Dem Gemeinderat wird eine Bauantrag von Herrn Rainer Reichert, wohnhaft Tannenweg 16 in Schönau a.d. Brend.

 

Herr Reichert wird in Kürze das Grundstück Fl. Nr. 658 im Fliederweg 3 in Schönau a.d. Brend erwerben. Zunächst soll auf dem Grundstück eine Garage mit einer Größe von 20 m auf 10 m zur Unterbringung seiner Fahrzeuge und Gerätschaften errichtet werden. Später kommt dann noch ein Wohnhausneubau hinzu. Die Garage soll in Massivbauweise mit Satteldach und Ziegeleindeckung errichtet werden.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 658 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Markberg“. 

 

Garagen sind nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Dachform und Dachneigung dem Hauptbaukörper anzugleichen. Für Hauptgebäude sind Satteldächer bzw. Pultdächer mit einer Dachneigung von 34° bis 48° festgesetzt. Die Dacheindeckung ist vorrangig mit Dachziegeln in den Farben Naturrot bis rotbraun auszuführen. In untergeordneten Teilbereichen sind Kupfereindeckung sowie Gründächer zulässig. Garagen sind gestalterisch dem Hauptbaukörper anzugleichen.

 

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten. Das Vorhaben kann somit nach Art. 58 BayBO von der Genehmigung freigestellt werden.

 

Der Gemeinderat wird hiervon in Kenntnis gesetzt.