Sitzung: 18.12.2012 GSB/014/2012
Die Gemeinde Schönau a. d. Brend möchte nach Abschluss der Bauarbeiten
und Anschluss an den AV Saale-Lauer die bestehenden Klärteiche in der ehem.
Kläranlage Schönau auflassen und zurückbauen.
In diesem Zusammenhang bietet es sich an, das Gelände, das im
Auenbereich der Brend liegt und unmittelbar an das FFH-Gebiet DE 5626.371 „Tal
der Brend“ angrenzt, naturschutzfachlich aufzuwerten und der weiteren
Sukzession zu überlassen.
Folgende Maßnahmen sollen durchgeführt werden:
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Der Klärschlamm in den Becken wird vor Beginn der
Renaturierung entsorgt.
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Die vorhandenen technischen Bauwerke (Rührwerk,
Durchlassbauwerke etc.) einschl. ihrer Fundamente werden ausgebaut und
entsorgt.
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Die Dammbauwerke zwischen den Klärbecken werden
abgetragen und eingeebnet, das Material seitlich in den Becken zur
kleinflächigen Modellierung eingebaut.
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Sollte in der Teichsohle eine Lehmdichtung
(Bodenschürfe nach Ausbau des Klärschlamms) vorhanden sein, so würde diese
„perforiert“ werden, damit die aufkommenden Gehölze Anschluss an den darunter
liegenden Brendkies bekommen.
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Der vorhandene Graben am östlichen Hangfuß nimmt
mehrere Quellbereiche auf. Er wird in das modellierte Gelände eingeleitet, so
dass dort Feuchtgebiete entstehen.
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Das Areal bleibt der Selbstbegrünung durch
Sukzession überlassen. Mittelfristig wird sich ein Feuchtwald / Auwald
entwickeln.
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Der Damm im Südwesten der Klärteiche muss u. a. zur
Unterhaltung der Brendquerung der Kanaltrasse erhalten bleiben.
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Der vorhandene Zaun um die Anlage entfällt, so dass
die Fläche für Wildtiere zugänglich wird. Trotzdem wird das Tor an der Zufahrt
erhalten bleiben, um wilde Ablagerungen in dem „ungenutzten Bereich“ zu
vermeiden.
Diese Maßnahme umfasst eine Fläche von 11.230m². Damit kann das noch
bestehende Kompensationserfordernis für die zu großen Abholzungen im Rahmen des
Kanalbaus von 2.305m² ausgeglichen werden. Die verbleibende Fläche von 8.925m²
wird dem Ökokonto der Gemeinde Schönau a.d.Brend gutgeschrieben.
Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis.