Der Bürgermeister stellte dem Gemeinderat zwei Bewerber für die Verpachtung des Libellenteichs vor. Hierbei handelt es sich um den Angelverein Burgwallbach und die Interessengemeinschaft Griebel.

 

Bezüglich der Bewerbungsunterlagen möchte der Angelverein Burgwallbach im Rahmen einer Mitgliedschaft jedem Bürger der Gemeinde Schönau a. d. Brend eine Nutzung des Libellenteichs ermöglichen und dadurch die Nutzbarkeit der Allgemeinheit stärken. Interessierte, die das Fischrecht ausüben wollen, können dem Angelverein beitreten und den Libellenteich nutzen. Der Angelverein bietet der Gemeinde eine Jahrespacht i. H. v. 100 €.

 

Eine weitere Bewerbung ging von der Interessengemeinschaft Griebel ein. Diese möchten im Rahmen einer Gemeinschaft den Libellenteich für einen Pachtzins i. H. v. 600 € jährlich pachten. Die Personen der Gemeinschaft besitzen einen gültigen Fischereischein. Die Pacht des Libellenteichs soll eine Freizeitbeschäftigung sein und der privaten Fischzucht dienen.

 

Im Vorfeld wurde die Verwaltung gebeten, ob fischereirechtliche Belange oder Auflagen in einem Pachtvertrag mit geregelt werden müssen. Nach Rücksprache mit Herrn Harich (LRA Rhön-Grabfeld) muss ein Pachtvertrag mindestens für 10 Jahre abgeschlossen werden und der Pächter benötigt einen gültigen Fischereischein.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat Schönau a. d. Brend beschließt, den Libellenteich an die Bietergemeinschaft Griebel Schönau a. d. Brend, vertreten durch Frank Griebel, Rhönstraße 42, Schönau a. d. Brend , mit einer Jahrespacht von 600 € auf 10 Jahre zu verpachten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Pachtvertrag zu formulieren und abzuschließen. Dabei ist die ganzjährige Zugänglichkeit des Teichgeländes und die Offenheit der Nutzung der Eisfläche des Teiches im Winter zu vereinbaren.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10