Mit dem Abwasserverband Saale-Lauer wurde die Art des Anschlusses des Weilers Schweinhof im Rahmen der Vorplanung abgeklärt und festgelegt. Dabei wurde vereinbart, dass Auftraggeber für die Planung die Gemeinde Schönau a.d. Brend sein soll. Eine Verrechnung der Planungskosten erfolgt nach Abschluss der Baumaßnahme mit dem Kostenanteil des Abwasserverbandes Saale-Lauer.

 

Der Ingenieurvertrag beinhaltet die notwendigen Zulaufkanäle, das Pumpwerk mit Anschlussleitung sowie die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung. Das Ingenieurbüro war bereit, die Anschlussleitung als auch die Pumpstation einschließlich der technischen Ausrüstung als ein Objekt zusammenzufassen, was sich für die Gemeinde günstig auf die Honorarkosten auswirkt.

 

Der angebotene Ingenieurvertrag sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Die Planungsleistungen werden in Honorarzone II (Mittelsatz) eingeordnet. Die Nebenkosten werden mit 5 % abgerechnet.

 

Das Honorar für die örtliche Bauüberwachung wird mit 2,65 % für die Anschlussleitung und mit 2,9 % für das Pumpwerk der anrechenbaren Kosten nach § 41 HOAI veranschlagt.

 

Bei anrechenbaren Kosten von 80.000,00 € ergibt sich somit ein Bruttohonorar von 11.816,46 €.

 


Beschluss:

 

Die Gemeinde Schönau a.d Brend beauftragt das Ingenieurbüro Köhl, Würzbug auf Basis des Angebots vom 06.09.2011 mit den genannten Planungsleistungen (Objektplanung Zulaufkanäle, Pumpwerk mit Anschlussleitung, örtliche Bauüberwachung, ergänzende Vermessungen) für den Anschluss des Weilers Schweinhof an den Abwassersammler.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

12

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

12