Sitzung: 03.11.2011 GSB/013/2011
Der Gemeinderat
hat bereits in seiner Sitzung vom 21.06.2011 über den künftigen Beitragsmaßstab
in § 5 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beraten und
den Maßstab vorbehaltlich der heutigen Beschlussfassung im Rahmen des
Satzungserlasses festgelegt.
Weiterhin wurden
die Herstellungsbeiträge auf Grundlage einer Globalberechnung für § 6 der
Satzung neu kalkuliert. Hiernach beträgt der künftige Grundstücksflächenbeitrag
0,96 €/m² und der Geschossflächenbeitrag 5,79 €/m².
Dem Gemeinderat
wird der Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der
Gemeinde Schönau a. d. Brend (BGS-EWS) in der Fassung vom 03.11.2011 vorgelegt.
Beschluss:
Der Gemeinderat
genehmigt den Satzungsentwurf und beschließt den Neuerlass der Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Schönau a. d. Brend in
der vorliegenden Fassung. Die Satzung tritt am 10. November 2011 in Kraft. Eine
Ausfertigung ist dem Protokoll als Bestandteil des Beschlusses als Anlage
beizufügen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |