Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss hat am 01.06.2011 die Prüfung der Jahresrechnung 2009 durchgeführt. Die Prüfungsfeststellungen des Prüfberichtes wurden zusammen mit der Stellungnahme der Verwaltung bereits in der Sitzung des Gemeinderates vom 21.06.2011 abschließend behandelt und wurden als erledigt angesehen.


Beschluss:

 

Die Jahresrechnung 2009 wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:

 

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EINNAHMEN

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

 

 

 

 

1.1

Soll lfd. Haushaltsjahr

+

1.763.301,04

241.600,12

2.004.901,16

1.2

Neue Haushaltsreste

+

 

0,00

0,00

1.3

Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

 

0,00

0,00

1.4

Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.5

Bereinigte Soll-Einnahmen

=

1.763.301,04

241.600,12

2.004.901,16

AUSGABEN

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt-Haushalt

 

 

 

 

1.6

Soll lfd. Haushaltsjahr

+

1.763.301,04

241.600,12

2.004.901,16

1.7

Neue Haushaltsreste

+

0,00

0,00

0,00

1.8

Abgänge auf Haushaltsreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.9

Abgänge auf Kassenreste aus Vorjahren

-

0,00

0,00

0,00

1.10

Bereinigte Soll-Ausgaben

=

1.763.301,04

241.600,12

2.004.901,16

Soll-Fehlbetrag (Zeile 1.5 abzüglich Zeile 1.10)

 

 

0,00

0,00

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der beim Jahresabschluss unerledigten Vorschüsse und Verwahrgelder

 

2.1

 

Unerledigte Vorschüsse

 

 

 

0,00

2.2

 

Unerledigte Verwahrgelder

 

330.019,14

 

 

(davon Kassenbestandsverstärkung aus Rücklage 262.483,02 €)

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand des Vermögens und der Schulden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand zu Beginn

 

Zugang

Abgang

Stand am Ende

 

 

des Haushaltsjahres

 

 

 

des Haushaltsjahres

 

 

 

 

 

Vermögen

7.785.090,01

 

62.300,98

322.349,25

7.525.041,74

Schulden

2.333.281,73

 

0,00

54.231,59

2.279.050,14

 

Die im Haushaltsjahr 2009 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigungen nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt sind, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

 

Wie bereits im Vorjahr beschlossen, wünscht der Gemeinderat die Nennung der erheblichen Haushaltsüberschreitungen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Mitgliederzahl:

13

Nein-Stimmen:

0

Anwesend:

10