Sitzung: 19.03.2013 GSB/004/2013
Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Frau Anja Fries, wohnhaft
Waldstr. 32 in Schönau a..d Brend vorgelegt.
Sie beabsichtigt auf ihrem Grundstück Fl. Nr. 5053/10 in der Waldstraße
32 in Schönau a.d. Brend den Hof zu überdachen.
Die Überdachung ist auf einer Länge von 7,90 m und einer Tiefe von 4,25
m in Holzständerbauweise geplant. Das Pultdach soll im Anschluss an das
bestehende Wohnhaus mit einer Dachneigung von 13° und einer VSG-Verglasung
errichtet werden.
Das Grundstück Fl. Nr. 5053/10 liegt im Geltungsbereich des
qualifizierten Bebauungsplanes „Waldbeerberg“. Der Bebauungsplan sieht in
seinen Festsetzungen Satteldächer, mit einer dem Wohngebäude angeglichenen Dachneigung
vor. Das Dacheindeckmaterial muss gleich dem des Wohnhauses sein.
Die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
ist erforderlich für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung.
Die angrenzenden Nachbarn haben durch Unterschriftsleistung dem Vorhaben
zugestimmt.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag zur Hofüberdachung
auf dem Grundstück Fl. Nr. 5053/10 in der Waldstraße 32 in Schönau a.d. Brend
entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Waldbeerberg“ für
die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung der Überdachung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
13 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
13 |