Sitzung: 03.11.2011 GSB/013/2011
Der Gemeinderat
hat in seiner Sitzung vom 17.10.2011 den Umfang der Maßnahmen und die grundsätzlichen
Festlegungen zum Erlass der Verbesserungsbeitragssatzung für die
Entwässerungseinrichtung der Gemeinde beraten. In den
Bürgerinformationsveranstaltungen am 18. und 19.10.2011 in Schönau und
Burgwallbach sowie den ergänzenden Bürgersprechterminen am 20. und 21.10.2011
wurden die Bürgerinnen und Bürger über die Grundlagen der Aufmaße der
Geschoßflächen und die Finanzierung der Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen
mit dem Anschluss der Gemeinde an die Kläranlage des Abwasserverbandes
Saale-Lauer ausführlich informiert.
Der Gemeinderat
wird über den der Verbesserungsbeitragssatzung zugrunde liegenden umlagefähigen
Aufwand informiert. Dieser beziffert sich auf Basis der Kostenermittlungen auf
rd. 3.136.000 €. Daraus ergeben sich die vorläufigen Beitragssätze für den
Grundstücksflächenbeitrag mit 1,19 €/m² und für den Geschoßflächenbeitrag mit
12,36 €/m². Der Entwurf der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung
der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schönau a.d. Brend wird dem
Gemeinderat inhaltlich vorgestellt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
stimmt dem Entwurf der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der
Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schönau a.d. Brend in der der
Niederschrift beigefügten Fassung zu. Die Satzung tritt am 17. November 2011 in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |
Die
Vorauszahlungen nach § 7 der Satzung werden zu folgenden Terminen fällig:
Termin |
Anteil der Vorauszahlung in % |
01.02.2012 – 1.
Vorauszahlungsrate |
20 % |
01.08.2012 – 2.
Vorauszahlungsrate |
20 % |
01.02.2013 – 3.
Vorauszahlungsrate |
20 % |
01.08.2013 – 4.
Vorauszahlungsrate |
20 % |
01.08.2014 – 5.
Vorauszahlungsrate |
20 % |
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |
Dem Anschluss der
Entwässerungseinrichtungen der Gemeinde Schönau a.d. Brend an den
Abwasserverband Saale-Lauer liegt der öffentlich-rechtliche Vertrag zugrunde,
dem der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 08.02.2011 zugestimmt hat.
In § 2 –
„Abgrenzung der Aufgaben“ - ist eine Anpassung des Vertragstextes im Hinblick
auf den Umfang der Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen notwendig. Die
Neufassung des § 2 Abs. 1 lautet wie folgt:
„§ 2
Abgrenzung der Aufgaben
(1) Die Gemeinde hat die in
ihrem Gemeindegebiet erforderlichen öffentlichen Entwässerungseinrichtungen
weiterhin herzustellen, zu unterhalten und ggf. zu erneuern, soweit diese
Vereinbarung nichts anderes bestimmt. Die Mischwasserbehandlung in Form des
Regenüberlaufbeckens Kollertshof (DB/BÜ/Geschiebefang und Kanalleitungen auf
dem Kläranlagengrundstück der Gemeinde), das Pumpwerk sowie die
Verbindungsleitung (Druckleitung) bis zum Übergabepunkt (§ 2 Abs. 2) und ein
Messschacht (auf dem bisherigen Kläranlagengrundstück der Gemeinde) zum Einbau
einer Mess- und Steuerungseinrichtung (Durchfluss- und
Schmutzfrachtmesseinrichtung) sind ebenfalls von der Gemeinde im Einvernehmen
mit dem Abwasserverband Saale-Lauer herzustellen. Die vorhandenen Sammler von
Schönau a. d. Brend und Burgwallbach werden nach Vorlage des
Sanierungskonzeptes durch die Gemeinde saniert.
Der Verband übernimmt nach Bauumsetzung aller
beschriebenen Maßnahmen (S. 2 und 3), Abnahme, grundbuchamtlicher Sicherung und
Sanierung folgende Anlagen unentgeltlich in sein Vermögen:
-
Mischwasserbehandlungsanlage
Kollertshof (ehemalige Kläranlage Gemeinde)
-
Pumpwerk mit
Verbindungsleitung bis zum Übergabepunkt (§ 2 Abs 2)
-
Messschacht
(ehemalige Kläranlage Gemeinde)
-
bestehende
sanierte Sammler von Schönau a .d. Brend und Burgwallbach bis zur ehemaligen
Kläranlage der Gemeinde
Nach dem Eigentumsübergang trägt der
Abwasserverband die Kosten für die zukünftige laufende Überwachung und den
Betrieb sowie notwendige Sanierungs- und Neubaumaßnahmen, entsprechend den
bestehenden Satzungs- und Vertragsregelungen.“
Der Gemeinderat
stimmt der Änderung des § 2 Abs. 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen
der Gemeinde Schönau a.d. Brend und dem Abwasserverband Saale-Lauer über den
Anschluss der Entwässerungseinrichtungen der Gemeinde an den Verband zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
0 |