Sitzung: 19.07.2011 GSB/009/2011
Dem Gemeinderat
wird ein Antrag auf Vorbescheid von Herrn Rainer Reichert, wohnhaft Tannenweg
16 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.
Er beabsichtigt,
das Grundstück Fl. Nr. 2955/1 im Otto-Feick-Weg 4 in Schönau a.d Brend von der
Gemeinde zu kaufen. Zunächst möchte er auf dem Grundstück eine Fahrzeughalle
zum Unterstellen seiner Pkw`s und seines Traktors errichten. Später soll dann
im vorderen Bereich des Grundstückes ein Wohnhaus hinzukommen. Die Garage ist
in einer Stahlkonstruktion mit Sandwichelementen und einem Pultdach mit
Trapezblecheindeckung vorgesehen.
Vor Erwerb des
Grundstückes möchte der Bauherr mit der Bauvoranfrage abklären lassen, ob die
Errichtung des Garagengebäudes, wie beschrieben möglich ist.
Das Grundstück Fl.
Nr. 2955/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes
„Klosterpfad“. Das Gebiet ist als Mischgebiet mit Nutzungsbeschränkung
ausgewiesen. Tankstellen sind ausgeschlossen.
In den
Festsetzungen des Bebauungsplanes ist festgelegt, das Garagen und Nebengebäude
in Dachform und Dachneigung dem Hauptgebäude anzugleichen sind. Die
Dacheindeckung ist mit Dachziegeln oder Dachsteinen in den Farben Naturrot bis
Rotbraun auszuführen. Die Bekleidung der Außenwände ist als Putz- oder
Holzfassade auszuführen. Die rückwärtige Baugrenze ist mit einem Abstand von 6
m zur Grundstücksgrenze, die seitliche Baugrenze mit 8 m zur Grundstücksgrenze
festgesetzt.
Nach den
eingereichten Planunterlagen wird sowohl die hintere Baugrenze (Abstand 3 m zur
Grundstücksgrenze) als auch die seitliche Baugrenze (Abstand 5 m zur
Grundstücksgrenze) mit dem Standort des Garagengebäudes nicht eingehalten. Für
die Zulassung des Garagengebäudes wie geplant ist die Zustimmung zu Befreiungen
von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Außenwandbekleidung, die
Dachform, die Dachneigung und Dacheindeckung und für den Standort des Gebäudes
teilweise außerhalb der Baugrenzen erforderlich.
Der Gemeinderat
wird um Beratung gebeten, ob das Vorhaben in der geplanten Form so zugelassen
werden soll.
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Garagengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 2955/1 im Otto-Feick-Weg 4 in Schönau a.d Brend, wenn die Dachform (Satteldach), die Dachneigung, die Dacheindeckung und die Außenwandbekleidung den Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechen.
Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ für den Standort des Gebäudes teilweise außerhalb der Baugrenzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
10 |