Sitzung: 20.09.2011 GSB/011/2011
Mit dem
Abwasserverband Saale-Lauer wurde die Art des Anschlusses des Weilers
Schweinhof im Rahmen der Vorplanung abgeklärt und festgelegt. Dabei wurde
vereinbart, dass Auftraggeber für die Planung die Gemeinde Schönau a.d. Brend
sein soll. Eine Verrechnung der Planungskosten erfolgt nach Abschluss der
Baumaßnahme mit dem Kostenanteil des Abwasserverbandes Saale-Lauer.
Der
Ingenieurvertrag beinhaltet die notwendigen Zulaufkanäle, das Pumpwerk mit
Anschlussleitung sowie die örtliche Bauüberwachung als besondere Leistung. Das
Ingenieurbüro war bereit, die Anschlussleitung als auch die Pumpstation
einschließlich der technischen Ausrüstung als ein Objekt zusammenzufassen, was
sich für die Gemeinde günstig auf die Honorarkosten auswirkt.
Der angebotene
Ingenieurvertrag sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Die
Planungsleistungen werden in Honorarzone II (Mittelsatz) eingeordnet. Die
Nebenkosten werden mit 5 % abgerechnet.
Das Honorar für
die örtliche Bauüberwachung wird mit 2,65 % für die Anschlussleitung und mit
2,9 % für das Pumpwerk der anrechenbaren Kosten nach § 41 HOAI veranschlagt.
Bei anrechenbaren
Kosten von 80.000,00 € ergibt sich somit ein Bruttohonorar von 11.816,46 €.
Beschluss:
Die Gemeinde
Schönau a.d Brend beauftragt das Ingenieurbüro Köhl, Würzbug auf Basis des
Angebots vom 06.09.2011 mit den genannten Planungsleistungen (Objektplanung
Zulaufkanäle, Pumpwerk mit Anschlussleitung, örtliche Bauüberwachung,
ergänzende Vermessungen) für den Anschluss des Weilers Schweinhof an den
Abwassersammler.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
12 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
12 |