Die Abwassersammler Burgwallbach–Kläranlage und Schönau–Kläranlage wurden zwischenzeitlich im Auftrag der Gemeinde Schönau a.d. Brend durch den Abwasserverband Saale-Lauer mittels TV-Kamera untersucht. Es steht nun die Auswertung des Datenmaterials an, um ein entsprechendes Sanierungskonzept erstellen zu können, auf dessen Grundlage die weitere Vorgehensweise festgelegt werden kann.

 

Das Ingenieurbüro Köhl, Würzburg hat mit Schreiben vom 14.11.2011 für die Planungsarbeiten ein Honorarangebot vorgelegt.

 

Die Ingenieurleistungen für die Sanierungsplanung werden auf der Grundlage der HOAI, Teil 3 Abschnitt 3 (Ingenieurbauwerke) angeboten. Die Maßnahme wird der Honorarzone II (Mindestsatz) zugeordnet. Erforderlich ist das komplette Leistungsbild außer Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1) und Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4).

 

Für die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung wird ein Satz von 2,65 % der anrechenbaren Kosten angeboten. Für die Leistungen im Bestand wird ein Umbauzuschlag von 20 % erhoben (§ 35 HOAI).

 

Der Abrechnung der Ingenieurleistungen wird die Baukostenberechnung der Planung zugrunde gelegt. Diese Baukostenberechnung wird vor Beginn der Ausschreibung vom Ingenieurbüro Köhl erstellt und mit der Gemeinde Schönau a.d. Brend abgestimmt und festgelegt.

 

Die Nebenkosten für alle genannten Ingenieurleistungen sollen pauschal mit 5 % bezogen auf das Nettoingenieurhonorar vergütet werden.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Schönau a.d. Brend beauftragt das Ingenieurbüro Köhl, Würzburg auf Basis des Angebots vom 14.11.2011 mit der Erstellung eines Sanierungskonzeptes für die Abwassersammler Burgwallbach–Kläranlage und Schönau–Kläranlage. Es ist festzuhalten, dass bei Neuverlegung bzw. Komplett-Inlinern über den Umbauzuschlag neu zu verhandeln ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

1

Anwesend:

12