Sitzung: 19.07.2011 GSB/009/2011
Dem Gemeinderat
werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 29.06.2011 und der
Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Haushaltssatzung
und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 bekannt gegeben.
Auszug aus dem
Bericht über die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der
Gemeinde Schönau a.d. Brend für das Haushaltsjahr 2011 der Staatl.
Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 29.06.2011:
„Die in der Sitzung vom 21.06.2011 beschlossene Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wurden in rechnerischer, förmlicher und sachlicher Hinsicht überprüft. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:
§§ 1 (Festsetzung
Haushaltsplan) bis 6 der Haushaltssatzung (Inkrafttreten) wurden analog der
Beschlussfassung des Gemeinderates Schönau a.d. Brend festgestellt.
Weitere
Prüfungsbemerkungen:
Die Zuführung an
den Vermögenshaushalt liegt um 27.937,00 € unter den Tilgungsverpflichtungen.
Der Haushalt wird
durch Rücklagenentnahmen von 105.037,00 € ausgeglichen. Wie im Vorbericht
ausführlich dargelegt, sind in kommenden Haushaltsjahren Kreditaufnahmen von
1,2 Mio. € vorgesehen.
Zur Finanzierung
der Ausgaben für die Sanierung der Abwasserbeseitigung und Anschluss an den
Abwasserverband Saale-Lauer sind Verbesserungsbeiträge in der maximal
zulässigen Höhe vorgesehen.
Die Gemeinde
sollte alles versuchen, um die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt zu
verbessern. Die Einnahmemöglichkeiten sind voll auszuschöpfen.
Stumpf,
Reg.-Amtsrat“
Dem Gemeinderat
nimmt die Feststellungen der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt
Rhön-Grabfeld zur Kenntnis.