erhaltend dargestellt. |
Änderung Nr. 23 |
Mischgebiet im Ortskern |
Bisherige
Darstellung |
Gewerbegebiet G |
Zukünftige
Darstellung |
Mischgebiet M |
Flächengröße |
0,2 ha |
Begründung der
Änderung |
Berichtigung des
Flächennutzungsplans durch Anpassung an Bestand und bestehende benachbarte
Nutzungen. |
Hinweise,
Besonderes |
-- |
Änderung Nr. 24 |
Gewerbegebiet am östlichen Ortsrand |
Bisherige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Zukünftige
Darstellung |
Gewerbegebiet GE |
Flächengröße |
0,9 ha |
Begründung der
Änderung |
Berichtigung des
Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung. |
Hinweise,
Besonderes |
Der Änderungsbereich
wird im Osten durch das FFH-Gebiet Tal der Brend (5626.371) begrenzt, ragt
jedoch mit dem bestehende Gewerbebetrieb bereits in das
Landschaftsschutzgebiet Bayerische Rhön (LSG 0635.01) hinein. |
Änderung Nr. 25 |
Sondergebiet landwirtschaftliche Hallen |
Bisherige
Darstellung |
Landwirtschaftliche
Nutzfläche |
Zukünftige
Darstellung |
Sondergebiet
Landwirtschaftliche Hallen |
Flächengröße |
1,1 ha |
Begründung der
Änderung |
Berichtigung des
Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung. Die bisher im Außenbereich als
privilegierte landwirtschaftliche Nutzung zulässigen Hallen sollen zukünftig
an den ausgewiesenen Standorten je Stadtteil konzentriert und der
Zersiedelung der Landschaft entgegen gewirkt werden. |
Hinweise,
Besonderes |
Der
Änderungsbereich wird im Norden durch das FFHGebiet Tal der Brend (5626.371)
begrenzt. Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend
dargestellt. |
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt die Planungen für die 2. Flächennutzungsplanänderung
der Stadt Bischofsheim a.d. Rhön (Stand 04.06.2013) zur Kenntnis.
Seitens der Gemeinde Schönau a.d. Brend bestehen gegen die Planungen
keine Bedenken.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |