Dem Gemeinderat wird ein Antrag auf Vorbescheid von Herrn Rainer Reichert, wohnhaft Tannenweg 16 in Schönau a.d. Brend vorgelegt.

 

Er beabsichtigt, das Grundstück Fl. Nr. 2955/1 im Otto-Feick-Weg 4 in Schönau a.d Brend von der Gemeinde zu kaufen. Zunächst möchte er auf dem Grundstück eine Fahrzeughalle zum Unterstellen seiner Pkw`s und seines Traktors errichten. Später soll dann im vorderen Bereich des Grundstückes ein Wohnhaus hinzukommen. Die Garage ist in einer Stahlkonstruktion mit Sandwichelementen und einem Pultdach mit Trapezblecheindeckung vorgesehen.

 

Vor Erwerb des Grundstückes möchte der Bauherr mit der Bauvoranfrage abklären lassen, ob die Errichtung des Garagengebäudes, wie beschrieben möglich ist.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 2955/1 liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Klosterpfad“. Das Gebiet ist als Mischgebiet mit Nutzungsbeschränkung ausgewiesen. Tankstellen sind ausgeschlossen.

 

In den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist festgelegt, das Garagen und Nebengebäude in Dachform und Dachneigung dem Hauptgebäude anzugleichen sind. Die Dacheindeckung ist mit Dachziegeln oder Dachsteinen in den Farben Naturrot bis Rotbraun auszuführen. Die Bekleidung der Außenwände ist als Putz- oder Holzfassade auszuführen. Die rückwärtige Baugrenze ist mit einem Abstand von 6 m zur Grundstücksgrenze, die seitliche Baugrenze mit 8 m zur Grundstücksgrenze festgesetzt.

 

Nach den eingereichten Planunterlagen wird sowohl die hintere Baugrenze (Abstand 3 m zur Grundstücksgrenze) als auch die seitliche Baugrenze (Abstand 5 m zur Grundstücksgrenze) mit dem Standort des Garagengebäudes nicht eingehalten. Für die Zulassung des Garagengebäudes wie geplant ist die Zustimmung zu Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes für die Außenwandbekleidung, die Dachform, die Dachneigung und Dacheindeckung und für den Standort des Gebäudes teilweise außerhalb der Baugrenzen erforderlich.

 

Der Gemeinderat wird um Beratung gebeten, ob das Vorhaben in der geplanten Form so zugelassen werden soll.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Garagengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 2955/1 im Otto-Feick-Weg 4 in Schönau a.d Brend, wenn die Dachform (Satteldach), die Dachneigung, die Dacheindeckung und die Außenwandbekleidung den Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechen.

 

Von Seiten der Gemeinde bestehen keine Einwände gegen die Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Klosterpfad“ für den Standort des Gebäudes teilweise außerhalb der Baugrenzen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10