1. Bürgermeister Zehe informierte in der letzten Sitzung, dass vermehrt Beschwerden über die Verunreinigung durch Hinterlassenschaften von Hunden auf Gehwegen, Spielplätzen und öffentlichen Grünflächen eingehen.

 

In der Gemeinde Schönau a. d. Brend sind im Steueramt derzeit 85 Hunde registriert.

In wie weit Touristen in Schönau a.d.Brend Hunde ausführen ist nicht bekannt.

 

Es wurden verschiedene Lösungsvorschläge angeboten, die diesen Zustand vielleicht verbessern/aufheben könnten.

 

1.Lösung:

 

Mehrfache Veröffentlichungen im Gemeindeblatt/Presse, über „Verhaltensregeln beim Gassigehen“.

Appell an alle Hundehalter, in Form eines persönlichen Briefes

 

2. Lösung:

 

In Bereichen mit sehr starken, häufig vorkommenden Verunreinigungen können Hinweisschilder angebracht werden

 

3. Lösung:

 

Erlass einer bewehrten (d. h. mit Bußgeldandrohung bei Zuwiderhandlung) Satzung über die Benutzung der im Gemeingebrauch stehenden öffentlichen Grünanlagen, Wasseranlagen und sonstigen Anlagen, in welcher u.a. das allgemeine Verhalten mit Hunden geregelt wird (Entwurf liegt als Anlage bei).

Dabei sollte die bestehende Satzung über die Anleinpflicht von Hunden in den gemeindlichen öffentlichen Anlagen, sowie öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen vom 10. August 1995, ersetzt werden, da diese keine Bußgeldbewehrung hat.

Beim Erlass einer Satzung müsste der Vollzug (d. h. Anzeige ® Bußgeld) auch gewährleistet sein, sonst wird davon abgeraten.

 

Nach eingehender Beratung hält der Gemeinderat es für sinnvoll, im Gemeindeblatt mehrfach einen Artikel zu veröffentlichen, in dem auf die aktuellen Missstände hingewiesen wird.

Desweiteren soll in diesem Artikel eine Aufforderung zur Anmeldung aller Hunde enthalten sein, über eine mögliche Hundesteuererhöhung informiert werden und auf die neu beschlossene Satzung hingewiesen werden.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat von Schönau a.d.Brend beschließt, Lösungsvorschlag 3 umzusetzen und eine Satzung über die Benutzung der im Gemeingebrauch stehenden öffentlichen Grünanlagen, Wasseranlagen und sonstigen Anlagen zu erlassen. Die konkrete Beratung und Beschlussfassung erfolgt in der nächsten Sitzung.

Zusätzlich sollen mehrfach Bekanntmachungen im Gemeindeblatt erscheinen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11