Die Nutzung des Freibads in Schönau ist derzeit über die Schwimmbadsatzung der Gemeinde vom 17.03.2004 und der zugehörigen Gebührensatzung öffentlich-rechtlich geregelt.

 

Die Schwimmbadfreunde Schönau e.V. unterstützen den Betrieb des Freibads sowohl finanziell als auch durch Organisation und Bereitstellung von Personal. Näheres ist in einer Vereinbarung der Gemeinde Schönau a.d. Brend und den Schwimmbadfreunden vom 17.03.2004 festgehalten.

 

Nach Mitteilung der Schwimmbadfreunde geht aber die freiwillige Mitarbeit im Schwimmbadbetrieb immer weiter zurück, vor allem stehen nicht genügend Badeaufsichten zur Verfügung.

 

Der Verein hat daher der Gemeinde vorgeschlagen, das öffentliche Schwimmbad in ein Vereinsbad umzuwandeln, das nur noch von Vereinsmitgliedern genutzt werden kann. Das hätte den Vorteil, dass keine Badeaufsichten mehr gestellt werden müssten.

 

Das neue Konzept wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 06.03.2012 bereits von Herrn Christoph Keßler, 1. Vorsitzender der Schwimmbadfreunde, vorgestellt.

 

Als Hauptargument für eine Umstrukturierung wurde der Mangel an Badeaufsichtspersonal genannt. Nachwuchs sei bei diesen anspruchsvollen Stellen kaum noch zu finden. Schon in den letzten Jahren wurde auf dieser Ebene mit Notlösungen gearbeitet, um den Badebetrieb überhaupt aufrecht erhalten zu können.

 

In einem Vereinsbad würde keine Badeaufsicht mehr benötigt. Wie bei anderen Sportvereinen auch, sei jeder Nutzer des Freibads für sich selbst verantwortlich. Eltern haften für ihre Kinder.
Die Schwimmbadfreunde stehen mit einer Gemeinde in Kontakt, in der ein vergleichbares Vereinsbad bereits seit 16 Jahren ohne Probleme betrieben wird.
Jeder Badegast muss vor Eintritt in das Bad Mitglied im Verein für ein Jahr werden. Für Personen unter 18 Jahren müssen die Eltern den Beitritt erklären. Es wird ein Mitgliederausweis ausgegeben. Zusätzlich ist ein Eintrittsgeld zu entrichten.

Eine Regelung über das Schulschwimmen wird noch gefunden werden müssen.

 

Bei dem neuen Konzept würde wie gehabt sämtliches Personal (Kasse, Technik usw.) von den Schwimmbadfreunden gestellt. Gerade an der Kasse sei durch die Beitrittserklärungen ein erhöhter Aufwand erforderlich. Auch die Badegäste müssten zumindest beim ersten Eintritt etwas Geduld mitbringen.

 

Die Schwimmbadfreunde e.V. haben mittlerweile in ihrer Mitgliederversammlung eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen, die den Betrieb auf Vereinsbadbasis ermöglicht.

 

Die Gemeinde Schönau a.d. Brend tritt bei dieser Konstellation nur noch als Verpächter des Schwimmbads auf. Die Haftung für den Badebetrieb geht komplett auf den Verein über.

In der Folge sind alle öffentlich-rechtlichen Satzungen in Bezug auf das Schwimmbad, sowie die bisherige Vereinbarung mit den Schwimmbadfreunden aufzuheben. Das Schwimmbad verliert damit seinen kommunalen Charakter und wird reines Vereinsbad.