Sitzung: 15.12.2011 GSB/014/2011
Die
Abwassersammler Burgwallbach–Kläranlage und Schönau–Kläranlage wurden
zwischenzeitlich im Auftrag der Gemeinde Schönau a.d. Brend durch den
Abwasserverband Saale-Lauer mittels TV-Kamera untersucht. Es steht nun die
Auswertung des Datenmaterials an, um ein entsprechendes Sanierungskonzept
erstellen zu können, auf dessen Grundlage die weitere Vorgehensweise festgelegt
werden kann.
Das Ingenieurbüro
Köhl, Würzburg hat mit Schreiben vom 14.11.2011 für die Planungsarbeiten ein
Honorarangebot vorgelegt.
Die
Ingenieurleistungen für die Sanierungsplanung werden auf der Grundlage der
HOAI, Teil 3 Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke) angeboten. Die Maßnahme wird der
Honorarzone II (Mindestsatz) zugeordnet. Erforderlich ist das komplette
Leistungsbild außer Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) und
Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4).
Für die Leistungen
der örtlichen Bauüberwachung wird ein Satz von 2,65 % der anrechenbaren Kosten
angeboten. Für die Leistungen im Bestand wird ein Umbauzuschlag von 20 %
erhoben (§ 35 HOAI).
Der Abrechnung der
Ingenieurleistungen wird die Baukostenberechnung der Planung zugrunde gelegt.
Diese Baukostenberechnung wird vor Beginn der Ausschreibung vom Ingenieurbüro
Köhl erstellt und mit der Gemeinde Schönau a.d. Brend abgestimmt und
festgelegt.
Die Nebenkosten
für alle genannten Ingenieurleistungen sollen pauschal mit 5 % bezogen auf das
Nettoingenieurhonorar vergütet werden.
Beschluss:
Die Gemeinde
Schönau a.d. Brend beauftragt das Ingenieurbüro Köhl, Würzburg auf Basis des
Angebots vom 14.11.2011 mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die
Abwassersammler Burgwallbach–Kläranlage und Schönau–Kläranlage. Es ist
festzuhalten, dass bei Neuverlegung bzw. Komplett-Inlinern über den
Umbauzuschlag neu zu verhandeln ist.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
11 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
1 |
Anwesend: |
12 |