Die Nutzung des Freibads in Schönau ist derzeit über die Schwimmbadsatzung der Gemeinde vom 17.03.2004 und der zugehörigen Gebührensatzung öffentlich-rechtlich geregelt.

 

Die Schwimmbadfreunde Schönau e.V. unterstützen den Betrieb des Freibads sowohl finanziell als auch durch Organisation und Bereitstellung von Personal. Näheres ist in einer Vereinbarung der Gemeinde Schönau a.d.Brend und den Schwimmbadfreunden vom 17.03.2004 festgehalten.

 

Nach Mitteilung der Schwimmbadfreunde geht aber die freiwillige Mitarbeit im Schwimmbadbetrieb immer weiter zurück, vor allem stehen nicht genügend Badeaufsichten zur Verfügung.

 

Es wird deshalb vorgeschlagen, das öffentliche Schwimmbad in ein Vereinsbad umzuwandeln, das nur noch von Vereinsmitgliedern genutzt werden kann. Das hätte den Vorteil, dass keine Badeaufsichten mehr gestellt werden müssten.

 

Herr Christoph Keßler, 1. Vorsitzender der Schwimmbadfreunde stellt dem Gemeinderat nun das neue Konzept vor.

 

Als Hauptargument für eine Umstrukturierung nennt er den Mangel an Badeaufsichtspersonal. Nachwuchs sei bei diesen anspruchsvollen Stellen eher dünn gesät. Schon in den letzten Jahren wurde auf dieser Ebene mit Notlösungen gearbeitet, um den Badebetrieb überhaupt aufrecht erhalten zu können.

 

In einem Vereinsbad wird keine Badeaufsicht mehr benötigt. Wie bei anderen Sportvereinen auch, sei jeder Nutzer des Freibads für sich selbst verantwortlich. Eltern haften für ihre Kinder.
Die Schwimmbadfreunde stehen mit einer Gemeinde in Kontakt, in der ein vergleichbares Vereinsbad bereits seit 16 Jahren ohne Probleme betrieben wird.
Jeder Badegast muss vor Eintritt in das Bad Mitglied im Verein für ein Jahr werden. Der Mitgliedsbeitrag soll 5,- € betragen. Für Kinder unter 18 Jahren müssen die Eltern den Beitritt erklären. Es wird ein Mitgliederausweis ausgegeben. Zusätzlich ist ein Eintrittsgeld zu entrichten.

Kinder ab 12 können ohne Eltern ins Freibad. Es seien noch Überlegungen im Gange, wonach evtl. von den Kindern der Freischwimmer verlangt wird. Auch eine Regelung über das Schulschwimmen wird noch gefunden werden müssen.

 

Bei dem neuen Konzept würde wie gehabt sämtliches Personal (Kasse, Technik usw.) von den Schwimmbadfreunden gestellt. Gerade an der Kasse sei durch die Beitrittserklärungen ein erhöhter Aufwand erforderlich. Auch die Badegäste müssten zumindest beim ersten Eintritt etwas Geduld mitbringen.

 

Ein Haftpflichtversicherer sei schon gefunden. Herr Kessler erläutert dem Gremium nun noch kurz den Entwurf der neuen Satzung sowie die Badeordnung.

 

Gemeinderat Märkert weist Herrn Keßler auf einige steuerrechtliche Gesichtspunkte hin, die zu beachten seien.

 

Herr 1. Bürgermeister Zehe bedankt sich bei Herrn Keßler für dessen Vortrag. Die rechtliche Seite der Umstrukturierung werde derzeit noch von der Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale geklärt. So müsse die gemeindliche Schwimmbadsatzung und die Gebührensatzung aufgehoben werden. Für den Weiterbetrieb sei voraussichtlich mit den Schwimmbadfreunden ein Miet- oder Pachtverhältnis zu begründen.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat hält die Umwandlung des gemeindlichen Freibads in ein Vereinsbad nach dem vorgestellten Konzept grundsätzlich für eine gute Lösung, um den Schwimmbadbetrieb weiter aufrecht erhalten zu können. Die Verwaltung wird mit der rechtlichen Prüfung und der Ausarbeitung notwendiger Verträge beauftragt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12