Dem Gemeinderat werden das Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 29.06.2011 und der Prüfungsbericht der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle zur Haushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 bekannt gegeben.

 

Auszug aus dem Bericht über die Prüfung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Schönau a.d. Brend für das Haushaltsjahr 2011 der Staatl. Rechnungsprüfungsstelle des Landratsamtes Rhön-Grabfeld vom 29.06.2011:

 

„Die in der Sitzung vom 21.06.2011 beschlossene Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wurden in rechnerischer, förmlicher und sachlicher Hinsicht überprüft. Es wurden folgende Feststellungen getroffen:

 

§§ 1 (Festsetzung Haushaltsplan) bis 6 der Haushaltssatzung (Inkrafttreten) wurden analog der Beschlussfassung des Gemeinderates Schönau a.d. Brend festgestellt.

 

Weitere Prüfungsbemerkungen:

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt liegt um 27.937,00 € unter den Tilgungsverpflichtungen.

 

Der Haushalt wird durch Rücklagenentnahmen von 105.037,00 € ausgeglichen. Wie im Vorbericht ausführlich dargelegt, sind in kommenden Haushaltsjahren Kreditaufnahmen von 1,2 Mio. € vorgesehen.

 

Zur Finanzierung der Ausgaben für die Sanierung der Abwasserbeseitigung und Anschluss an den Abwasserverband Saale-Lauer sind Verbesserungsbeiträge in der maximal zulässigen Höhe vorgesehen.

 

Die Gemeinde sollte alles versuchen, um die Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt zu verbessern. Die Einnahmemöglichkeiten sind voll auszuschöpfen.

 

Stumpf, Reg.-Amtsrat“

 

Dem Gemeinderat nimmt die Feststellungen der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt Rhön-Grabfeld zur Kenntnis.