Sitzung: 15.05.2012 GSB/005/2012
Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid von Herrn Markus Brandt,
wohnhaft Grombühlstr. 51B, Würzburg vorgelegt.
Herr Brandt möchte das Grundstück Fl. Nr. 4451/3 im Tannenweg 13 in
Schönau a.d. Brend erwerben und mit einem Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage bebauen.
Es ist ein zweigeschossiger Baukörper mit Flachdach und
mit im Kellergeschoss integrierter Garage geplant. Die Gesamtgebäudehöhe würde
die Firsthöhe der Nachbarbebauung unterschreiten. Architektonisch würde das
geplante Wohnhaus sich in das Gesamtbild des Straßenzuges harmonisch einfügen.
Die Dacheindeckung ist mit Flachdachabdichtung und Begrünung geplant. Durch das
Vollgeschoss im Obergeschoss wird sich eine Wandhöhe über vorhandenem Gelände
von ca. 8,00 m ergeben.
Das Grundstück Fl. Nr. 4451/3
liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“.
Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich eine zweigeschossige Bebauung vor;
Hangtyp, einseitig ausgebautes Untergeschoss. Als Dachform sind Satteldächer,
versetzte Satteldächer, Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 38° +/- 4°
festgesetzt. Es ist eine max. Kniestockhöhe von 40 cm und eine hangseitige
Traufhöhe von 6,00 m zulässig. Für die Dachdeckung sind naturrote bzw.
rotbraune Ziegel vorgesehen.
Zur Verwirklichung des
Vorhabens ist die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes erforderlich für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung
und für die Nichteinhaltung der zulässigen Wandhöhe.
Soweit seitens des
Gemeinderates Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben besteht, wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr.
4451/3 im Tannenweg 13 in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten
Bauantragsunterlagen. .
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung
einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“
bezüglich der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung und der Überschreitung
der zulässigen Wandhöhe.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
11 |