Die Einführung des Digitalfunks für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) schreitet stetig voran. Auch der erweiterte Probebetrieb im Netzabschnitt Unterfranken wird voraussichtlich ab Februar 2014 stattfinden.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 11.07.2012 die Teilnahme am erweiterten Probebetrieb für den Bereich Katastrophenschutz und den Kreisbrandinspektionen beschlossen.

Um einen wirkungsvollen Testlauf unternehmen zu können, sollen möglichst flächendeckend viele BOS (Feuerwehren, Integrierte Leitstellen, Hilfsorganisationen, THW usw.) in dem erweiterten Probebetrieb eingebunden werden.

Der Testlauf dient nicht ausschließlich der Netzerprobung, sondern beinhaltet auch die Vermittlung des Umgangs mit den Geräten und die Gewinnung erster taktischer Praxiserfahrungen in der Kommunikation zwischen den Einsatzkräften. Für den Netzabschnitt Unterfranken muss zwischen der jeweiligen Gemeinde und dem Freistaat Bayern eine Teilnahmeregelung (Vereinbarung) getroffen werden. (Die Teilnahmeregelung ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage und liegt bei). In dieser ist beschrieben, dass die Gemeinde am erweiterten Probebetrieb (ePB), der frühestens ab dem 02.12.2013 beginnen soll, teilnehmen möchte. Die Teilnahmeerklärung verpflichtet nicht zur Teilnahme der jeweiligen Gemeinde am Probebetrieb, sie ist aber Voraussetzung, um überhaupt am erweiterten Probebetrieb teilnehmen zu können. Herr Kreisbrandrat Peter Bulheller hat telefonisch erklärt, sollte die Gemeinde keine Funkgeräte kaufen wollen oder können, besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme am Probebetrieb. Aus Sicht der Landkreisfeuerwehrführung, ist es jedoch gewünscht, dass alle Gemeinden eine Teilnahmeregelung unterzeichnen, am Probebetrieb teilnehmen und die entsprechenden Beschlüsse in den Gemeinden treffen, um optimale Bedingungen für den Probebetrieb gewährleisten und für die Zukunft schaffen zu können.
Die Erklärung gilt für die Dauer des ePB und endet 6 Monate nach Einführung, spätestens am 31.12.2014 (Nr. 5.1 der Teilnahmeerklärung). Eine Kündigung der Vereinbarung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich. Sie kann auch aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (5.4). Nach einer Kündigung werden keine Kosten erstattet (5.5).

Die Teilnehmer müssen vor Beginn der ePB alle Voraussetzungen zur Funktion des Digitalfunks schaffen (3.3). Es werden keine Kosten erstattet und keine Entgelte erhoben. Während des Probebetriebs, muss der Analogfunk weiterbetrieben werden, d.h. beide Funksysteme (Analog und Digital) müssen bei einem Einsatz mit geführt werden. (kategorische Doppelfunktion (2.2).
Für die Kosten der Ausstattung, des Einbaus und der Schulung ist die Gemeinde zuständig. Gemäß der Presseinfo vom Bayerischen Gemeindetag vom 18.11.2009, sowie des Sachstandberichts zum Projekt Digitalfunk des LFV vom Juli 2012, findet eine Endgeräteförderung hinsichtlich der Erstausstattung in Höhe von 80 % der reinen Gerätekosten, zuzüglich der Kosten des Zubehörs ohne Einbaukosten statt.

Zurzeit liegt der Listenpreis für ein Funkgerät, je nach Variante, bei ca. 800,00 Euro.
Für ein TSF werden ca. 3 Funkgeräte und für ein LF ca. 4 Funkgeräte benötigt.

Für den Einbau werden bei einem TSF ca. 1500,00 Euro und für ein LF ca. 2.500,00 Euro angegeben.

Von Seiten der Kreisfeuerwehrführung, ist geplant die Geräte in einer Sammelbestellung zu beschaffen. Der Einbau soll möglichst von ortsansässigen Firmen vorgenommen werden. Wie sich eine Sammelbestellung und der Einbau der Funkgeräte durch ortsansässige Firmen auf die Listenpreise niederschlagen werden, ist zurzeit auch von der Kreisfeuerwehrführung nicht einschätzbar.

Die strittigen Betriebskosten sind nicht Gegenstand der Teilnahmeregelung.

Die Zustimmung der Gemeinde zum erweiterten Probebetrieb muss dem Landratsamt bis zum 10.09.2012 vorliegen.

Nach Auskunft der Kreisfeuerwehrführung betragen die Kosten für ein Funkgerät, je nach Variante 650 – 900,-- €, abzüglich 80 % Zuschuss. Der Einbau schlägt je nach Fahrzeug mit ca. 1000,-- bis 5.000,-- € zu Buche. Nachdem die Geräte unterfrankenweit angeschafft werden sollen und auch der Einbau entsprechend erfolgen soll, können evtl. noch Preissenkungen erzielt werden. Alle Feuerwehrfahrzeuge werden mit einem Fahrzeugfunk und mobilem Funk ausgestattet. Der sogen. „Standard“ wird entsprechend bezuschusst.

Hinsichtlich der Betriebskosten erläuterte Herr Schmöger, dass von der geschätzten Summe von 6 Mio € pro Jahr, rd. 3 Mio seitens des Staates als kommunaler Wertbeitrag für mietfreie Funkmaststand verrechnet werden (fiktive Gegenrechnung ohne Geldfluss). Die restlichen 3 Mio. € sind von den Kommunen zu übernehmen. Es wird mit Betriebskosten der Gemeinden in Höhe von ca. 25 Cent/Einwohner/Jahr gerechnet.


Beschluss:

 

 

Der Gemeinderat ermächtigt den 1. Bürgermeister, die Vereinbarung in der dem Protokoll beigefügten Fassung zwischen der Gemeinde Schönau a. d. Brend und dem Freistaat Bayern über die Teilnahme am erweiterten Probebetrieb für die Freiwillige Feuerwehren Schönau a.d.Brend und Burgwallbach abzuschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11