Sitzung: 17.04.2012 GSB/003/2012
Die Kolpingfamilie hat mit Schreiben vom 14.02.2012 einen Antrag auf
Bezuschussung der Neuanschaffung der Bestuhlung im Vereinsheim gestellt.
Die Gemeinde
Schönau a.d. Brend unterstützt bereits seit Jahren die örtlichen Vereine bei
Bau- und Investitionstätigkeiten an ihren Vereinsgebäuden.
Nach
Gemeinderatsbeschluss vom 31.07.2007 verfährt die Gemeinde bei der Bewilligung
von Investitionszuschüssen an die Vereine wie folgt:
1.
Es muss
sich um eine Bau- oder Investitionsmaßnahme am eigenen Vereinsgebäude handeln,
welche eine Mindestsumme von 10.000 € umfasst. Eigenleistungen der Mitglieder
dürfen hierin nicht enthalten sein.
2.
Vor
Beginn der geplanten
Maßnahme ist der Gemeinde ein Finanzierungsplan für das Projekt vorzulegen,
nach Abschluss der Arbeiten die entsprechende Abrechnung dazu.
3.
Die Höhe
des Zuschusses beträgt grundsätzlich 7,5 % der Investitionssumme (ohne
Eigenleistungen der Mitglieder). Falls von Dritten weitere Zuschüsse bewilligt
werden, so werden diese vor Berechnung des gemeindlichen Zuschusses in Abzug
gebracht.
4.
Eine
Zuschussbewilligung der Gemeinde hängt im Einzelfall jedoch immer von der finanziellen
Leistungsfähigkeit der Gemeinde ab. Der Gemeinderat behält sich daher vor,
eine von den o.g. Grundsätzen abweichende Entscheidung zu treffen.
Aufgrund der geschätzten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von
13.433,91 € ist der Kolpingfamilie ein Zuschuss in Höhe von 1.007,55 € zu
gewähren (7,5 % der zuwendungsfähigen Kosten).
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Zuschuss für die Kolpingfamilie, auf 1.007,55 € gem. Gemeinderatsbeschluss vom 31.07.2007 festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
2 |
Anwesend: |
12 |