Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Nutzungsänderung von Herrn Stefan Herzog, wohnhaft Rhönstr. 57 in Schönau a.d Brend vorgelegt.

 

Herr Stefan Herzog ist Eigentümer des Gasthauses „Zur Krone“ in Schönau a.d. Brend. Er beabsichtigt im ehemaligen Ladengeschäft neben dem Gasthaus „Krone“ ein Cafe zu betreiben. Es sollen auf einer Fläche von ca. 45 qm etwa 25 Gastplätze geschaffen werden.
Es sind keine baulichen Veränderungen geplant.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 14 liegt im Innerortsbereich von Schönau a.d. Brend. Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für den Altortbereich für die Berechnung des notwendigen Stellplatzbedarfs die Richtlinien des Bayer. Staatsministeriums des Innern vom 12.02.1978 anzuwenden. Demnach sind für die Betreibung des Cafe`s vier Stellplätze erforderlich.

 

In den vorliegenden Unterlagen wurden keine Stellplätze nachgewiesen.

 

Im Altortbereich besteht die Möglichkeit der Stellplatzablösung, wenn die Herstellung der erforderlichen Stellplätze auf dem Baugrundstück selbst oder einem geeigneten Grundstück in der Nähe nicht möglich ist. Der Ablösungsbetrag beträgt 4.000,-- € pro Stellplatz.

 

Von den Vorschriften der Stellplatzsatzung können Abweichungen nach Art. 63 BayBO vom Landratsamt Rhön-Grabfeld im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt werden. Der Antrag ist schriftlich bei der Gemeinde einzureichen.

 

Auf den Planunterlagen fehlen die Unterschriften des angrenzenden Nachbarn Märkert.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Nutzungsänderung des ehemaligen Ladengeschäfts in der Rhönstr. 57, Fl.Nr. 14, in Schönau a.d Brend als Cafe.

Es sind 4 Stellplätze nachzuweisen bzw. abzulösen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

13

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

13