Sitzung: 15.05.2012 GSB/005/2012
Die Nutzung des Freibads in Schönau ist derzeit über die
Schwimmbadsatzung der Gemeinde vom 17.03.2004 und der zugehörigen
Gebührensatzung öffentlich-rechtlich geregelt.
Die Schwimmbadfreunde Schönau e.V. unterstützen den Betrieb des Freibads
sowohl finanziell als auch durch Organisation und Bereitstellung von Personal.
Näheres ist in einer Vereinbarung der Gemeinde Schönau a.d. Brend und den
Schwimmbadfreunden vom 17.03.2004 festgehalten.
Nach Mitteilung der Schwimmbadfreunde geht aber die freiwillige
Mitarbeit im Schwimmbadbetrieb immer weiter zurück, vor allem stehen nicht
genügend Badeaufsichten zur Verfügung.
Der Verein hat daher der Gemeinde vorgeschlagen, das öffentliche
Schwimmbad in ein Vereinsbad umzuwandeln, das nur noch von Vereinsmitgliedern
genutzt werden kann. Das hätte den Vorteil, dass keine Badeaufsichten mehr
gestellt werden müssten.
Das neue Konzept wurde dem Gemeinderat in der Sitzung am 06.03.2012
bereits von Herrn Christoph Keßler, 1. Vorsitzender der Schwimmbadfreunde,
vorgestellt.
Als Hauptargument für eine Umstrukturierung wurde der Mangel an
Badeaufsichtspersonal genannt. Nachwuchs sei bei diesen anspruchsvollen Stellen
kaum noch zu finden. Schon in den letzten Jahren wurde auf dieser Ebene mit
Notlösungen gearbeitet, um den Badebetrieb überhaupt aufrecht erhalten zu
können.
In einem Vereinsbad würde keine Badeaufsicht mehr benötigt. Wie bei
anderen Sportvereinen auch, sei jeder Nutzer des Freibads für sich selbst
verantwortlich. Eltern haften für ihre Kinder.
Die Schwimmbadfreunde stehen mit einer Gemeinde in Kontakt, in der ein
vergleichbares Vereinsbad bereits seit 16 Jahren ohne Probleme betrieben wird.
Jeder Badegast muss vor Eintritt in das Bad Mitglied im Verein für ein Jahr
werden. Für Personen unter 18 Jahren müssen die Eltern den Beitritt erklären.
Es wird ein Mitgliederausweis ausgegeben. Zusätzlich ist ein Eintrittsgeld zu
entrichten.
Eine Regelung über das Schulschwimmen wird noch gefunden werden müssen.
Bei dem neuen Konzept würde wie gehabt sämtliches Personal (Kasse,
Technik usw.) von den Schwimmbadfreunden gestellt. Gerade an der Kasse sei
durch die Beitrittserklärungen ein erhöhter Aufwand erforderlich. Auch die
Badegäste müssten zumindest beim ersten Eintritt etwas Geduld mitbringen.
Die Schwimmbadfreunde e.V. haben mittlerweile in ihrer
Mitgliederversammlung eine entsprechende Satzungsänderung beschlossen, die den
Betrieb auf Vereinsbadbasis ermöglicht.
Die Gemeinde Schönau a.d. Brend tritt bei dieser Konstellation nur noch
als Verpächter des Schwimmbads auf. Die Haftung für den Badebetrieb geht
komplett auf den Verein über.
In der Folge sind alle öffentlich-rechtlichen Satzungen in Bezug auf das
Schwimmbad, sowie die bisherige Vereinbarung mit den Schwimmbadfreunden aufzuheben.
Das Schwimmbad verliert damit seinen kommunalen Charakter und wird reines
Vereinsbad.