Dem Gemeinderat wird der Bauantrag der Firma Stäblein Markbergstraße GbR mit Sitz in der Rhönstr. 6 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.

 

Die Firma Stäblein beabsichtigt den Teilabbruch der bestehenden Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 2498 mit gleichzeitiger Geländeangleichung an das bestehende Hofniveau.

Die bestehende Lagerhalle hat die Abmessungen von ca. 64 m x 45 m und ist in 8-Felder mit einer Breite von ca. 8 m aufgestellt. Von den 8 Feldern sollen 5 Felder zurückgebaut werden. Jedes Feld besteht aus eine Stahlkonstruktion mit Sheddach und Trapezblecheindeckung. Die Standsicherheit der verbleibenden Hallenkonstruktion bleibt vom Rückbau der 5-Sheddachfelder unbeeinflusst.

 

Die Halle soll künftig als Zwischenlager z.B. für gepresste Papierballen und die Abbruchfläche als Zwischenlagerfläche für Schüttgüter wie z. B. geshreddertes Holz und Altreifen genutzt werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 2498 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde ist dieser Bereich als Gewerbegebiet ausgewiesen.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch. Die Erschließung ist gesichert. Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt.

 

Es wird folgender Beschluss vorgeschlagen:


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Teilabbruch einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 2498 mit Geländeangleichung an das besehende Hofniveau entsprechend den eingereichten Bauantragsunterlagen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

11