Sitzung: 14.02.2012 GSB/004/2012
Dem Gemeinderat
wird ein Bauantrag von Herr Rainer Reichert, wohnhaft Tannenweg 16 in Schönau
a.d Brend vorgelegt.
Er beabsichtigt auf dem Grundstück Fl. Nr. 2953 im Klosterpfad 2 in Schönau
a.d. Brend eine Abstellhalle mit Lagerbereich und Photovoltaikanlage zu
errichten.
Die Halle hat eine
Größe von ca. 42 m auf 15 m und soll in einer Stahlkonstruktion mit
Trapezblecheindeckung und einer Photovoltaikanlage errichtet werden. Das
geplante Pultdach hat eine Dachneigung von 10°. Der Abstand zur Straße beträgt
7,50 m; die Traufhöhe zur Straße hin 4,20 m. Die Außenwandverkleidung ist in
Holzfachwerk bzw. Holzriegel mit Holzverschalung vorgesehen.
Das Grundstück Fl.
Nr. 2953 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Klosterpfad“. Nach den eingereichten Bauantragsunterlagen ist die im
Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze zur Straße hin mit 10 m festgelegt. Der
Bauherr wünscht einen Abstand zur Straße mit 7,50 m. Die Zustimmung zu einer
Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist erforderlich. Nach
Rücksprache mit der Bauaufsichtsbehörde, Frau Ramann, wurde die Zustimmung zu einer Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes in Aussicht gestellt.
Soweit seitens des
Gemeinderates Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben bestehen, wird
folgender Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Neubau einer Abstellhalle mit Lagerbereich und
Photovoltaikanlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 2953 im Klosterpfad 2 in Schönau
a.d. Brend entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.
Von Seiten der
Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ bezüglich der Nichteinhaltung
der festgesetzten Baugrenze.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |