Aufgrund von Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl S.796, BayRS 2020-1-1-I) erlässt die Gemeinde Schönau a.d.Brend folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Schwimmbadsatzung vom 17.03.2004 wird aufgehoben.

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11