Zur Verbesserung des Zustandes bezüglich der Verunreinigungen durch Hinterlassenschaften von Hunden auf Gehwegen, Spielplätzen und öffentlichen Grünflächen, informierte 1. Bürgermeister Zehe über verschiedene Lösungsmöglichkeiten.

Der Gemeinderat einigte sich auf den Erlass einer bewehrten Satzung.

Gemäß Art. 23 und 24 GO können Gemeinden zur Regelung ihrer Angelegenheiten, insbesondere für die Benutzung ihres Eigentums und ihrer öffentlichen Einrichtungen, Satzungen erlassen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschloss die im Anhang beigefügte Satzung über die Benutzung der im Gemeingebrauch stehenden öffentlichen Grünanlagen, Wasseranlagen und sonstigen Anlagen der Gemeinde Schönau a.d.Brend vollinhaltlich.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9