Die Gemeinde Schönau a. d. Brend möchte nach Abschluss der Bauarbeiten und Anschluss an den AV Saale-Lauer die bestehenden Klärteiche in der ehem. Kläranlage Schönau auflassen und zurückbauen.

In diesem Zusammenhang bietet es sich an, das Gelände, das im Auenbereich der Brend liegt und unmittelbar an das FFH-Gebiet DE 5626.371 „Tal der Brend“ angrenzt, naturschutzfachlich aufzuwerten und der weiteren Sukzession zu überlassen.

 

Folgende Maßnahmen sollen durchgeführt werden:

-       Der Klärschlamm in den Becken wird vor Beginn der Renaturierung entsorgt.

-       Die vorhandenen technischen Bauwerke (Rührwerk, Durchlassbauwerke etc.) einschl. ihrer Fundamente werden ausgebaut und entsorgt.

-       Die Dammbauwerke zwischen den Klärbecken werden abgetragen und eingeebnet, das Material seitlich in den Becken zur kleinflächigen Modellierung eingebaut.

-       Sollte in der Teichsohle eine Lehmdichtung (Bodenschürfe nach Ausbau des Klärschlamms) vorhanden sein, so würde diese „perforiert“ werden, damit die aufkommenden Gehölze Anschluss an den darunter liegenden Brendkies bekommen.

-       Der vorhandene Graben am östlichen Hangfuß nimmt mehrere Quellbereiche auf. Er wird in das modellierte Gelände eingeleitet, so dass dort Feuchtgebiete entstehen.

-       Das Areal bleibt der Selbstbegrünung durch Sukzession überlassen. Mittelfristig wird sich ein Feuchtwald / Auwald entwickeln.

-       Der Damm im Südwesten der Klärteiche muss u. a. zur Unterhaltung der Brendquerung der Kanaltrasse erhalten bleiben.

-       Der vorhandene Zaun um die Anlage entfällt, so dass die Fläche für Wildtiere zugänglich wird. Trotzdem wird das Tor an der Zufahrt erhalten bleiben, um wilde Ablagerungen in dem „ungenutzten Bereich“ zu vermeiden.

 

Diese Maßnahme umfasst eine Fläche von 11.230m². Damit kann das noch bestehende Kompensationserfordernis für die zu großen Abholzungen im Rahmen des Kanalbaus von 2.305m² ausgeglichen werden. Die verbleibende Fläche von 8.925m² wird dem Ökokonto der Gemeinde Schönau a.d.Brend gutgeschrieben.

 

Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.