Dem Gemeinderat wird eine Bauvoranfrage von Herrn Erich Herleth, wohnhaft Kreuzbergstr. 27 in Burgwallbach vorgelegt.

 

Er beabsichtigt auf seinem Grundstück Fl. Nr. 1400 der Gemarkung Burgwallbach den Neubau eines Liegeboxenlaufstalles für 70 Milchkühe mit Güllebehälter und Fahrsilo. Der Stall soll in einer Größe von ca. 50 m auf 20 m errichtet werden. Das bestehende Fahrsilo soll um eine Kammer (8 m x 40 m) erweitert werden.

 

Auf dem Grundstück Fl. Nr. 1400 befindet sich bereits ein Jungvieh- und Mutterkuhstall mit Bergehalle und Güllebehälter.

 

Das Grundstück Fl. Nr. 1400 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Es handelt sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch. Inwieweit öffentliche Belange, insbesondere des Naturschutzes und des Immissionsschutzes beeinträchtigt werden, soll mit der Bauvoranfrage im Vorfeld abgeklärt werden. Die Erschließung ist gesichert.

 

Die Untere Naturschutzbehörde hat mit Schreiben vom 05.07.2011 zur Bauvoranfrage Stellung genommen. Naturschutzfachliche Belange werden durch das geplante Bauvorhaben nicht betroffen. Das komplette Aussiedlungsgelände wurde auf Grundlage eines Begrünungsplans im Bereich der Außengrenzen bereits ausreichend eingegrünt. Zusätzliche Eingrünungsmaßnahmen sind nicht zwingend erforderlich.

 

Der Gemeinderat wird von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt und um Beratung gebeten, ob von Seiten der Gemeinde Einwände gegen das geplante Vorhaben bestehen.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat erteilt sein grundsätzliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau eines Liegeboxenlaufstalles für 70 Milchkühe mit Güllebehälter und Fahrsilo auf dem Grundstück Fl. Nr. 1400 in der Gemarkung Burgwallbach.

 

Gemeinderatsmitglied Andreas Herleth nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

9