Sitzung: 19.07.2011 GSB/009/2011
Dem Gemeinderat
wird eine Bauvoranfrage von Herrn Erich Herleth, wohnhaft Kreuzbergstr. 27 in
Burgwallbach vorgelegt.
Er beabsichtigt
auf seinem Grundstück Fl. Nr. 1400 der Gemarkung Burgwallbach den Neubau eines
Liegeboxenlaufstalles für 70 Milchkühe mit Güllebehälter und Fahrsilo. Der
Stall soll in einer Größe von ca. 50 m auf 20 m errichtet werden. Das
bestehende Fahrsilo soll um eine Kammer (8 m x 40 m) erweitert werden.
Auf dem Grundstück
Fl. Nr. 1400 befindet sich bereits ein Jungvieh- und Mutterkuhstall mit
Bergehalle und Güllebehälter.
Das Grundstück Fl.
Nr. 1400 liegt im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan ist dieser Bereich als
Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Es handelt sich um ein
privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch. Inwieweit
öffentliche Belange, insbesondere des Naturschutzes und des Immissionsschutzes
beeinträchtigt werden, soll mit der Bauvoranfrage im Vorfeld abgeklärt werden.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Untere
Naturschutzbehörde hat mit Schreiben vom 05.07.2011 zur Bauvoranfrage Stellung
genommen. Naturschutzfachliche Belange werden durch das geplante Bauvorhaben
nicht betroffen. Das komplette Aussiedlungsgelände wurde auf Grundlage eines
Begrünungsplans im Bereich der Außengrenzen bereits ausreichend eingegrünt.
Zusätzliche Eingrünungsmaßnahmen sind nicht zwingend erforderlich.
Der Gemeinderat
wird von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt und um Beratung gebeten, ob von
Seiten der Gemeinde Einwände gegen das geplante Vorhaben bestehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat
erteilt sein grundsätzliches Einvernehmen zur Bauvoranfrage zum Neubau eines
Liegeboxenlaufstalles für 70 Milchkühe mit Güllebehälter und Fahrsilo auf dem
Grundstück Fl. Nr. 1400 in der Gemarkung Burgwallbach.
Gemeinderatsmitglied
Andreas Herleth nimmt wegen persönlicher Beteiligung nach Art. 49 GO an der
Beratung und Abstimmung nicht teil.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Mitgliederzahl: |
13 |
Nein-Stimmen: |
0 |
Anwesend: |
9 |