Dem Gemeinderat wird der Bauantrag der Gemeinde Schönau a.d. Brend für Umbau- und Sanierungsarbeiten am Seecafé am Badesee in Burgwallbach, Grundstück Fl.Nr. 845, Gemarkung Burgwallbach vorgelegt.

 

Das Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Das Vorhaben fällt unter § 35 Abs. 2 BauGB (sonstiges Vorhaben). Öffentliche Belange werden nicht beeinträchtigt. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die einzelnen Arbeiten sind dem Gemeinderat bekannt und mit dem Pächter des Seecafés abgestimmt.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Bauantrag für Umbau- und Sanierungsarbeiten am Seecafé, Grundstück Fl.Nr. 845, Gemarkung Burgwallbach der Gemeinde Schönau a.d. Brend entsprechend den eingereichten Bauvorlagen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10