In der Gemeinde nehmen die Verunreinigungen von öffentlichen Flächen durch Hundekot laufend zu. Sie haben in Teilbereichen, wie etwa im Bereich Richtung Krummbachtal unerträgliche Ausmaße angenommen. Der Gemeinde entstehen durch Reinigungen zusätzliche Kosten des Bauhofes. Das Mähen der Grünflächen und die Entsorgung des Grünkotes ist zum Teil eine Zumutung.

 

Der 1. Bürgermeister stellte deshalb eine Erhöhung der Hundesteuer zur Diskussion.

 

Die Hundesteuer ist nicht nur von fiskalischer Bedeutung (Einnahmen), sondern hat auch gewisse Ordnungsfunktionen. Die Steuer knüpft nicht an den Besitz oder das Eigentum, sondern an das Halten eines Hundes an. Sie gehört damit zu den direkten Aufwandsteuern, welche nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Steuern auf die in der Einkommensverwendung für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

 

Verfassungsrechtlich unbedenklich ist auch der mit der Besteuerung verfolgte Nebenzweck, die Hundehaltung und die damit verbundenen Belästigungen und Gefahren für die Allgemeinheit einzudämmen. Schließlich verstößt die Besteuerung des Haltens von Hunden nicht deswegen gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG, weil eine Gemeinde das Halten von Pferden oder anderen Tieren (z. B. Katzen) nicht besteuert (nicht besteuern kann).

 

Die Gemeinde kann in ihrem Ermessen (Art. 40 BayVwVfG) entscheiden, ob das Halten von Hunden besteuert wird und in ihrer Satzung (Art. 22 (2) S. 3 und Art. 23 GO) den Steuermaßstab und den Steuersatz festlegen.

 

Die Mustersatzung des Bayer. Staatsministerium des Innern legt einen genehmigungsfreien Höchstbetrag von bis zu 60,00 € fest. Als derzeit, vorbehaltlich der Rechtsprechung, zulässiger Höchstsatz dürfte das Doppelte, also 120,00 €, anzusehen sein.

 

Bisher beträgt die Hundesteuer in der Gemeinde Schönau a. d. Brend 25,00 € pro Hund.

Angemeldet sind derzeit 85 Hunde.

Das Hundesteueraufkommen beträgt 1.987,50 € für das Jahr 2012.

 

In den VG-Mitgliedsgemeinden liegt die Hundesteuer zwischen 25 und 40 €.

 

Ergebnis:

 

Der Gemeinderat ist sich einig, die Hundesteuer vorerst nicht zu erhöhen.

Außerdem bittet er um Information über die Höhe der Hundesteuer für Kampfhunde.