Bürgermeister Zehe informierte den Gemeinderat über die Änderung der Gebührensatzung zur Bauschuttentsorgungssatzung und die damit verbundene Gebührenerhöhung.

 

Mit Schreiben vom 14.06.2012 hat die Firma Steinbach eine Erhöhung ihres Entgelts für

die Erbringung ihrer Dienstleistungen beim Zweckverband zur Boden- und Bauschuttentsorgung Saaletal/Bad Neustadt beantragt. Die letzte Erhöhung des Entgelts aus dem Dienstleistungsvertrag erfolgte zum 01.01.1998. Im Jahr 2008 hat die Fa. Steinbach zuletzt um eine Erhöhung des Entgelts gebeten. Damals wurde dies im beiderseitigen Einvernehmen jedoch nicht weiterverfolgt, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar war, welche finanziellen Konsequenzen die anstehenden baulichen und organisatorischen Maßnahmen auf der Grundlage der neuen Deponieverordnung haben würden.

 

Inzwischen wurden die notwendigen Baumaßnahmen durchgeführt. Der Bescheid des

Landratsamtes Rhön-Grabfeld zum Weiterbetrieb der Deponie vom 09.03.2010 definiert

auch die begleitenden Maßnahmen. Auf dieser Grundlage konnten nun mit den dadurch

entstehenden Kosten und mit dem voraussichtlich zu entrichtenden Entgelt an die Fa.

Steinbach die Gebühren neu kalkuliert werden. Dies entspricht im Übrigen einer Forderung

des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes bei der letzten überörtlichen Prüfung

und einer Forderung der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld im

Schreiben vom 23.01.2012.

 

Ausgegangen wurde bei der Neukalkulation von einer jährlichen

Anliefermenge von 58.000 to sowie einem Verhältnis von Boden und Steinen einerseits

und nicht wiederverwertbarem Bauschutt andererseits von 70:30. Diese Kalkulationsgrundlagen

sowie die künftigen Gebühren in Bezug auf ihre Durchsetzbarkeit am

Markt wurden mit der Fa. Steinbach abgestimmt.

 

Die neu kalkulierten Gebühren bemessen wie folgt:

Anliefergut

Gebühr bisher

je to

Gebühr neu

je to

Boden und Steine

2,56

2,95

nicht wiederverwertbare Bau- und Abbruchabfälle

ohne Gipsanteile

7,67

12,90

nicht wiederverwertbare Bau- und Abbruchabfälle

mit Gipsanteile bis max. 10 %

9,50

14,90

 

Für Kleinmengen bis zu einer Tonne soll künftig eine Pauschalgebühr von 3,00 € für Boden

und Steine, von 13,00 € für nicht wiederverwertbare Bau- und Abbruchabfälle ohne Gipsanteile und von 15,00 € für nicht wiederverwertbare Bau- und Abbruchabfälle mit Gipsanteilen bis max. 10 % erhoben werden.

Der verhältnismäßig große Sprung bei den Gebühren für nicht verwertbare Bau und Abbruchabfälle ist dadurch bedingt und deshalb gerechtfertigt, weil wegen dieser Abfallarten die notwendigen baulichen Maßnahmen an der Deponie, die Maßnahmen zu Überwachung des Deponieraumes und die organisatorischen Maßnahmen am aufwändigsten sind.

 

Folgende Änderung wurde in der Verbandssatzung vorgenommen: "Für die Aufwendungen der Geschäftsstelle erhält das Verbandsmitglied Bad Neustadt a.d.Saale vom Zweckverband jährlich eine Pauschalabgeltung von 6 v.H. des jährlichen Gebührenaufkommens, mindestens jedoch 15.000 €."

Diese Änderung soll zum 01.01.2013 in Kraft treten. Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom 28.03.2011 außer Kraft. Die bisherige alte Gebührensatzung mit den niedrigeren Gebühren ist noch bis zum 30.09.2012 gültig.

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend nahm dies zur Kenntnis.