Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.10.2011 den Umfang der Maßnahmen und die grundsätzlichen Festlegungen zum Erlass der Verbesserungsbeitragssatzung für die Entwässerungseinrichtung der Gemeinde beraten. In den Bürgerinformationsveranstaltungen am 18. und 19.10.2011 in Schönau und Burgwallbach sowie den ergänzenden Bürgersprechterminen am 20. und 21.10.2011 wurden die Bürgerinnen und Bürger über die Grundlagen der Aufmaße der Geschoßflächen und die Finanzierung der Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen mit dem Anschluss der Gemeinde an die Kläranlage des Abwasserverbandes Saale-Lauer ausführlich informiert.

 

Der Gemeinderat wird über den der Verbesserungsbeitragssatzung zugrunde liegenden umlagefähigen Aufwand informiert. Dieser beziffert sich auf Basis der Kostenermittlungen auf rd. 3.136.000 €. Daraus ergeben sich die vorläufigen Beitragssätze für den Grundstücksflächenbeitrag mit 1,19 €/m² und für den Geschoßflächenbeitrag mit 12,36 €/m². Der Entwurf der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schönau a.d. Brend wird dem Gemeinderat inhaltlich vorgestellt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt dem Entwurf der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Schönau a.d. Brend in der der Niederschrift beigefügten Fassung zu. Die Satzung tritt am 17. November 2011 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12

 

 

 

Die Vorauszahlungen nach § 7 der Satzung werden zu folgenden Terminen fällig:

 

Termin

Anteil der Vorauszahlung in %

01.02.2012 – 1. Vorauszahlungsrate

20 %

01.08.2012 – 2. Vorauszahlungsrate

20 %

01.02.2013 – 3. Vorauszahlungsrate

20 %

01.08.2013 – 4. Vorauszahlungsrate

20 %

01.08.2014 – 5. Vorauszahlungsrate

20 %

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12

 

 

 

Dem Anschluss der Entwässerungseinrichtungen der Gemeinde Schönau a.d. Brend an den Abwasserverband Saale-Lauer liegt der öffentlich-rechtliche Vertrag zugrunde, dem der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 08.02.2011 zugestimmt hat.

 

In § 2 – „Abgrenzung der Aufgaben“ - ist eine Anpassung des Vertragstextes im Hinblick auf den Umfang der Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen notwendig. Die Neufassung des § 2 Abs. 1 lautet wie folgt:

 

 

㤠2

Abgrenzung der Aufgaben

 

(1) Die Gemeinde hat die in ihrem Gemeindegebiet erforderlichen öffentlichen Entwässerungs­einrichtungen weiterhin herzustellen, zu unterhalten und ggf. zu erneuern, soweit diese Vereinba­rung nichts anderes bestimmt. Die Mischwasserbehandlung in Form des Regenüber­laufbeckens Kollertshof (DB/BÜ/Geschiebefang und Kanalleitungen auf dem Kläranlagengrund­stück der Gemeinde), das Pumpwerk sowie die Verbindungsleitung (Druckleitung) bis zum Übergabepunkt (§ 2 Abs. 2) und ein Messschacht (auf dem bisherigen Kläranlagengrundstück der Gemeinde) zum Einbau einer Mess- und Steuerungseinrichtung (Durchfluss- und Schmutzfrachtmesseinrichtung) sind ebenfalls von der Gemeinde im Einvernehmen mit dem Abwasserverband Saale-Lauer herzustellen. Die vorhandenen Sammler von Schönau a. d. Brend und Burgwallbach werden nach Vorlage des Sanierungskonzeptes durch die Gemeinde saniert.

Der Verband übernimmt nach Bauumsetzung aller beschriebenen Maßnahmen (S. 2 und 3), Abnahme, grundbuchamtlicher Sicherung und Sanierung folgende Anlagen unentgeltlich in sein Vermögen:

 

-         Mischwasserbehandlungsanlage Kollertshof (ehemalige Kläranlage Gemeinde)

-         Pumpwerk mit Verbindungsleitung bis zum Übergabepunkt (§ 2 Abs 2)

-         Messschacht (ehemalige Kläranlage Gemeinde)

-         bestehende sanierte Sammler von Schönau a .d. Brend und Burgwallbach bis zur ehemaligen Kläranlage der Gemeinde

 

Nach dem Eigentumsübergang trägt der Abwasserverband die Kosten für die zukünftige laufende Überwachung und den Betrieb sowie notwendige Sanierungs- und Neubaumaßnahmen, entsprechend den bestehenden Satzungs- und Vertragsregelungen.“

 

 

Der Gemeinderat stimmt der Änderung des § 2 Abs. 1 des öffentlich-rechtlichen Vertrags zwischen der Gemeinde Schönau a.d. Brend und dem Abwasserverband Saale-Lauer über den Anschluss der Entwässerungseinrichtungen der Gemeinde an den Verband zu.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

0