Der Gemeinderat hat bereits in seiner Sitzung vom 21.06.2011 über den künftigen Beitragsmaßstab in § 5 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beraten und den Maßstab vorbehaltlich der heutigen Beschlussfassung im Rahmen des Satzungserlasses festgelegt.

Weiterhin wurden die Herstellungsbeiträge auf Grundlage einer Globalberechnung für § 6 der Satzung neu kalkuliert. Hiernach beträgt der künftige Grundstücksflächenbeitrag 0,96 €/m² und der Geschossflächenbeitrag 5,79 €/m².

 

Dem Gemeinderat wird der Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schönau a. d. Brend (BGS-EWS) in der Fassung vom 03.11.2011 vorgelegt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt den Satzungsentwurf und beschließt den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schönau a. d. Brend in der vorliegenden Fassung. Die Satzung tritt am 10. November 2011 in Kraft. Eine Ausfertigung ist dem Protokoll als Bestandteil des Beschlusses als Anlage beizufügen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12