Dem Gemeinderat wird ein Bauantrag von Herr Rainer Reichert, wohnhaft Tannenweg 16 in Schönau a.d Brend vorgelegt.


Er beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 2953 im Klosterpfad 2 in Schönau a.d. Brend eine Abstellhalle mit Lagerbereich und Photovoltaikanlage zu errichten.

Die Halle hat eine Größe von ca. 42 m auf 15 m und soll in einer Stahlkonstruktion mit Trapezblecheindeckung und einer Photovoltaikanlage errichtet werden. Das geplante Pultdach hat eine Dachneigung von 10°. Der Abstand zur Straße beträgt 7,50 m; die Traufhöhe zur Straße hin 4,20 m. Die Außenwandverkleidung ist in Holzfachwerk bzw. Holzriegel mit Holzverschalung vorgesehen.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 2953 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen ist die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze zur Straße hin mit 10 m festgelegt. Der Bauherr wünscht einen Abstand zur Straße mit 7,50 m. Die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist erforderlich. Nach Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde, Frau Ramann,  wurde die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Aussicht gestellt.

 

Soweit seitens des Gemeinderates Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben bestehen, wird folgender Beschluss vorgeschlagen:

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Neubau einer Abstellhalle mit Lagerbereich und Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 2953 im Klosterpfad 2 in Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ bezüglich der Nichteinhaltung der festgesetzten Baugrenze.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11