Sitzung: 03.11.2011 GSB/013/2011
Die Behörden und
Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sind bewährter Garant der inneren
Sicherheit in Deutschland. Zu ihnen gehören insbesondere die Feuerwehren,
Katastrophenschutzbehörden, Rettungsdienste, das THW, der Zoll sowie die
Polizeien von Bund und Ländern. Die bisherigen analogen Kommunikationsnetze für
die BOS sind allerdings in die Jahre gekommen. Sie werden immer störanfälliger
und müssen bundesweit dringend durch moderne Technik ersetzt werden. Die
Einführung der Digitalfunktechnik ist für die Einsatzkräfte und damit für die
Sicherheit der Menschen im Freistaat Bayern ein notwendiges und
zukunftsweisendes Großprojekt.
Bei der Umrüstung
auf den Digitalfunk wird kein zusätzliches Mobilfunknetz aufgebaut, sondern der
bestehende Analogfunk der BOS durch den Digitalfunk ersetzt. Dieser bietet den
Einsatzkräften entscheidende Vorteile gegenüber dem teilweise 50 Jahre alten
Analogfunk:
Eine moderne,
zukunftsorientierte Technik, ein Höchstmaß an Sicherheit (z. B. Datenschutz
durch Abhörsicherheit, Notruffunktion mit Ortungsmöglichkeit für die
Einsatzkräfte), eine wesentlich verbesserte Taktik (z. B. flexibler
Zusammenschluss von Funkteilnehmern verschiedener BOS) und eine sehr viel
bessere Sprachqualität.
Im Rahmen der
bundesweiten Gesamtplanung hat der Freistaat Bayern die Aufgabe, im eigenen
Land geeignete Standorte für die Basisstationen zu suchen und für den Aufbau
vorzubereiten.
Im Rahmen des
Zustimmungsverfahrens nach Art. 73 der Bayerischen Bauordnung (das Bauvorhaben
des Freistaats Bayern bedarf keiner Baugenehmigung) hat das Staatliche Bauamt
Schweinfurt der Gemeinde Schönau a.d. Brend die notwendigen Unterlagen zum
geplanten Mobilfunkmaststandort auf dem Grundstück Fl.Nr. 2223, Gemarkung
Burgwallbach übersandt.
Bei dem vorgesehen
Mastneubau handelt sich um die Errichtung eines ca. 40 m hohen konisch,
glattwandig verlaufenden Mast mit einem Antennenaufsatz von ca. 3,53 m für die
Sicherstellung der digitalen Funkversorgung der staatlichen und kommunalen
Sicherheits- und Einsatzkräfte in diesem Bereich. Die Gesamthöhe der Anlage
beträgt somit ca. 43,53 m. Die notwendige Technik wird im Bereich des Mastfußes
in einem nicht begehbaren Systemcontainer untergebracht. Der Maststandort liegt
nahe der Kreisstraße NES 7 im Waldbereich des Bayerischen Staatsforstes und
erhält keine Abpflanzung und Eingrünung. Eine Einfriedung im Sinne eines Zaunes
erhält der Standort nicht. Der Maststandort liegt innerhalb des
Landschaftsschutzgebiets Bayerische Rhön. Die Träger öffentlicher Belange,
insbesondere die des Natur- und Landschaftsschutzes werden vom Staatlichen
Bauamt Schweinfurt im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens eingebunden. Eine
Vorabstimmung im Rahmen einer Ortsbegehung hat bereits stattgefunden. Für die
Sicherstellung der Stromversorgung auf dem Baugrundstück wird von der
Kreisstraße NES 7 ein neuer Stromanschluss inklusive neuer Trassenführung und Trafo
am Maststandort erforderlich.
Beschluss:
Die Gemeinde
Schönau a.d. Brend stimmt der Errichtung eines Mobilfunkmastes mit
Systemcontainer auf dem Grundstück Flurnummer 2223, Gemarkung Burgwallbach für
die digitale Funkversorgung der Behörden und Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben (BOS) zu. Auch als Eigentümer des benachbarten Grundstücks
Flurnummer 5051, Gemarkung Burgwallbach erteilt die Gemeinde Schönau a.d. Brend
ihr Einverständnis.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |