Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid von Herrn Markus Brandt, wohnhaft Grombühlstr. 51B, Würzburg vorgelegt.

 

Herr Brandt möchte das Grundstück Fl. Nr. 4451/3 im Tannenweg 13 in Schönau a.d. Brend erwerben und mit einem Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage bebauen.

Es ist ein  zweigeschossiger Baukörper mit Flachdach und mit im Kellergeschoss integrierter Garage geplant. Die Gesamtgebäudehöhe würde die Firsthöhe der Nachbarbebauung unterschreiten. Architektonisch würde das geplante Wohnhaus sich in das Gesamtbild des Straßenzuges harmonisch einfügen. Die Dacheindeckung ist mit Flachdachabdichtung und Begrünung geplant. Durch das Vollgeschoss im Obergeschoss wird sich eine Wandhöhe über vorhandenem Gelände von ca. 8,00 m ergeben.

Das Grundstück Fl. Nr. 4451/3 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“. Der Bebauungsplan sieht in diesem Bereich eine zweigeschossige Bebauung vor; Hangtyp, einseitig ausgebautes Untergeschoss. Als Dachform sind Satteldächer, versetzte Satteldächer, Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von 38° +/- 4° festgesetzt. Es ist eine max. Kniestockhöhe von 40 cm und eine hangseitige Traufhöhe von 6,00 m zulässig. Für die Dachdeckung sind naturrote bzw. rotbraune Ziegel vorgesehen.

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich für die Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung und für die Nichteinhaltung der zulässigen Wandhöhe.

Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben besteht, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 

 

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 4451/3 im Tannenweg 13 in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen. .

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wallbacher Straße“ bezüglich der Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung und der Überschreitung der zulässigen Wandhöhe. 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

11