Die Gemeinde Schönau a. d. Brend verwaltet auf Basis der bestattungsrechtlichen Vorschriften die Friedhöfe Schönau a. d. Brend und Burgwallbach.

 

Die Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe mit den Leichenhäusern hat die Gemeinde Schönau a. d. Brend in der Friedhofs- und Bestattungssatzung geregelt.

 

Für die Benutzung der Friedhöfe werden Benutzungsgebühren erhoben. Die entsprechenden Regelungen bestehen in der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Schönau a. d. Brend.

 

Der Friedhof Burgwallbach befindet sich auf dem Grundstück der katholischen Kirchenstiftung Burgwallbach FlNr. 51/1, auf dem auch die Kath. Kirche Burgwallbach steht.

 

In Schönau befindet sich der alte Friedhof und das Leichenhaus auf dem Grundstück der katholischen Kirchenstiftung Schönau a. d. Brend, FlNr. 35/32, auf dem sich die Kath. Kirche befindet. Der neue Friedhofsteil auf dem Grundstück FlNr. 40/40 befindet sich im Eigentum der Gemeinde Schönau a. d. Brend.

 

Für die Friedhöfe auf kirchlichem Grund existiert jeweils ein Vertrag mit den katholischen Kirchenstiftungen über die Verwaltung der Friedhöfe aus den siebziger Jahren. In diesen Verträgen wurde der Gemeinde weitestgehende Handlungsfreiheit eingeräumt. Lediglich bei grundlegendenen Veränderungen in den Friedhöfen bedarf es der Anhörung der katholischen Kirchenstiftung. Der Standort des Leichenhauses in Schönau a. d. Brend ist dinglich gesichert.

 

Die Friedhofs- und Bestattungssatzung, sowie die tatsächlichen Gegebenheiten in den Friedhöfen lassen Erd- und Urnenbestattungen in unterschiedlichen Grabgestaltungsformen zu.

 

Für die Erdbestattungen gibt es konventionelle Doppel- und Einzelgräber mit Grabsteineinfassung, mit der Möglichkeit der Belegung mit vier, bzw. zwei Verstorbenen. Daneben ist in den neueren Teilen der Friedhöfe die Bestattung in Reihengräbern mit Doppelbelegung, Streifenfundamenten, auf denen die Grabsteine errichtet werden können, etwas kürzeren Pflegeflächen und zwischen den Gräbern Plattenbelägen möglich.

 

Die Urnengrabstätten sind ausschließlich Erdgrabstätten.

 

Im alten Friedhofsteil Schönau a. d. Brend kann aufgrund eines Beschlusses des Gemeinderats von 1992 lediglich noch die Bestattung von Ehegatten stattfinden, soweit der Ehepartner in dem Friedhofsteil bestattet ist.

 

Im ältesten Friedhofsteil in Burgwallbach besteht noch keine solche Regelung, jedoch gibt es dort nur noch wenige Grabstätten, in denen eine Ruhefrist läuft.

 

Die Ruhefrist beträgt für Leichen im Friedhof in Schönau a. d. Brend 20 Jahre und im Friedhof in Burgwallbach 30 Jahre.

 

Die Ruhefrist für Aschereste in Urnen beträgt für beide gemeindlichen Friedhöfe 15 Jahre.

 

Für die Verwaltung der Friedhöfe werden in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Belegungspläne geführt, aus denen der Ort der Bestattung, das Sterbe- und Beerdigungsdatum, die Ruhezeit und die gestalterischen Vorgaben zu ersehen sind. Der Belegungsplan ist stets auf aktuellem Stand. Darüber hinaus besteht ein elektronisch geführtes Friedhofsbestandsverzeichnis, aus dem sowohl der Bestand ersichtlich, die Graburkunden und die Gebührenrechnungen gefertig werden.

 

Die Bestattungsfälle der vergangenen 5 Jahre stellen sich in den beiden Friedhöfen wie folgt dar:

 

Jahr

Sterbefälle Schönau

Urnenbestattung

Erdbestattung

Sterbefälle Burgwalbach

Urnenbestattung

Erdbestattung

Sterbefälle gesamt

2007

5

2

3

3

1

2

8

2008

9

2

7

2

1

1

11

2009

4

2

2

2

1

1

6

2010

12

4

8

3

3

0

15

2011

13

6

7

2

0

2

15

2012

7

4

3

0

0

0

7

Gesamt

50

20

30

12

6

6

62

 

 

Aus Sicht des 1. Bürgermeisters, wie auch der Verwaltung, sowie aufgrund des sich in den vergangenen Jahren stetig veränderten Bestattungsverhaltens der Öffentlichkeit müssen folgende Maßnahmen und Handlungsformen überdacht und ggf. geregelt werden:

 

  1. Friedhof Schönau a. d. Brend

1.1  Alter Friedhofsteil

Nachdem im alten Friedhofsteil in Schönau a. d. Brend seit 1992 nur noch Ehegattenbestattungen vorgenommen werden, sind zahlreiche Ruhefristen an den Gräbern abgelaufen. Verschiedene Gräber wurden bereits eingeebnet. Die meisten Gräber werden von den Hinterbliebenen weitergepflegt. Die Gemeinde erhebt für diese Gräber, so weit die Ruhefrist abgelaufen ist, keine Gebühr mehr.

 

Für den alten Friedhof sollte ein neues Nutzungskonzept entwickelt werden.

 

Vorrangig ist bei dieser Konzeption ein barrierefreies Erschließungskonzept, sowohl für den alten Friedhofsteil, wie auch den Zugang zur Kirche und zum Leichenhaus von der Kirche aus zu entwickeln.

 

1.2 Neuer Friedhofsteil

Im neuen Friedhofsteil sind bereits die ersten Ruhefristen des Anfang der 90er Jahre errichteten Friedhofes ausgelaufen. Sowohl für Erd-, wie auch für Urnenbestattungen ist noch genügend Fläche vorhanden.

 

1.3 Leichenhaus

Am Leichenhaus befindet sich die Toranlage in einem schlechten Zustand. Sie bedarf einer gründlichen Sanierung oder einer Erneuerung.

 

  1. Friedhof Burgwallbach

2.1  Alter Friedhofsteil

Für den alten Friedhofsteil in Burgwallbach sollte ebenso ein neues Nutzungskonzept entwickelt werden.

 

Zu klären ist im Friedhof Burgwallbach, ob die Bodenverhältnisse eine ausreichende Verwesung der Leichen gewährleisten. Hier gibt es Probleme, weshalb über den Einbau von Grabkammern nachzudenken ist.

 

Dazu wäre als erste Handlung eine sorgfältige Bodenanalyse vorzunehmen.

 

2.2  Weitere Maßnahmen

Im weiteren Friedhofsbereich sind gegenwärtig keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

 

  1. Sammelgrabstätten für Urnen

Soweit die Ruhezeit von Urnengräbern abgelaufen ist, gebietet es die Pietät, die Aschereste aus den Urnen in einem Sammelgrab im jeweiligen Friedhof, oder in einem Friedhof in der Gemeinde dauerhaft der Erde zu übergeben.

 

  1. Neue Bestattungsformen

4.1  Anonyme Urnengräber

Es kommen auch auf dem Land zunehmend Wünsche auf, dass Urnen in Gemeinschaftsgrabstätten anonym bestattet werden können. Auf die Urnen, deren Lage im Friedhofsplan festgehalten wird, findet in der Örtlichkeit entweder kein Hinweis, oder lediglich eine Inschrift auf einem Sammelgrabbrett oder –stein.

 

4.2  Naturnahe Bestattungen

Zunehmend ist der Wunsch, Urnen naturnah, beispielsweise an einem Baum oder in einem Strauchgrabfeld zu bestatten. In Friedwäldern, die in der Region aufkommen, wird diesem Wunsch in besonderer Weise Rechnung getragen.

 

Die Gemeinden sollten darauf achten, ähnliche Bestattungsformen auch in ihren Friedhöfen zu gewährleisten, so weit dies möglich ist.

 

In den Friedhöfen der Gemeinde Schönau a. d. Brend, dürfte dies im Friedhof in Schönau denkbar sein.

 

Herr Rösch und Bürgermeister Zehe zeigten anhand einer Präsentation neue Gestaltungsformen an Grabstellen mit Beispielen aus den Friedhöfen der Stadt Würzburg und dem Friedhof in Schwebheim. Dabei konnten unterschiedlichste Grabformen in verschiedest gestalteten Variationen, sehr stark auf eine naturnahe Bestattung ausgerichtet, gezeigt werden. Die Präsentationen enthalten eine Reihe von  Anregungen, die auch für die Friedhöfe in der Gemeinde Schönau a. d. Brend interessant sind.

 

Der Gemeinderat erörterte die Situation in den Friedhöfen und die notwendigen Maßnahmen im Einzelnen.

 

Für den alten Friedhofsteil von Schönau a. d. Brend besteht seit 1992 der Beschluss, dass nur noch Ehegattenbestattungen möglich ist. Herr Rösch zeigte anhand einer kleinen Animation auf, wie viele Gräber jeweils nach Ablauf der gegenwärtigen Ruhezeiten in den Folgejahren noch im alten Friedhof in Schönau a. d. Brend vorhanden sind. Die letzten drei Ruhefristen laufen 2028 aus.

 

Dem Gemeinderat war wichtig, die erforderlichen Neugestaltungsmaßnahmen im alten Friedhof in Schönau a. d. Brend durch neue Bestattungen nicht nochmals um 20 Jahre zu verschieben. Es bestand Einvernehmen, dass künftig keine Bestattungen mehr im alten Friedhofsteil möglich sein sollen, also auch keine Ehegattenbestattungen. Für die betroffenen Einzelfälle muss versucht werden, Absprachemöglichkeiten zu schaffen. Die Friedhofssatzung soll entsprechend geändert werden. Die Verwaltung wird zur nächsten Sitzung einen Beschlussvorschlag erstellen.

 

Im Ergebnis der weiteren Beratungen steht die Neugestaltung des alten Friedhofsteils mit der Schaffung eines barrierefreien Zugangs zur Kirche und zum Leichenhaus im Vordergrund. Nachdem der neue Friedhofsteil noch große Aufnahmekapazitäten hat, wurde unter anderem angeregt, den alten Friedhofsteil nicht mehr für Erdbestattungen, sondern allenfalls für eine naturnah gestaltete Urnengrabnutzung und darüber hinaus parkähnlich umzugestalten.

 

Im Friedhof Burgwallbach kann die notwendige Sanierung des alten Teiles mittelfristig betrachtet werden, da im weiteren Friedhofsbereich die Kapazitäten noch einige Jahre reichen. Die Ruhefrist der wenigen Gräber im alten Friedhofsteil in Burgwallbach laufen spätestens im Jahr 2029 aus.

 

Eine wesentliche Grundlage für die Sanierung werden in Burgwallbach zunächst sorgfältige Bodenanalysen sein.

 

Sowohl für die vorgesehnen Gestaltungs- und Baumaßnahmen in den Friedhöfen, wie auch zur Verwaltung der Grabstellen ist eine Einmessung und Höhenvermessung der Friedhöfe zweckmäßig, wie Herr Rösch erläuterte, da auch alle Planungen und die Friedhofsbestandsführung zwischenzeitlich ausschließlich digital erfolgen. Die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale will die Vermessungen für alle Friedhöfe im VG-Bereich in Abstimmung mit den Bürgermeistern veranlassen und holt gegenwärtig Honorarangebote ein.