Sitzung: 04.09.2012 GSB/010/2012
Bürgermeister Zehe
informierte den Gemeinderat über die Änderung der Gebührensatzung zur Bauschuttentsorgungssatzung
und die damit verbundene Gebührenerhöhung.
Mit Schreiben vom
14.06.2012 hat die Firma Steinbach eine Erhöhung ihres Entgelts für
die Erbringung
ihrer Dienstleistungen beim Zweckverband zur Boden- und Bauschuttentsorgung Saaletal/Bad
Neustadt
beantragt.
Die letzte Erhöhung des Entgelts aus dem Dienstleistungsvertrag erfolgte zum
01.01.1998. Im Jahr 2008 hat die Fa. Steinbach zuletzt um eine Erhöhung des
Entgelts gebeten. Damals wurde dies im beiderseitigen Einvernehmen jedoch nicht
weiterverfolgt, da zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar war, welche
finanziellen Konsequenzen die anstehenden baulichen und organisatorischen
Maßnahmen auf der Grundlage der neuen Deponieverordnung haben würden.
Inzwischen wurden
die notwendigen Baumaßnahmen durchgeführt. Der Bescheid des
Landratsamtes
Rhön-Grabfeld zum Weiterbetrieb der Deponie vom 09.03.2010 definiert
auch die
begleitenden Maßnahmen. Auf dieser Grundlage konnten nun mit den dadurch
entstehenden Kosten
und mit dem voraussichtlich zu entrichtenden Entgelt an die Fa.
Steinbach die
Gebühren neu kalkuliert werden. Dies entspricht im Übrigen einer Forderung
des Bayerischen
Kommunalen Prüfungsverbandes bei der letzten überörtlichen Prüfung
und einer Forderung
der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Rhön-Grabfeld im
Schreiben vom
23.01.2012.
Ausgegangen wurde
bei der Neukalkulation von einer jährlichen
Anliefermenge von
58.000 to sowie einem Verhältnis von Boden und Steinen einerseits
und nicht
wiederverwertbarem Bauschutt andererseits von 70:30. Diese Kalkulationsgrundlagen
sowie die
künftigen Gebühren in Bezug auf ihre Durchsetzbarkeit am
Markt wurden mit
der Fa. Steinbach abgestimmt.
Die neu kalkulierten Gebühren bemessen wie folgt:
Anliefergut |
Gebühr bisher je to |
Gebühr neu je to |
Boden und Steine |
2,56 |
2,95 |
nicht
wiederverwertbare Bau- und Abbruchabfälle ohne Gipsanteile |
7,67 |
12,90 |
nicht
wiederverwertbare Bau- und Abbruchabfälle mit Gipsanteile
bis max. 10 % |
9,50 |
14,90 |
Für Kleinmengen
bis zu einer Tonne soll künftig eine Pauschalgebühr von 3,00 € für Boden
und Steine, von
13,00 € für nicht wiederverwertbare Bau- und Abbruchabfälle ohne Gipsanteile
und von 15,00 € für nicht wiederverwertbare Bau- und Abbruchabfälle mit Gipsanteilen
bis max. 10 % erhoben werden.
Der
verhältnismäßig große Sprung bei den Gebühren für nicht verwertbare Bau und
Abbruchabfälle ist dadurch bedingt und deshalb gerechtfertigt, weil wegen
dieser Abfallarten die notwendigen baulichen Maßnahmen an der Deponie, die
Maßnahmen zu Überwachung des Deponieraumes und die organisatorischen Maßnahmen
am aufwändigsten sind.
Folgende Änderung
wurde in der Verbandssatzung vorgenommen: "Für die Aufwendungen der
Geschäftsstelle erhält das Verbandsmitglied Bad Neustadt a.d.Saale vom
Zweckverband jährlich eine Pauschalabgeltung von 6 v.H. des jährlichen
Gebührenaufkommens, mindestens jedoch 15.000 €."
Diese Änderung
soll zum 01.01.2013 in Kraft treten. Gleichzeitig tritt die Verbandssatzung vom
28.03.2011 außer Kraft. Die bisherige alte Gebührensatzung mit den niedrigeren
Gebühren ist noch bis zum 30.09.2012 gültig.
Der Gemeinderat
Schönau a. d. Brend nahm dies zur Kenntnis.