Die Kolpingfamilie hat mit Schreiben vom 14.02.2012 einen Antrag auf Bezuschussung der Neuanschaffung der Bestuhlung im Vereinsheim gestellt.

 

Die Gemeinde Schönau a.d. Brend unterstützt bereits seit Jahren die örtlichen Vereine bei Bau- und Investitionstätigkeiten an ihren Vereinsgebäuden.

Nach Gemeinderatsbeschluss vom 31.07.2007 verfährt die Gemeinde bei der Bewilligung von Investitionszuschüssen an die Vereine wie folgt:

 

1.   Es muss sich um eine Bau- oder Investitionsmaßnahme am eigenen Vereinsgebäude handeln, welche eine Mindestsumme von 10.000 € umfasst. Eigenleistungen der Mitglieder dürfen hierin nicht enthalten sein.

2.   Vor Beginn der geplanten Maßnahme ist der Gemeinde ein Finanzierungsplan für das Projekt vorzulegen, nach Abschluss der Arbeiten die entsprechende Abrechnung dazu.

3.   Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 7,5 % der Investitionssumme (ohne Eigenleistungen der Mitglieder). Falls von Dritten weitere Zuschüsse bewilligt werden, so werden diese vor Berechnung des gemeindlichen Zuschusses in Abzug gebracht.

4.   Eine Zuschussbewilligung der Gemeinde hängt im Einzelfall jedoch immer von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde ab. Der Gemeinderat behält sich daher vor, eine von den o.g. Grundsätzen abweichende Entscheidung zu treffen.

 

Aufgrund der geschätzten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 13.433,91 € ist der Kolpingfamilie ein Zuschuss in Höhe von 1.007,55 € zu gewähren (7,5 % der zuwendungsfähigen Kosten).


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Zuschuss für die Kolpingfamilie, auf 1.007,55 € gem. Gemeinderatsbeschluss vom 31.07.2007 festzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

2

Anwesend:

12