Sitzung: 19.06.2012 GSB/006/2012
Der Bürgermeister stellte dem Gemeinderat zwei Bewerber für die Verpachtung
des Libellenteichs vor. Hierbei handelt es sich um den Angelverein Burgwallbach
und die Interessengemeinschaft Griebel.
Bezüglich der Bewerbungsunterlagen möchte der Angelverein Burgwallbach im
Rahmen einer Mitgliedschaft jedem Bürger der Gemeinde Schönau a. d. Brend eine
Nutzung des Libellenteichs ermöglichen und dadurch die Nutzbarkeit der
Allgemeinheit stärken. Interessierte, die das Fischrecht ausüben wollen, können
dem Angelverein beitreten und den Libellenteich nutzen. Der Angelverein bietet der
Gemeinde eine Jahrespacht i. H. v. 100 €.
Eine weitere Bewerbung ging von der Interessengemeinschaft Griebel ein.
Diese möchten im Rahmen einer Gemeinschaft den Libellenteich für einen
Pachtzins i. H. v. 600 € jährlich pachten. Die Personen der Gemeinschaft
besitzen einen gültigen Fischereischein. Die Pacht des Libellenteichs soll eine
Freizeitbeschäftigung sein und der privaten Fischzucht dienen.
Im Vorfeld wurde die Verwaltung gebeten, ob fischereirechtliche Belange
oder Auflagen in einem Pachtvertrag mit geregelt werden müssen. Nach
Rücksprache mit Herrn Harich (LRA Rhön-Grabfeld) muss ein Pachtvertrag
mindestens für 10 Jahre abgeschlossen werden und der Pächter benötigt einen gültigen
Fischereischein.
Beschluss:
Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, den Libellenteich an die Bietergemeinschaft Griebel Schönau a. d. Brend, vertreten durch Frank Griebel, Rhönstraße 42, Schönau a. d. Brend , mit einer Jahrespacht von 600 € auf 10 Jahre zu verpachten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Pachtvertrag zu formulieren und abzuschließen. Dabei ist die ganzjährige Zugänglichkeit des Teichgeländes und die Offenheit der Nutzung der Eisfläche des Teiches im Winter zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |