Herr Forstoberrat Hubert Türich erläuterte den Ablauf bei der Neuerstellung des Forstwirtschaftsplanes für den Gemeindewald Schönau a. d. Brend.

 

Der Gemeinderat hatte am 17.01.2012 die Neuerstellung des Forstwirtschafsplanes (Forsteinrichtung) für den Gemeindewald Schönau a. d. Brend beschlossen. Der Plan ist gesetzlich vorgeschrieben, er ordnet und gestaltet die Bewirtschaftung des Waldes. Die Ausarbeitung des Planes unterliegt einem Sachverständigen und wird ab dem Jahre 2013 auf 20 Jahre angelegt.