In der Vereinbarung zwischen der Gemeinde Schönau a.d.Brend und den Schwimmbadfreunden wurde festgelegt, dass die Gemeinde für die Betriebsleitung und die Finanzierung des Schwimmbads verantwortlich ist und der Verein den Betrieb sowohl finanziell als auch durch Bereitstellung von Personal unterstützt.

Die Abwicklung der finanziellen Belange wurde auf die Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale übertragen. Weiter waren in der Vereinbarung auch die Öffnungszeiten geregelt.

 

Durch die Umwandlung in ein Vereinsbad ist auch diese Vereinbarung aufzuheben.

 


Beschluss:

 

Die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Schönau a.d.Brend und den Schwimmbadfreunden Schönau e.V. vom 17.03.2004 wird aufgehoben.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11