Sitzung: 15.05.2012 GSB/005/2012
Der Inhalt des Pachtvertrags wurde vom Arbeitskreis Schwimmbad
erarbeitet.
Danach wird das Schwimmbad mit Technik- und Umkleidegebäude, Liegewiese,
Freiflächen, Wege und Beachvolleyballfeld, nicht aber das Cafe mit Kiosk an die
Schwimmbadfreunde Schönau e.V. zur symbolischen jährlichen Pacht von 1,- €
verpachtet.
Das Pachtverhältnis läuft ab Unterzeichnung des Vertrags zunächst bis
31.12.2016. Danach verlängert es sich jeweils jährlich, falls keine Kündigung
erfolgt.
Die Kosten werden folgendermaßen aufgeteilt:
I. Laufender Schwimmbadbetrieb
Die Einnahmen (Beiträge /
Gebühren) stehen in voller Höhe dem Pächter zu.
Kostenträger: Pächter |
Kostenträger: Verpächter |
Unterhalt Technische Einrichtungen (wie z. Bsp. Pumpen, Chloranlage etc.) und der Schwimmbecken |
Unterhalt / Pflege der Außenanlagen (ohne technische Einrichtungen),
einschließlich Räum- und Streupflicht |
Erwerb und Unterhalt von Ausstattungsgegenständen / Geräten (einschließlich Feuerlöscher) |
Unterhalt Schwimmbadgebäude (ohne technische Anlagen / Einrichtungen etc., die dem Schwimmbadbetrieb dienen) |
Reinigungskosten (Eigenleistung oder Beauftragung Dritter) |
Bewirtschaftungskosten für Grundstück und Gebäude: |
Verbrauchsmaterial / verschiedene Betriebsaufwendungen, wie z. Bsp. Telefongebühren, Kosten für Badewasseruntersuchungen, Chlorgas etc. |
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Betriebsstrom |
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II. Investitionsaufwand Schwimmbadbetrieb
Kostenträger: Pächter |
Kostenträger: Verpächter |
Besondere Investitionen am Grundstück und Gebäude, die nicht unbedingt für den Betrieb des Schwimmbades erforderlich sind. |
Investitionen am Grundstück und Gebäude (einschließlich Schönheitsreparaturen) |
Beschaffung von sonstigen Vermögensgegenständen |
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Soweit die Ausgaben des Pächters nicht dauerhaft durch entsprechende Einnahmen
finanziert werden können, hat der Pächter die Möglichkeit bei der Gemeinde
Schönau a. d. Brend einen Antrag auf Gewährung einer freiwilligen Leistung zu
stellen.
Die Verkehrssicherungspflicht liegt außerhalb der umzäunten Fläche bei
der Gemeinde (Räum- und Streupflicht), ansonsten beim Pächter.
Für die Sicherheit des Badebetriebs ist alleine der Pächter zuständig. Er ist
verpflichtet die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und dafür Sorge zu
tragen, dass ein sicherer und ungestörter Badebetrieb möglich ist. Der Pächter
stellt die Gemeinde auch von jeder Inanspruchnahme Dritter frei, insbesondere
auch von Schadensersatzansprüchen, auch solchen, die aus der Verletzung von
Leben und Gesundheit herrühren.
Bauliche Veränderungen aller Art dürfen nur nach vorheriger schriftlicher
Genehmigung der Gemeinde erfolgen.
Gemeinderat Märkert regt an, die Pflege der Außenanlagen auf das Rasenmähen zu beschränken. Das Gremium stimmt dem zu. Der Punkt „Versicherungen“ muss noch geändert werden. Der Verein besitzt nur eine Haftpflichtversicherung für Nichtmitglieder.
Beschluss:
Dem beiliegenden Vertrag zwischen der Gemeinde Schönau a.d.Brend und den
Schwimmbadfreunden Schönau e.V. zur Verpachtung des Schwimmbads mit Technik-
und Umkleidegebäude, Liegewiese, Freiflächen, Wege und Beachvolleyballfeld mit
den aufgeführten Änderungen wird zugestimmt.
Herr 1. Bürgermeister Zehe wird ermächtigt, den Pachtvertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |