Sitzung: 17.01.2012 GSB/001/2012
Herr Forstoberrat
Hubert Türich stellt dem Gemeinderat den Forsteinrichtungsplan im Rahmen eines
detaillierten Informationsblattes vor.
Die Forsteinrichtung
ordnet und gestaltet die planmäßige und nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern
und ist nach Art. 19 Abs. 2 BayWaldG für die Körperschaftswälder gesetzlich
vorgeschrieben.
Die Forsteinrichtung
besteht aus
- Zustandsaufnahme: Ermittlung
des Waldzustands (Inventur)
- Erfolgskontrolle: Überprüfung
und Bewertung der bisherigen Bewirtschaftung
- Planung: Festlegung von Zielen,
Maßnahmen und Nutzungspotenzial (Hieb- satz) mit der Kommune.
Diese Elemente
werden im Forstwirtschaftsplan, als verbindliche Vorgabe für die
Bewirtschaftung des Kommunalwaldes zusammengefasst.
Seine wesentlichen
Bestandteile sind:
- Textteil
(Operat)
- Revierbuch
- Forstbetriebskarte
- Standortskarte
Die Ausarbeitung der
Forstwirtschaftspläne erfolgt durch beauftrage freiberufliche
Forstsachverständige im Rahmen eines Werkvertrages. Der Beginn der Ausarbeitung
wurde für das Frühjahr dieses Jahres vorgesehen, um im Herbst Ergebnisse
präsentieren zu können.
Für die Gemeinde
Schönau a. d. Brend wurde vom Forstoberrat Herr Türich nahegelegt,
Besonderheiten wie Wildschäden, Rotwildschäden, sowie Verjüngung von 5 Hektar
pro Jahr im Forstwirtschaftsplan zu berücksichtigen und aufzunehmen.
Die Forsteinrichtung
im Körperschaftswald ist Staatsaufgabe nach dem Waldgesetz für Bayern und der
Kommunalwaldverordnung. 50 % der Kosten werden vom Freistaat Bayern übernommen.
Die Kosten für die Forsteinrichtung und Standorterkundung in der Gemeinde
Schönau a. d. Brend werden auf ca. 17.000 € geschätzt, somit wäre mit einem
Gemeindeanteil von ca. 8.500 € zu rechnen.
Nach abschließender
Stellungnahme der Körperschaft erfolgt die Verbindlichkeitserklärung des
Forstwirtschaftsplanes für 20 Jahre mit einer kostenfreien Zwischenrevision
nach 10 Jahren.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Neuerstellung des Forstwirtschafsplanes (Forsteinrichtung) für den Gemeindewald Schönau a. d. Brend mit Kosten von ca. 8.500 € für die Gemeinde.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |