Der Inhalt des Pachtvertrags wurde vom Arbeitskreis Schwimmbad erarbeitet.

 

Danach wird das Schwimmbad mit Technik- und Umkleidegebäude, Liegewiese, Freiflächen, Wege und Beachvolleyballfeld, nicht aber das Cafe mit Kiosk an die Schwimmbadfreunde Schönau e.V. zur symbolischen jährlichen Pacht von 1,- € verpachtet.

 

Das Pachtverhältnis läuft ab Unterzeichnung des Vertrags zunächst bis 31.12.2016. Danach verlängert es sich jeweils jährlich, falls keine Kündigung erfolgt.

 

Die Kosten werden folgendermaßen aufgeteilt:

 

I. Laufender Schwimmbadbetrieb

Die Einnahmen (Beiträge / Gebühren) stehen in voller Höhe dem Pächter zu.

Kostenträger: Pächter

Schwimmbadfreunde Schönau e. V.

Kostenträger: Verpächter

Gemeinde Schönau a. d. Brend

Unterhalt Technische Einrichtungen (wie z. Bsp. Pumpen, Chloranlage etc.) und der Schwimmbecken

Unterhalt / Pflege der Außenanlagen (ohne technische Einrichtungen), einschließlich Räum- und Streupflicht
Ausführung in Eigenleistungen oder Beauftragung Dritter (BauGe etc.)

Erwerb und Unterhalt von Ausstattungsgegenständen / Geräten (einschließlich Feuerlöscher)

Unterhalt Schwimmbadgebäude (ohne technische Anlagen / Einrichtungen etc., die dem Schwimmbadbetrieb dienen)

Reinigungskosten (Eigenleistung oder Beauftragung Dritter)

Bewirtschaftungskosten für Grundstück und Gebäude:
- Brandversicherung
- Sachversicherung
- Wasser- und Kanalgebühren (Freibad und Gebäude)
- Kaminkehrgebühren

Verbrauchsmaterial / verschiedene Betriebsaufwendungen, wie z. Bsp. Telefongebühren, Kosten für Badewasseruntersuchungen, Chlorgas etc.

 

Betriebsstrom

 

 

II. Investitionsaufwand Schwimmbadbetrieb

Kostenträger: Pächter

Schwimmbadfreunde Schönau e. V.

Kostenträger: Verpächter

Gemeinde Schönau a. d. Brend

Besondere Investitionen am Grundstück und Gebäude, die nicht unbedingt für den Betrieb des Schwimmbades erforderlich sind.

Investitionen am Grundstück und Gebäude (einschließlich Schönheitsreparaturen)

Beschaffung von sonstigen Vermögensgegenständen

 


Soweit die Ausgaben des Pächters nicht dauerhaft durch entsprechende Einnahmen finanziert werden können, hat der Pächter die Möglichkeit bei der Gemeinde Schönau a. d. Brend einen Antrag auf Gewährung einer freiwilligen Leistung zu stellen.

Die Verkehrssicherungspflicht liegt außerhalb der umzäunten Fläche bei der Gemeinde (Räum- und Streupflicht), ansonsten beim Pächter.

Für die Sicherheit des Badebetriebs ist alleine der Pächter zuständig. Er ist verpflichtet die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass ein sicherer und ungestörter Badebetrieb möglich ist. Der Pächter stellt die Gemeinde auch von jeder Inanspruchnahme Dritter frei, insbesondere auch von Schadensersatzansprüchen, auch solchen, die aus der Verletzung von Leben und Gesundheit herrühren.

Bauliche Veränderungen aller Art dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der Gemeinde erfolgen.

Gemeinderat Märkert regt an, die Pflege der Außenanlagen auf das Rasenmähen zu beschränken. Das Gremium stimmt dem zu. Der Punkt „Versicherungen“ muss noch geändert werden. Der Verein besitzt nur eine Haftpflichtversicherung für Nichtmitglieder.


Beschluss:

 

Dem beiliegenden Vertrag zwischen der Gemeinde Schönau a.d.Brend und den Schwimmbadfreunden Schönau e.V. zur Verpachtung des Schwimmbads mit Technik- und Umkleidegebäude, Liegewiese, Freiflächen, Wege und Beachvolleyballfeld mit den aufgeführten Änderungen wird zugestimmt.
Herr 1. Bürgermeister Zehe wird ermächtigt, den Pachtvertrag zu unterzeichnen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11