Der Lenkungsausschuss der NES-Allianz hat vor einigen Jahren beschlossen, dass für Gastkinder aus dem Kindergartenregelbereich innerhalb der NES-Allianz keine Ausgleichszahlungen von den Wohnsitzgemeinden verlangt werden.

Die rechtlichen Anforderungen haben sich jedoch in einer Weise geändert, dass eine differenzierte Darstellung des Kommunalanteils für das jeweilige Regelkind ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 nicht mehr möglich ist.

Rechtlich haben die Wohnsitzgemeinden die staatliche Förderung für die Gastkinder zu beantragen und auch den Kommunalanteil zu tragen.

Bis zum Kindergartenjahr 2010/2011 traten die Gastkinder als solche gar nicht in Erscheinung, da die Stadt Bad Neustadt a. d. S. und die Gemeinden für diese Kinder die staatlichen Zuwendungen wie für ihre eigenen Kinder beantragten. Den Kommunalanteil trugen die Stadt Bad Neustadt und die Gemeinden des jeweiligen Gastkindergartensitzes.

Seit dem Kindergartenjahr 2011/2012 müssen jedoch die Wohnsitzgemeinden die Förderung für die Gastkinder beantragen und (wie vorher schon) den Kommunalanteil an die Kindergartenträger der Gastkinder weiterleiten.

Für das Kindergartenjahr 2011/2012 ergibt sich dabei im Bezug Stadt Bad Neustadt a.d. Saale / Gemeinde Schönau a. d. Brend ein Gastkindverhältnis in Bad Neustadt aus Schönau a. d. Brend mit einem Kommunalkostenanteil von 2.420,95 Euro.

In einer Unterredung sicherte Herr 1. Bürgermeister Altrichter auf Anfrage des Gemeinschaftsvorsitzenden der VG die Übernahme des Kommunalanteils für das Kindergartenjahr 2011/2012 zu. Er betonte, dass die Stadt sich auch im Kindergartenjahr 2011/2012 an ihre Zusage innerhalb der NES-Allianz halten wolle, und deshalb bereit sei, die Kommunalanteile für die Gastkinder aus dem Allianz-Bereich an die Kindergartenträger zu leisten. Eine Allianz werde von den gegenseitigen Vereinbarungen und Unterstützungen getragen.

Ab 2012/2013 haben dann auch im NES-Allianz-Bereich alle Wohnsitzgemeinden entsprechend den rechtlichen Grundlagen, die Kommunalanteile zu finanzieren. Ein entsprechender Änderungsbeschluss wird in der nächsten Lenkungsausschusssitzung im Januar 2013 veranlasst werden.

Herr Bürgermeister Knaier dankte auch im Namen seiner VG-Bürgermeisterkollegen für diese Haltung der Stadt.

Die Abwicklung soll in der Weise erfolgen, dass der Kommunalanteil der betroffenen Gastkinder an die betroffenen Kindergärten im Stadtgebiet durch die Stadt Bad Neustadt überwiesen wird.

Den staatlichen Förderanteil, der durch die Verwaltungsgemeinschaft beantragt ist, werden die Kindergärten über die VG NES erhalten.

Die Verwaltungen wurden beauftragt, die Abwicklung entsprechend zu gestalten.

Für Kinder im Kindergarten Schönau außerhalb der NES-Allianz (Bischofsheim) zahlt die Stadt Bischofsheim die kindbezogene Förderung.

Der Gemeinderat nahm diese Information zur Kenntnis.