Sitzung: 19.02.2013 GSB/003/2013
Zur Verbesserung des Zustandes bezüglich der Verunreinigungen durch
Hinterlassenschaften von Hunden auf Gehwegen, Spielplätzen und öffentlichen
Grünflächen, informierte 1. Bürgermeister Zehe über verschiedene
Lösungsmöglichkeiten.
Der Gemeinderat einigte sich auf den Erlass einer bewehrten Satzung.
Gemäß Art. 23 und 24 GO können Gemeinden zur Regelung ihrer
Angelegenheiten, insbesondere für die Benutzung ihres Eigentums und ihrer
öffentlichen Einrichtungen, Satzungen erlassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschloss die im Anhang beigefügte Satzung über die Benutzung der im Gemeingebrauch stehenden öffentlichen Grünanlagen, Wasseranlagen und sonstigen Anlagen der Gemeinde Schönau a.d.Brend vollinhaltlich.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |