Sitzung: 15.05.2012 GSB/005/2012
In der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Schönau a.d.Brend und den
Schwimmbadfreunden wurde festgelegt, dass die Gemeinde für die Betriebsleitung
und die Finanzierung des Schwimmbads verantwortlich ist und der Verein den
Betrieb sowohl finanziell als auch durch Bereitstellung von Personal
unterstützt.
Die Abwicklung der finanziellen Belange wurde auf die Verwaltungsgemeinschaft
Bad Neustadt a.d.Saale übertragen. Weiter waren in der Vereinbarung auch die
Öffnungszeiten geregelt.
Durch die Umwandlung in ein Vereinsbad ist auch diese Vereinbarung
aufzuheben.
Beschluss:
Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Schönau a.d.Brend und den
Schwimmbadfreunden Schönau e.V. vom 17.03.2004 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |