Sitzung: 06.03.2012 GSB/008/2012
Die Nutzung des
Freibads in Schönau ist derzeit über die Schwimmbadsatzung der Gemeinde vom
17.03.2004 und der zugehörigen Gebührensatzung öffentlich-rechtlich geregelt.
Die
Schwimmbadfreunde Schönau e.V. unterstützen den Betrieb des Freibads sowohl
finanziell als auch durch Organisation und Bereitstellung von Personal. Näheres
ist in einer Vereinbarung der Gemeinde Schönau a.d.Brend und den
Schwimmbadfreunden vom 17.03.2004 festgehalten.
Nach Mitteilung
der Schwimmbadfreunde geht aber die freiwillige Mitarbeit im Schwimmbadbetrieb
immer weiter zurück, vor allem stehen nicht genügend Badeaufsichten zur
Verfügung.
Es wird deshalb
vorgeschlagen, das öffentliche Schwimmbad in ein Vereinsbad umzuwandeln, das
nur noch von Vereinsmitgliedern genutzt werden kann. Das hätte den Vorteil,
dass keine Badeaufsichten mehr gestellt werden müssten.
Herr Christoph
Keßler, 1. Vorsitzender der Schwimmbadfreunde stellt dem Gemeinderat nun das
neue Konzept vor.
Als Hauptargument
für eine Umstrukturierung nennt er den Mangel an Badeaufsichtspersonal.
Nachwuchs sei bei diesen anspruchsvollen Stellen eher dünn gesät. Schon in den
letzten Jahren wurde auf dieser Ebene mit Notlösungen gearbeitet, um den
Badebetrieb überhaupt aufrecht erhalten zu können.
In einem
Vereinsbad wird keine Badeaufsicht mehr benötigt. Wie bei anderen Sportvereinen
auch, sei jeder Nutzer des Freibads für sich selbst verantwortlich. Eltern
haften für ihre Kinder.
Die Schwimmbadfreunde stehen mit einer Gemeinde in Kontakt, in der ein
vergleichbares Vereinsbad bereits seit 16 Jahren ohne Probleme betrieben wird.
Jeder Badegast muss vor Eintritt in das Bad Mitglied im Verein für ein Jahr
werden. Der Mitgliedsbeitrag soll 5,- € betragen. Für Kinder unter 18 Jahren
müssen die Eltern den Beitritt erklären. Es wird ein Mitgliederausweis
ausgegeben. Zusätzlich ist ein Eintrittsgeld zu entrichten.
Kinder ab 12
können ohne Eltern ins Freibad. Es seien noch Überlegungen im Gange, wonach
evtl. von den Kindern der Freischwimmer verlangt wird. Auch eine Regelung über
das Schulschwimmen wird noch gefunden werden müssen.
Bei dem neuen
Konzept würde wie gehabt sämtliches Personal (Kasse, Technik usw.) von den
Schwimmbadfreunden gestellt. Gerade an der Kasse sei durch die
Beitrittserklärungen ein erhöhter Aufwand erforderlich. Auch die Badegäste
müssten zumindest beim ersten Eintritt etwas Geduld mitbringen.
Ein
Haftpflichtversicherer sei schon gefunden. Herr Kessler erläutert dem Gremium
nun noch kurz den Entwurf der neuen Satzung sowie die Badeordnung.
Gemeinderat
Märkert weist Herrn Keßler auf einige steuerrechtliche Gesichtspunkte hin, die
zu beachten seien.
Herr 1.
Bürgermeister Zehe bedankt sich bei Herrn Keßler für dessen Vortrag. Die
rechtliche Seite der Umstrukturierung werde derzeit noch von der
Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a.d.Saale geklärt. So müsse die
gemeindliche Schwimmbadsatzung und die Gebührensatzung aufgehoben werden. Für den
Weiterbetrieb sei voraussichtlich mit den Schwimmbadfreunden ein Miet- oder
Pachtverhältnis zu begründen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
hält die Umwandlung des gemeindlichen Freibads in ein Vereinsbad nach dem
vorgestellten Konzept grundsätzlich für eine gute Lösung, um den
Schwimmbadbetrieb weiter aufrecht erhalten zu können. Die Verwaltung wird mit
der rechtlichen Prüfung und der Ausarbeitung notwendiger Verträge beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |