Sitzung: 04.09.2012 GSB/010/2012
Um einen wirkungsvollen Testlauf unternehmen zu können, sollen möglichst flächendeckend viele BOS (Feuerwehren, Integrierte Leitstellen, Hilfsorganisationen, THW usw.) in dem erweiterten Probebetrieb eingebunden werden.
Der Testlauf dient nicht ausschließlich der Netzerprobung, sondern
beinhaltet auch die Vermittlung des Umgangs mit den Geräten und die Gewinnung
erster taktischer Praxiserfahrungen in der Kommunikation zwischen den
Einsatzkräften. Für den Netzabschnitt Unterfranken muss zwischen der jeweiligen
Gemeinde und dem Freistaat Bayern eine Teilnahmeregelung (Vereinbarung) getroffen
werden. (Die Teilnahmeregelung ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage und
liegt bei). In dieser ist beschrieben, dass die Gemeinde am erweiterten
Probebetrieb (ePB), der frühestens ab dem 02.12.2013 beginnen soll, teilnehmen
möchte. Die Teilnahmeerklärung verpflichtet nicht zur Teilnahme der jeweiligen
Gemeinde am Probebetrieb, sie ist aber Voraussetzung, um überhaupt am
erweiterten Probebetrieb teilnehmen zu können. Herr Kreisbrandrat Peter
Bulheller hat telefonisch erklärt, sollte die Gemeinde keine Funkgeräte kaufen
wollen oder können, besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am Probebetrieb.
Aus Sicht der Landkreisfeuerwehrführung, ist es jedoch gewünscht, dass alle
Gemeinden eine Teilnahmeregelung unterzeichnen, am Probebetrieb teilnehmen und
die entsprechenden Beschlüsse in den Gemeinden treffen, um optimale Bedingungen
für den Probebetrieb gewährleisten und für die Zukunft schaffen zu können.
Die Erklärung gilt für die Dauer des ePB und endet 6 Monate nach Einführung,
spätestens am 31.12.2014 (Nr. 5.1 der Teilnahmeerklärung). Eine Kündigung der
Vereinbarung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich. Sie kann
auch aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (5.4). Nach einer Kündigung
werden keine Kosten erstattet (5.5).
Die Teilnehmer müssen vor Beginn der ePB alle Voraussetzungen zur
Funktion des Digitalfunks schaffen (3.3). Es werden keine Kosten erstattet und
keine Entgelte erhoben. Während des Probebetriebs, muss der Analogfunk
weiterbetrieben werden, d.h. beide Funksysteme (Analog und Digital) müssen bei
einem Einsatz mit geführt werden. (kategorische Doppelfunktion (2.2).
Für die Kosten der Ausstattung, des Einbaus und der Schulung ist die Gemeinde
zuständig. Gemäß der Presseinfo vom Bayerischen Gemeindetag vom 18.11.2009,
sowie des Sachstandberichts zum Projekt Digitalfunk des LFV vom Juli 2012,
findet eine Endgeräteförderung hinsichtlich der Erstausstattung in Höhe von 80
% der reinen Gerätekosten, zuzüglich der Kosten des Zubehörs ohne Einbaukosten
statt.
Zurzeit liegt der Listenpreis für ein Funkgerät, je nach Variante,
bei ca. 800,00 Euro.
Für ein TSF werden ca. 3 Funkgeräte und für ein LF ca. 4 Funkgeräte benötigt.
Für den Einbau werden bei einem TSF ca. 1500,00 Euro und für ein LF ca. 2.500,00 Euro angegeben.
Von Seiten der Kreisfeuerwehrführung, ist geplant die Geräte in einer Sammelbestellung zu beschaffen. Der Einbau soll möglichst von ortsansässigen Firmen vorgenommen werden. Wie sich eine Sammelbestellung und der Einbau der Funkgeräte durch ortsansässige Firmen auf die Listenpreise niederschlagen werden, ist zurzeit auch von der Kreisfeuerwehrführung nicht einschätzbar.
Die strittigen Betriebskosten sind nicht Gegenstand der Teilnahmeregelung.
Die Zustimmung der Gemeinde zum erweiterten Probebetrieb muss dem Landratsamt bis zum 10.09.2012 vorliegen.
Nach Auskunft der Kreisfeuerwehrführung betragen die Kosten für ein Funkgerät, je nach Variante 650 – 900,-- €, abzüglich 80 % Zuschuss. Der Einbau schlägt je nach Fahrzeug mit ca. 1000,-- bis 5.000,-- € zu Buche. Nachdem die Geräte unterfrankenweit angeschafft werden sollen und auch der Einbau entsprechend erfolgen soll, können evtl. noch Preissenkungen erzielt werden. Alle Feuerwehrfahrzeuge werden mit einem Fahrzeugfunk und mobilem Funk ausgestattet. Der sogen. „Standard“ wird entsprechend bezuschusst.
Hinsichtlich der Betriebskosten erläuterte Herr Schmöger, dass von
der geschätzten Summe von 6 Mio € pro Jahr, rd. 3 Mio seitens des Staates als
kommunaler Wertbeitrag für mietfreie Funkmaststand verrechnet werden (fiktive
Gegenrechnung ohne Geldfluss). Die restlichen 3 Mio. € sind von den Kommunen zu
übernehmen. Es wird mit Betriebskosten der Gemeinden in Höhe von ca. 25
Cent/Einwohner/Jahr gerechnet.
Beschluss:
Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister, die Vereinbarung in der
dem Protokoll beigefügten Fassung zwischen der Gemeinde Schönau a. d. Brend und
dem Freistaat Bayern über die Teilnahme am erweiterten Probebetrieb für die
Freiwillige Feuerwehren Schönau a.d.Brend und Burgwallbach abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |