Sitzung: 14.02.2012 GSB/004/2012
Dem Gemeinderat
wird der Bauantrag der Firma Stäblein Markbergstraße GbR mit Sitz in der
Rhönstr. 6 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.
Die Firma Stäblein
beabsichtigt den Teilabbruch der bestehenden Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.
Nr. 2498 mit gleichzeitiger Geländeangleichung an das bestehende Hofniveau.
Die bestehende
Lagerhalle hat die Abmessungen von ca. 64 m x 45 m und ist in 8-Felder mit einer
Breite von ca. 8 m aufgestellt. Von den 8 Feldern sollen 5 Felder zurückgebaut
werden. Jedes Feld besteht aus eine Stahlkonstruktion mit Sheddach und
Trapezblecheindeckung. Die Standsicherheit der verbleibenden Hallenkonstruktion
bleibt vom Rückbau der 5-Sheddachfelder unbeeinflusst.
Die Halle soll
künftig als Zwischenlager z.B. für gepresste Papierballen und die Abbruchfläche
als Zwischenlagerfläche für Schüttgüter wie z. B. geshreddertes Holz und
Altreifen genutzt werden.
Das Grundstück Fl.
Nr. 2498 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist dieser
Bereich als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Bei dem Vorhaben
handelt es sich um sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch. Die
Erschließung ist gesichert. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.
Es wird folgender
Beschluss vorgeschlagen:
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein Einvernehmen zum Teilabbruch einer Lagerhalle auf dem Grundstück
Fl. Nr. 2498 mit Geländeangleichung an das besehende Hofniveau entsprechend den
eingereichten Bauantragsunterlagen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
11 |