Der Bürgersaal in Burgwallbach ist durch einen Beschluss des Gemeinderates nur von Burgwallbacher Bürger für Feiern zu nutzen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Belegungsproblemen, da Fremde über einen Bekannten oder Gastronomen die Örtlichkeiten mieteten.

Der Gemeinderat beschließt die bisherige Abrechnungsregelung aufzuheben.

 


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt ab sofort folgende Benutzungsgebühren für den Bürgersaal Burgwallbach:

Einwohner v.
Schönau/Burgwallbach

60 €

Auswärtige

80 €

Gewerbl. Nutzung

80 €

Kaution

100 €

 

Die Vermietung des Bürgersaals in Burgwallbach koordiniert der 1. Bürgermeister oder einen Beauftragten der Gemeinde.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11