Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Herrn Stefan Herzog zur Errichtung eines Biergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 6 in der Rhönstraße vorgelegt.

 

Herr Herzog wurde bereits im Jahr 2010 durch die Bauaufsichtsbehörde aufgefordert einen Bauantrag vorzulegen, da bauliche Anlagen ohne die nach Art. 55 Abs. 1 der Bayer. Bauordnung erforderlich Baugenehmigung errichtet wurden.

 

Herr Herzog ist Besitzer des Gasthauses „Krone“ und hat auf dem gegenüberliegenden Grundstück Fl. Nr. 6 ein Holzpodest mit 5,00 m Breite und 10,00 m Tiefe errichtet. Das Podest dient als Stellfläche für 3 große Sitzgarnituren.

 

Eigentümer des Grundstückes Fl. Nr. 6 sind die Erben des Verstorbenen Franz-Karl Reubelt.

Nach Rücksprache besteht zwischen der Familie Reubelt und Herrn Herzog eine Vereinbarung über die Nutzung des Grundstückes.

 

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 6 befand sich vormals sich eine baufällige Scheune, die im Jahr 2004 abgebrochen wurde. Mit dem Abbruchantrag wurde auch ein Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Appartementhauses gestellt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.09.2002 seine Zustimmung zum Abbruch und auch zum Antrag auf Vorbescheid erteilt. Der Antrag wurde jedoch von Herrn Reubelt wieder zurückgezogen und wurde nicht an das Landratsamt zu Prüfung und Genehmigung weitergeleitet.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 6 liegt im Innerortsbereich von Schönau a.d. Brend. In der Denkmalliste der Gemeinde ist das Grundstück im Ensemble-Bereich der Rhönstraße mit aufgenommen.
Planungsrechtlich ist im Dorfgebiet ein Biergarten nach der Baunutzungsverordnung grundsätzlich zulässig.

 

Immissionsschutzrechtliche Belange (Lärmbelästigung usw.)  und auch verkehrsrechtliche Probleme (Querung der Rhönstraße) werden durch die Bauaufsichtsbehörde geprüft.

 

Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn fehlen auf den Planskizzen.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten, ob der Biergarten seitens der Gemeinde wie beantragt zugelassen werden soll.

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, dem Bauantrag zur Errichtung eines Biergartens auf dem Grundstück Fl.Nr.6 in der Rhönstraße in Schönau a. d. Brend zuzustimmen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

4

Anwesend:

10

 

Gemeinderätin Petra Diefke hat als Tante von Herrn Stefan Herzog wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO an der Beratung und der Abstimmung nicht teilgenommen.