Herr Forstoberrat Hubert Türich stellt dem Gemeinderat den Forsteinrichtungsplan im Rahmen eines detaillierten Informationsblattes vor.

 

Die Forsteinrichtung ordnet und gestaltet die planmäßige und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern und ist nach Art. 19 Abs. 2 BayWaldG für die Körperschaftswälder gesetzlich vorgeschrieben.

 

Die Forsteinrichtung besteht aus

  • Zustandsaufnahme:            Ermittlung des Waldzustands (Inventur)
  • Erfolgskontrolle:            Überprüfung und Bewertung der bisherigen Bewirtschaftung
  • Planung:                    Festlegung von Zielen, Maßnahmen und Nutzungspotenzial (Hieb-                          satz) mit der Kommune.

 

Diese Elemente werden im Forstwirtschaftsplan, als verbindliche Vorgabe für die Bewirtschaftung des Kommunalwaldes zusammengefasst.

Seine wesentlichen Bestandteile sind:

  • Textteil (Operat)
  • Revierbuch
  • Forstbetriebskarte
  • Standortskarte

 

Die Ausarbeitung der Forstwirtschaftspläne erfolgt durch beauftrage freiberufliche Forstsachverständige im Rahmen eines Werkvertrages. Der Beginn der Ausarbeitung wurde für das Frühjahr dieses Jahres vorgesehen, um im Herbst Ergebnisse präsentieren zu können.

 

Für die Gemeinde Schönau a. d. Brend wurde vom Forstoberrat Herr Türich nahegelegt, Besonderheiten wie Wildschäden, Rotwildschäden, sowie Verjüngung von 5 Hektar pro Jahr im Forstwirtschaftsplan zu berücksichtigen und aufzunehmen.

 

Die Forsteinrichtung im Körperschaftswald ist Staatsaufgabe nach dem Waldgesetz für Bayern und der Kommunalwaldverordnung. 50 % der Kosten werden vom Freistaat Bayern übernommen. Die Kosten für die Forsteinrichtung und Standorterkundung in der Gemeinde Schönau a. d. Brend werden auf ca. 17.000 € geschätzt, somit wäre mit einem Gemeindeanteil von ca. 8.500 € zu rechnen.

 

Nach abschließender Stellungnahme der Körperschaft erfolgt die Verbindlichkeitserklärung des Forstwirtschaftsplanes für 20 Jahre mit einer kostenfreien Zwischenrevision nach 10 Jahren.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Neuerstellung des Forstwirtschafsplanes (Forsteinrichtung) für den Gemeindewald Schönau a. d. Brend mit Kosten von ca. 8.500 € für die Gemeinde.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12