Die Stadt Bischofsheim a.d. Rhön beabsichtigt für das gesamte Gemeindegebiet die 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan. Die Änderung des Flächennutzungsplans soll im wesentlichen Bestandsanpassungen und die Rücknahme bisher im großen Umfang dargestellter Bauflächen umfassen und andererseits die Voraussetzungen für aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnde Ortsabrundungen schaffen, die der aktuellen Nachfrage nach Bauland in den Stadtteilen Rechnung tragen.

 

Mit E-Mail vom 01.07.2013 wurde der Gemeinde Schönau a.d. Brend der Link zum Abrufen der Planunterlagen mit der zugehörigen Begründung übersandt.

 

Die Stadt Bischofsheim a.d. Rhön bittet um Stellungnahme bzw. um Aufschluss über beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und Maßnahmen der Gemeinde Schönau a.d. Brend, sowie der deren geplante zeitliche Abwicklung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Die 2. Flächennutzungsplanänderung umfasst in den einzelnen Stadtteilen die im Folgenden aufgeführten Planänderungen.

Die Planzeichnung liegt in einzelnen Planblättern je Stadtteil vor.

 

Bischofsheim

 

Änderung Nr. 1

Erweiterung Wohngebiet am Friedhof/Pfarrgrund

Bisherige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Zukünftige Darstellung

Allgemeines Wohngebiet WA (0,5 ha)

öffentliche Grünfläche (Friedhof) (0,1 ha)

Flächengröße

0,6 ha

Begründung der Änderung

Berichtigung des Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung und Lückenschluss zwischen bereits dargestelltem WA und vorhandener Bebauung.

Darstellung der bestehenden Erweiterungsfläche Friedhof.

Hinweise, Besonderes

Der Änderungsbereich wird im Norden durch das FFH-Gebiet Tal der Brend (5626.371) begrenzt. Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt.

 

Änderung Nr. 2

Abrundung Wohngebiet am südöstlichen Ortsrand

Bisherige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Zukünftige Darstellung

Allgemeines Wohngebiet WA

Flächengröße

0,8 ha

Begründung der Änderung

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung und Lückenschluss zwischen bestehendem WA und vorhandener Bebauung.

Hinweise, Besonderes

Landschaftsbestimmende Bäume und Gehölzgruppen werden als zu erhaltend dargestellt.

 

Änderung Nr. 3

Rücknahme Wohnbauflächen Metzenbach

Bisherige Darstellung

Allgemeines Wohngebiet WA (5,4 ha)

Öffentl. Grünfläche (Parkanlage, Randeingrünung) (2,4 ha)

Zukünftige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Flächengröße

7,8 ha

Begründung der Änderung

 

Das noch vorhandene Baulandpotenzial innerhalb der rechtskräftigen Bebauungspläne „Metzenbach“ und „Fliederstraße“ reichen aus, um die Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken in den Baugebieten am nördlichen Siedlungsrand von Bischofsheim zu bedienen. Ein darüber hinaus gehender Bedarf besteht nicht.

Daher werden die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen bis auf die in Bebauungsplänen bereits verbindlich festgesetzten und größtenteils bereits erschlossenen Wohnbaugebiet zurückgenommen.

Hinweise, Besonderes

Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt.

 

Änderung Nr. 4

Rücknahme Wohnbaufläche westlich der Bauersbergstraße

Bisherige Darstellung

Allgemeines Wohngebiet WA

Zukünftige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche (1,0 ha)

Mischgebiet M (0,5 ha)

Flächengröße

1,5 ha

Begründung der Änderung

 

Rücknahme der Wohnbauflächen, wie Nr. 3 Berichtigung des Flächennutzungsplans durch Anpassung an bestehenden Nutzung in räumlicher Anbindung an benachbartes Mischgebiet

Hinweise, Besonderes

Der Änderungsbereich Mischgebiet umfasst den bestehenden Hotelbetrieb.

 

Änderung Nr. 5

Sondergebiet Einzelhandel Weisbacher Straße

Bisherige Darstellung

Gewerbegebiet G (0,7 ha)

Mischgebiet M (0,2 ha)

Zukünftige Darstellung

Sondergebiet Einzelhandel

Flächengröße

0,9 ha

Begründung der Änderung

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit dem nach § 13a BauGB (Innenentwicklung) aufgestellten Bebauungsplans „An der Weisbacher Straße“.

Hinweise, Besonderes

Übernahme der Planzeichnung zur Berichtigung FNP vom 15.01.2013

 

 

Änderung Nr. 6

Sondergebiet Ferienhaussiedlung nördlich Bischofsheim

Bisherige Darstellung

Sondergebiet Ferienhaussiedlung (0,5 ha)

Landwirtschaftliche Nutzfläche (0,2 ha)

Zukünftige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche (0,4 ha)

Öffentliche Grünfläche (Randgrün), landschaftsbestimmende

Gehölzbestände (0,3 ha)

Flächengröße

0,7 ha

Begründung der Änderung

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans in Anpassung an den rechtskräftigen Bebauungsplan „An der Bauersberger Straße“ (5. Änderung). Die dargestellten Bauflächen werden zugunsten von Gehölzbeständen, Grünflächen und offener Feldflur in westlichen und südlichen Teilflächen des Baugebiets.

Hinweise, Besonderes

Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt.

 

Änderung Nr. 26

Bauschuttdeponie nördlich Bischofsheim

(nachrichtlich)

Bisherige Darstellung

Fläche für Aufschüttungen (Erd- und Bauschuttdeponie)

Zukünftige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche mit landschaftsbestimmende Gehölzbeständen (5,3 ha); davon Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (Ausgleichsflächen 0,7 ha) Fläch für Aufschüttungen (0,2 ha)

Flächengröße

5,5 ha

Begründung der Änderung

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans durch nachrichtliche Übernahme der Darstellungen des genehmigten Rekultivierungsplans.

Hinweise, Besonderes

Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt.

 

 

Oberweißenbrunn

 

Änderung Nr. 7

Rücknahme Wohnbaufläche Mühläcker

Bisherige Darstellung

Allgemeines Wohngebiet WA (1,0 ha)

Zukünftige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche (0,9 ha)

Öffentliche Grünfläche (Spielplatz) (0,1 ha)

Flächengröße

1,0 ha

Begründung der Änderung

 

Das noch vorhandene Baulandpotenzial im Stadtteil Oberweißenbrunn reicht in Verbindung mit Änderung Nr. 8 aus, um die lokale Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu bedienen. Ein darüber hinaus gehender Bedarf besteht nicht. Die bauliche Entwicklung der dargestellten Flächen würde zudem eine unwirtschaftliche Neuerschließung (einseitige Erschließung Straß, Ver-/Entsorgung) am nördlichen Siedlungsrand erfordern. Daher werden die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen bis auf das im Bebauungsplan „Mühläcker“ bereits verbindlich festgesetzte und erschlossene Wohnbaugebiet zurückgenommen.

Hinweise, Besonderes

Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt.

 

Änderung Nr. 8

Teilrücknahme Wohnbaufläche, östlicher Ortsrand

Bisherige Darstellung

Allgemeines Wohngebiet WA

Zukünftige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Flächengröße

0,7 ha

Begründung der Änderung

 

Das noch vorhandene Baulandpotenzial im Stadtteil Oberweißenbrunn reicht in Verbindung mit dem Angebot einzelner verbleibender Bauplätze aus, um die lokale Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu bedienen. Ein darüber hinaus gehender Bedarf besteht nicht. So kann die schwer zu erschließende steile Hanglage nördlich der Geigensteinstraße als Wohnbaufläche bis auf 4 Bauplätze, die an den östlichen Siedlungsrand anschließen, zurückgenommen werden. Diese können über bestehende Erschließungsanlagen (Mühlackerstraße, Oberen Hasenweg) angebunden und erschlossen werden.

Hinweise, Besonderes

Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt.

 

Änderung Nr. 9

Abrundung Mischgebiet am südlichen Ortsrand

Bisherige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Zukünftige Darstellung

Mischgebiet MI

Flächengröße

0,5 ha

Begründung der Änderung

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung im Bereich des Mischgebietes in Verbindung mit dem Verlauf der Ortsumgehung im Zuge der B 279. Es werden bereits erschlossene und teilbebaute Grundstücke ergänzend dargestellt.

Hinweise, Besonderes

 

Der genaue Trassenverlauf der bereits realisierten Ortsumgehung im Zuge der B 279 ist in der aktuellen digitalen Flurkarte noch nicht flurstücksscharf enthalten. Ggf. werden daher Anpassungen hinsichtlich der Anbauverbots- oder Baubeschränkungszone erforderlich. Die verbleibenden Restflächen zwischen südlichem Siedlungsrand und B 279 (neu) bleiben wie bisher landwirtschaftliche Nutzfläche. Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt.

 

Änderung Nr. 10

Rücknahme/Abrundung Wohnbauflächen am südwestlichen Ortsrand

Bisherige Darstellung

Wohngebiet WA (3,0 ha)

Landwirtschaftliche Nutzfläche (0,4 ha)

Zukünftige Darstellung

 

Landwirtschaftliche Nutzfläche (3,0 ha)

Wohngebiet WA (0,4 ha)

Flächengröße

3,4 ha

Begründung der Änderung

 

Das noch vorhandene Baulandpotenzial im Stadtteil Oberweißenbrunn reicht in Verbindung mit dem Angebot einzelner verbleibender Bauplätze aus, um die lokale Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu bedienen. Ein darüber hinaus gehender Bedarf besteht nicht. So werden die zwischen bestehendem Siedlungsrand und der B 279 (neu) bisher als Wohnbauflächen dargestellten, jedoch aus dem bestehenden Siedlungsbereich (Geigensteinstraße, Kapellenstraße) nicht erschlossenen und nur mit erheblichem Aufwand erschließbaren Grundstücke zurückgenommen. Die verbleibende Restflächen zwischen süd-/ südwestlichem Siedlungsrand und B 279 (neu) werden der aktuellen Nutzung entsprechend als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Hingegen werden bereits bebaute von Geigensteinstraße aus erschlossene Grundstücke im Norden, die bisher als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt sind, im Sinne einer Bestandsanpassung ergänzend als Wohnbaufläche aufgenommen.

Hinweise, Besonderes

Der genaue Trassenverlauf der bereits realisierten Ortsumgehung im Zuge der B 279 ist in der aktuellen digitalen Flurkarte noch nicht flurstücksscharf enthalten. Ggf. werden daher Anpassungen hinsichtlich der Anbauverbots- oder Baubeschränkungszone erforderlich. Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt.

 

Frankenheim

 

Änderung Nr. 11

Rücknahme Mischgebiet am südlichen Ortsrand

Bisherige Darstellung

Mischgebiet M

Zukünftige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Flächengröße

1,1 ha

Begründung der Änderung

 

Das noch vorhandene Baulandpotenzial im Stadtteil Frankenheim reicht in aus, um die lokale Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu bedienen. So werden die am südlichen Siedlungsrand bisher als Wohnbauflächen dargestellten, jedoch aus dem bestehenden Siedlungsbereich (Holnweg) nicht erschlossenen oder nur mit erheblichem Aufwand erschließbaren Grundstücke zurückgenommen. Die Restflächen werden der aktuellen Nutzung entsprechend als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.

Hinweise, Besonderes

Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt.

 

Änderung Nr. 12

Sondergebiet landwirtschaftliche Hallen

Bisherige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Zukünftige Darstellung

Sondergebiet Landwirtschaftliche Hallen

Flächengröße

1,0 ha

Begründung der Änderung

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung. Die bisher im Außenbereich als privilegierte landwirtschaftliche Nutzung zulässigen Hallen sollen zukünftig an den ausgewiesenen Standorten je Stadtteil konzentriert und der Zersiedelung der Landschaft entgegen gewirkt werden.

Hinweise, Besonderes

Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt. Aktualisierung der Schutzgebietsgrenzen: Lage teilweise innerhalb des Geschützen Landschaftsbestandteils.

 

Haselbach

 

Änderung Nr. 13

Rücknahme Wohngebiet am westlichen Ortsrand

Bisherige Darstellung

Wohngebiet WR

Zukünftige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Flächengröße

1,3 ha

Begründung der Änderung

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans durch Anpassung an den rechtskräftigen Bebauungsplan. Ein Erweiterungsbedarf der Wohnsiedlung im Ferienzentrum Ostenburg Bereich der schwer erschließ- und bebaubaren steilen Hanglage besteht nicht.

Hinweise, Besonderes

Aktualisierung und nachrichtliche Übernahme kartierter Biotope.

 

Änderung Nr. 14

Herausnahme Wohngebiet am südlichen Ortsrand

Bisherige Darstellung

Wohngebiet W

Zukünftige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Flächengröße

3,8 ha

Begründung der Änderung

 

Das noch vorhandene Baulandpotenzial im Stadtteil Halsgrund reicht in Verbindung mit dem Angebot einzelner verbleibender Bauplätze im Änderungsbereich Nr. 15 aus, um die lokale Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu bedienen. So werden die am südlichen Siedlungsrand bisher als Wohnbauflächen dargestellten, jedoch aus dem bestehenden Siedlungsbereich (Haselbachstraße, Viehweg) nicht erschlossenen oder aufgrund der topografischen Verhältnisse nur mit erheblichem Aufwand erschließbaren Grundstücke zurückgenommen. Die bereits erschlossenen und teilbebauten Grundstücke bleiben weiterhin als Wohngebiet bestehen. Die Restflächen werden der aktuellen Nutzung entsprechend als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.

Hinweise, Besonderes

Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt.

 

Änderung Nr. 15

Rücknahme Wohngebiet/Abrundung Mischgebiet am südlichen Ortsrand

Bisherige Darstellung

Wohngebiet W

Zukünftige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche (1,0 ha)

Mischgebiet (0,2 ha)

Flächengröße

1,2 ha

Begründung der Änderung

 

Das noch vorhandene Baulandpotenzial im Stadtteil Haselgrund reicht in Verbindung mit dem Angebot einzelner verbleibender Bauplätze aus, um die lokale Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu bedienen. So werden die am südlichen Siedlungsrand (Nordhang) bisher als Wohnbauflächen dargestellten, jedoch aus dem bestehenden Siedlungsbereich (Streckenweg, Oberwiesenweg) nicht erschlossenen oder nur mit erheblichem Aufwand erschließbaren Grundstücke bis auf 4 Bauplätze entlang des Oberwiesenwegs zurückgenommen. Außerdem wird am Streckenweg das bestehende Mischgebiet zur Abrundung um eine Grundstückstiefe ergänzt.

Hinweise, Besonderes

Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt, kartierte Biotope aktualisiert und nachrichtlich übernommen.

 

Unterweißenbrunn

 

Änderung Nr. 16

Gewerbe- und Mischgebiet am westlichen Ortsrand

Bisherige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Zukünftige Darstellung

Gewerbegebiet G (0,6 ha)

Mischgebiet M (0,6 ha)

Flächengröße

1,2 ha

Begründung der Änderung

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans durch Anpassung an bestehende gewerbliche Nutzung sowie Lückenschluss zwischen Gewerbegebiet und öffentlichen Grünflächen (Sportplatz).

Hinweise, Besonderes

Aktualisierung und nachrichtliche Übernahme kartierter Biotope. Der Änderungsbereich wird im Westen durch das FFHGebiet Tal der Brend (5626.371) begrenzt. Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt.

 

Änderung Nr. 17

Sondergebiet landwirtschaftliche Hallen

Bisherige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Zukünftige Darstellung

Sondergebiet Landwirtschaftliche Hallen

Flächengröße

0,4 ha

Begründung der Änderung

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung.

Die bisher im Außenbereich als privilegierte landwirtschaftliche Nutzung zulässigen Hallen sollen zukünftig an den ausgewiesenen Standorten je Stadtteil konzentriert und somit der Zersiedelung der Landschaft entgegen gewirkt werden.

Hinweise, Besonderes

Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt (Randeingrünung)

 

Änderung Nr. 18

Mischgebiet an der Brend, westlicher Ortsrand

Bisherige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Zukünftige Darstellung

Mischgebiet M

Flächengröße

1,2 ha

Begründung der Änderung

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung und Lückenschluss zwischen bereits dargestelltem M und vorhandener Bebauung zwischen Kreisstraße NES 53 und Brend.

Hinweise, Besonderes

Der Änderungsbereich wird im Süden begrenzt durch das FFH-Gebiet Tal der Brend (5626.371). Das Überschwemmungsgebiet der Brend ist in diesem Bereich nicht festgesetzt. Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt.

 

Änderung Nr. 19

Abrundung Mischgebiet nördlich des Ortskerns

Bisherige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Zukünftige Darstellung

Mischgebiet M

Flächengröße

1,6 ha

Begründung der Änderung

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung mit Abrundung des Mischgebiets. Einbeziehung der z.T. bereits bebauten sowie aus dem Ortskern (Brendstraße, Höhweg) erschlossenen oder erschließbaren Grundstücke. Die verbleibenden Restflächen zwischen Siedlungsrand und Erschließungsweg Unterm Dorf werden der aktuellen Nutzung entsprechend als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt.

Hinweise, Besonderes

Der Gebäudebestand außerhalb des Mischgebietes genießt Bestandsschutz oder ist als landwirtschaftliche Nutzung privilegiert. Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt.

 

Änderung Nr. 20

Rücknahme Wohnbauflächen „In der Au“

Bisherige Darstellung

Wohngebiet W

Zukünftige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Flächengröße

2,8 ha

Begründung der Änderung

 

Das noch vorhandene Baulandpotenzial innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans „In der Aue“ am östlichen Siedlungsrand reicht aus, um die lokale Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken zu bedienen. Ein darüberhinausgehender Bedarf besteht nicht. Daher werden die im Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbauflächen bis auf die in Bebauungsplänen bereits verbindlich festgesetzten und größtenteils bereits erschlossenen Baugrundstücke zurückgenommen.

Hinweise, Besonderes

Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt.

 

Änderung Nr. 21

Gewerbegebiet und Sondergebiet „Reiterhof“ am nordöstlichen Ortsrand

Bisherige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Zukünftige Darstellung

Gewerbegebiet G (1,7 ha)

Sondergebiet SO „Reiterhof“ (0,4 ha)

Flächengröße

2,1 ha

Begründung der Änderung

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans durch Anpassung an bestehende Nutzungen (Gewerbe, Reiterhof).

Hinweise, Besonderes

Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt (Randeingrünung).

 

Wegfurt

 

Änderung Nr. 22

Abrundung Wohngebiet am südwestlichen Ortsrand

Bisherige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Zukünftige Darstellung

Allgemeines Wohngebiet WA

Flächengröße

0,6 ha

Begründung der Änderung

 

Um der örtlichen Nachfrage nach Wohnbauland Genüge zu tun, wird das bestehende Allgemeine Wohngebiet an der bisher nur einseitig bebaute Brückenstraße zwischen Spielplatz und Sportplatz um eine Bauzeile nach Westen ergänzt.

Hinweise, Besonderes

Landschaftsbestimmende Gehölzbestände zur Randeingrünung werden als zu erhaltend dargestellt.

 

Änderung Nr. 23

Mischgebiet im Ortskern

Bisherige Darstellung

Gewerbegebiet G

Zukünftige Darstellung

Mischgebiet M

Flächengröße

0,2 ha

Begründung der Änderung

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans durch Anpassung an Bestand und bestehende benachbarte Nutzungen.

Hinweise, Besonderes

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Änderung Nr. 24

Gewerbegebiet am östlichen Ortsrand

Bisherige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Zukünftige Darstellung

Gewerbegebiet GE

Flächengröße

0,9 ha

Begründung der Änderung

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung.

Hinweise, Besonderes

Der Änderungsbereich wird im Osten durch das FFH-Gebiet Tal der Brend (5626.371) begrenzt, ragt jedoch mit dem bestehende Gewerbebetrieb bereits in das Landschaftsschutzgebiet Bayerische Rhön (LSG 0635.01) hinein.

 

Änderung Nr. 25

Sondergebiet landwirtschaftliche Hallen

Bisherige Darstellung

Landwirtschaftliche Nutzfläche

Zukünftige Darstellung

Sondergebiet Landwirtschaftliche Hallen

Flächengröße

1,1 ha

Begründung der Änderung

 

Berichtigung des Flächennutzungsplans durch Bestandsanpassung. Die bisher im Außenbereich als privilegierte landwirtschaftliche Nutzung zulässigen Hallen sollen zukünftig an den ausgewiesenen Standorten je Stadtteil konzentriert und der Zersiedelung der Landschaft entgegen gewirkt werden.

Hinweise, Besonderes

Der Änderungsbereich wird im Norden durch das FFHGebiet Tal der Brend (5626.371) begrenzt. Landschaftsbestimmende Gehölzbestände werden als zu erhaltend dargestellt.

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt die Planungen für die 2. Flächennutzungsplanänderung der Stadt Bischofsheim a.d. Rhön (Stand 04.06.2013) zur Kenntnis.

Seitens der Gemeinde Schönau a.d. Brend bestehen gegen die Planungen keine Bedenken.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12