Sitzung: 19.07.2011 GSB/009/2011
Der Gemeinde wurde
vorgeworfen, das Brauchtum „Judasfeuer“ nicht mehr zu gestatten. Dies
entspricht nicht der Wahrheit, das „Judasfeuer“ wurde nicht verboten. Es wurde
jedoch untersagt, bearbeitetes Holz bzw. Sondermüll am Standort abzulagern, das
dort nicht verbrannt werden darf. Da diese Marotte in den letzten Jahren
überhand nahm, musste hier eine Regelung getroffen werden.