Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Frau Anja Fries, wohnhaft Waldstr. 32 in Schönau a..d Brend vorgelegt.

 

Sie beabsichtigt auf ihrem Grundstück Fl. Nr. 5053/10 in der Waldstraße 32 in Schönau a.d. Brend den Hof zu überdachen.

 

Die Überdachung ist auf einer Länge von 7,90 m und einer Tiefe von 4,25 m in Holzständerbauweise geplant. Das Pultdach soll im Anschluss an das bestehende Wohnhaus mit einer Dachneigung von 13° und einer VSG-Verglasung errichtet werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 5053/10 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Waldbeerberg“. Der Bebauungsplan sieht in seinen Festsetzungen Satteldächer, mit einer dem Wohngebäude angeglichenen Dachneigung vor. Das Dacheindeckmaterial muss gleich dem des Wohnhauses sein.

 

Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist erforderlich für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.

 

Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben zugestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Hofüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 5053/10 in der Waldstraße 32 in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung der Überdachung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13