1. Information über den Kostenstand der investiven Maßnahmen Abwasserbeseitigung

 

Der erste große Teilabschnitt der Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Anschluss der Gemeinde an den Abwasserverband Saale-Lauer konnte in den letzten Tagen weitgehend fertig gestellt werden. Die Inbetriebnahme der technischen Anlagen auf dem Grundstück der ehemaligen Kläranlage Schönau und des Abwassersammlers bis zum Anschlusspunkt an den Sammler Lebenhan mit Probebetrieb erfolgte am 4.12.2012.

 

Im Haushaltsplan der Gemeinde sind für das Haushaltsjahr 2012 insgesamt Mittel in Höhe von 2.300.000 € bereitgestellt. Zur Finanzierung dieser Ausgaben tragen insbesondere die bisher vereinnahmten Verbesserungsbeiträge der Grundstückseigentümer in Höhe von rd. 1.150.000 € (1. und 2. Rate) bei.

 

Die bautechnisch bis auf Restarbeiten fertig gestellten Gewerke sind noch nicht komplett abgerechnet. Aktuell stehen noch rd. 470.000 € an Schlußabrechnungen aus (verschiedene Firmen). Zum weiteren wird im Dezember 2012 (Anschluss an Verband gem. Vertrag, § 7 Abs. 3, ist erfolgt s. o.) noch die zweite Rate des Anschlussentgelts in Höhe von rd. 312.000 € zur Zahlung fällig (Einwohnerwerte Abwasserverband).

Die nächsten Beitragsraten sind mit rd. je 600.000 € am 1.2.2013 und 1.8.2013 zur Zahlung fällig.

Aktuell arbeitet das Ingenieurbüro Köhl an den Planungen für die Mischwasserbehandlung Burgwallbach, daneben wurden die Ergebnisse der Befahrung der bestehenden Sammler Burgwallbach und Schönau a.d. Brend dem Gemeinderat bereits vorgestellt. Auch hier laufen die weiteren Planungsschritte zur baulichen Umsetzung der notwendigen Sanierungsarbeiten. Diese Projekte sollen in den Jahren 2013 und 2014 zur Umsetzung kommen.

 

Nach dem aktuell möglichen Überblick über die Kostenentwicklung wird davon ausgegangen, dass der Rahmen der Kostenschätzung für die o. g. baulich umgesetzten Maßnahmen auskömmlich ist. Durch die Gemeinde wurden bisher rd. 1,2 Millionen € an Bauaufträgen vergeben, dazu kommen die Baunebenkosten für Statik, Ingenieur, sonstige Nebenkosten, Grunddienstbarkeiten etc. in Höhe von rd. 290.000 € (2011/2012) und zum weiteren der Erwerb von vorläufig 1.300 Einwohnerwerten an der Verbandskläranlage zum Gegenwert von rd. 625.000 €.
Die o. g. Planansätze für das Haushaltsjahr 2012 sind unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls ausreichend bemessen.

 

 

2. Information zur voraussichtlichen Entwicklung der Gebührenhaushalte (Sonderrücklagen) der
    kostenrechnenden Einrichtungen

 

a)    Abwasserbeseitigung
Der laufende Betrieb der Einrichtung Abwasserbeseitigung wird im Jahr 2012 voraussichtlich mit einem positiven Ergebnis von rd. 5.000 € abschließen.
Unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Sonderrücklage beträgt diese zum Jahresende 2012 insgesamt rd. 45.000 €. Im Hinblick auf verschiedene anstehende Maßnahmen im Zusammenhang mit der Auflassung der bestehenden Becken (Schlammausbringung etc.) der alten Kläranlage im Jahr 2013, wird davon ausgegangen, dass dieser Rücklagenbestand hierfür mit eingesetzt werden muss.
Im Jahr 2013 wir erstmalig die Schmutzfracht der Gemeinde gemessen. Die Ergebnisse der Messung sind Basis für die künftige Festsetzung der Betriebskostenumlage an den Abwasserverband Saale-Lauer. Bestätigt sich der Messwert auf Basis des eingekauften Vermögenswertes (1.300 EW = 3,25 %), beträgt die Betriebskostenumlage ab 2013 ca. 40.000 €.
Nach Vorliegen der Messergebnisse 2013 (ca. Herbst 2013) und der bis dahin bekannten zusätzlichen Unterhaltsmaßnahme im Zusammenhang mit dem Rückbau der alten Becken etc. wird die Kalkulation der Abwassergebühr überarbeitet. Die Gebühr muss dann ggf. zum 1.1.2014 auf dieser Basis angepasst werden.

b)    Wasserversorgung
Der laufende Betrieb der Wasserversorgung verfügte zum Ende des Jahres 2011 über eine Sonderrücklage in Höhe von rd. 46.000 €. In 2012 wurde der Brunnen 2 generiert. Die damit verbundenen Koten betragen ca. 78.000 €. Damit muss die Sonderrücklage für die außerordentlichen Unterhaltsmaßnahmen des Jahres 2012 vollständig aufgelöst werden. Die Kalkulation der Wassergebühr kann jedoch mit diesen Kosten nicht ausschließlich für das Jahr 2012 belastet werden, da davon ausgegangen wird, dass die Brunnengenierung in einem Zyklus von ca. 8 – 10 Jahren anfällt.
Im Hinblick auf die Unabwägbarkeiten die auch im Bereich der Abwassergebühr (s. a) vorliegen, wird die Verwaltung im nächsten Jahr die Kostendeckung der Wassergebühr ebenfalls prüfen. Ggf. muss eine Anpassung der Gebühr ab 2014 erfolgen.