Die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind bewährter Garant der inneren Sicherheit in Deutschland. Zu ihnen gehören insbesondere die Feuerwehren, Katastrophenschutzbehörden, Rettungsdienste, das THW, der Zoll sowie die Polizeien von Bund und Ländern. Die bisherigen analogen Kommunikationsnetze für die BOS sind allerdings in die Jahre gekommen. Sie werden immer störanfälliger und müssen bundesweit dringend durch moderne Technik ersetzt werden. Die Einführung der Digitalfunktechnik ist für die Einsatzkräfte und damit für die Sicherheit der Menschen im Freistaat Bayern ein notwendiges und zukunftsweisendes Großprojekt.

 

Bei der Umrüstung auf den Digitalfunk wird kein zusätzliches Mobilfunknetz aufgebaut, sondern der bestehende Analogfunk der BOS durch den Digitalfunk ersetzt. Dieser bietet den Einsatzkräften entscheidende Vorteile gegenüber dem teilweise 50 Jahre alten Analogfunk:

 

Eine moderne, zukunftsorientierte Technik, ein Höchstmaß an Sicherheit (z. B. Datenschutz durch Abhörsicherheit, Notruffunktion mit Ortungsmöglichkeit für die Einsatzkräfte), eine wesentlich verbesserte Taktik (z. B. flexibler Zusammenschluss von Funkteilnehmern verschiedener BOS) und eine sehr viel bessere Sprachqualität.

 

Im Rahmen der bundesweiten Gesamtplanung hat der Freistaat Bayern die Aufgabe, im eigenen Land geeignete Standorte für die Basisstationen zu suchen und für den Aufbau vorzubereiten.

 

Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens nach Art. 73 der Bayerischen Bauordnung (das Bauvorhaben des Freistaats Bayern bedarf keiner Baugenehmigung) hat das Staatliche Bauamt Schweinfurt der Gemeinde Schönau a.d. Brend die notwendigen Unterlagen zum geplanten Mobilfunkmaststandort auf dem Grundstück Fl.Nr. 2223, Gemarkung Burgwallbach übersandt.

 

Bei dem vorgesehen Mastneubau handelt sich um die Errichtung eines ca. 40 m hohen konisch, glattwandig verlaufenden Mast mit einem Antennenaufsatz von ca. 3,53 m für die Sicherstellung der digitalen Funkversorgung der staatlichen und kommunalen Sicherheits- und Einsatzkräfte in diesem Bereich. Die Gesamthöhe der Anlage beträgt somit ca. 43,53 m. Die notwendige Technik wird im Bereich des Mastfußes in einem nicht begehbaren Systemcontainer untergebracht. Der Maststandort liegt nahe der Kreisstraße NES 7 im Waldbereich des Bayerischen Staatsforstes und erhält keine Abpflanzung und Eingrünung. Eine Einfriedung im Sinne eines Zaunes erhält der Standort nicht. Der Maststandort liegt innerhalb des Landschaftsschutzgebiets Bayerische Rhön. Die Träger öffentlicher Belange, insbesondere die des Natur- und Landschaftsschutzes werden vom Staatlichen Bauamt Schweinfurt im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens eingebunden. Eine Vorabstimmung im Rahmen einer Ortsbegehung hat bereits stattgefunden. Für die Sicherstellung der Stromversorgung auf dem Baugrundstück wird von der Kreisstraße NES 7 ein neuer Stromanschluss inklusive neuer Trassenführung und Trafo am Maststandort erforderlich.


Beschluss:

 

Die Gemeinde Schönau a.d. Brend stimmt der Errichtung eines Mobilfunkmastes mit Systemcontainer auf dem Grundstück Flurnummer 2223, Gemarkung Burgwallbach für die digitale Funkversorgung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu. Auch als Eigentümer des benachbarten Grundstücks Flurnummer 5051, Gemarkung Burgwallbach erteilt die Gemeinde Schönau a.d. Brend ihr Einverständnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12